Für Richtwert-Mieten (rund 380.000 Haushalte) werden die Mehrkosten zwar bei der nächsten Erhöhung im Jahr 2025 gedämmt, danach werden dem Regierungsantrag zufolge die Richtwert-Mieten allerdings jedes Jahr (statt wie bisher alle 2 Jahre) erhöht. „Diese Umstellung auf jährliche Erhöhungen bedeutet eine systematische Verschlechterung und ist gegenüber dem bisherigen Zweijahresmodell für Mieterinnen und Mieter von Nachteil“ erklärt Georg Niedermühlbichler, Präsident der MVÖ. „Warum bleibt man nicht beim Zweijahresmodell?“
Auch bei Kategorie-Mieten (rund 135.000 Haushalte) sieht der Regierungsantrag eine Umstellung auf jährliche Indexierungen vor, beginnend ab 2024. Legt man den Erhöhungen des neuen Modells die Inflationsprognosen des Österreichischen Instituts für Wirtschaftsforschung (WIFO) für die kommenden Jahre zugrunde, dann wird es für Kategorie-Mieter mit dem neuen System sogar teurer als mit dem alten. „Durch die Hintertür steigen damit auch die Betriebskosten für die Mehrzahl aller Mieterinnen und Mieter rascher an, da das Verwaltungshonorar gesetzlich mit dem mit dem Betrag der Kategorie A gedeckelt ist“, sagt Niedermühlbichler. „Ein Plus bei Kategorie A bedeutet also auch ein Plus bei den Verwaltungshonoraren und damit den Betriebskosten.“
Unverständlich bleibt, warum die Regierung ihren Antrag nur für Kategorie-, Richtwert- und Genossenschaftsmieterinnen und -mieter aufsetzt und rund 425.000 Haushalte im ungeregelten privaten Mietsektor ignoriert. „Just dort, wo aufgrund fehlender gesetzlicher Preisgrenzen die höchsten Nettomieten verlangt werden, wird die Teuerung weiterhin ungebremst durchschlagen“, sagt Elke Hanel-Torsch, Vorsitzende der MVÖ Wien. „Für diese Mieterinnen und Mieter muss eine Lösung her.“
Nicht nachvollziehbar ist für Hanel-Torsch außerdem, warum die Regelungen des Regierungsantrags in die Verfassung kommen sollen: „Während das Menschenrecht auf Wohnen noch immer nicht in unserer Verfassung steht, soll stattdessen das Recht auf jährliche Mieterhöhungen dort einzementiert werden? Wir sind gegen den Verfassungsrang dieser Bestimmungen, weil Verbesserungen dann aufgrund der nötigen Zweidrittelmehrheit kaum mehr möglich sind.“
Die MVÖ fordert daher eine gründliche Überarbeitung des vorliegenden Antrags. „Zurück an den Start und ein ordentliches Paket auf Grundlage unserer Mietpreisbremse schnüren, damit es zu einer echten Verbesserung für Mieterinnen und Mieter kommt“, fordern Niedermühlbichler und Hanel-Torsch.