Kündigung trotz Krankheit? Die Grenzen des Mieterschutzes bei psychischem Fehlverhalten

Ein Mieter hörte aufgrund einer psychischen Erkrankung in wiederkehrenden Episoden Stimmen und verhielt sich gegenüber dem anderen Mitbewohner aggressiv. Die Kinder im Haus entwickelten Angstzustände, andere Bewohner mieden das Stiegenhaus oder die eigene Terrasse, um dem Mieter zu entgehen. Das Mietverhältnis wurde daher mit der Begründung, dass er den anderen Mitbewohnern das Zusammenleben verleide, gerichtlich aufgekündigt. Der OGH beschäftigte sich nunmehr mit der Frage der Aufkündigung.

© stock_cookie

Wie ist die Rechtslage? 

Die außerordentliche Kündigung eines Bestandsverhältnisses kann aus wichtigem Grund gem. §30 MRG ohne Bindung an Termine oder Fristen erfolgen. Einer dieser wichtigen Gründe ist, dass ein Mieter durch sein rücksichtsloses, anstößiges oder sonst grob ungehöriges Verhalten den Mitbewohnern das Zusammenwohnen verleidet. Bei diesem Kündigungsgrund nach § 30 Abs 2 Z 3, 2. Fall MRG kommt es darauf an, ob nach objektiven Maßstäben das Verhalten als grob ungehörig und das Zusammenwohnen als unerträglich angesehen werden muss. In solchen Fällen ist eine Interessenabwägung aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalls vorzunehmen. Abzuwägen sind die Interessen des rücksichtslosen Mieters mit jenen des Bestandgebers und jenen der anderen Hausbewohner. Dabei wird kein Verschulden vorausgesetzt, sodass auch ein unkontrolliertes oder unabsichtliches Verhalten unter diesen Kündigungsgrund fällt. In diesem Fall wurden somit die Interessen des geisteskranken Mieters mit denen der anderen Hausbewohner abgewogen. Das Verhalten einer geisteskranken Person ist zwar laut OGH nicht unter allen Umständen genauso unerträglich für die Mitbewohner, wie ein gleichartiges Verhalten einer zurechnungsfähigen Person, trotzdem müssen die Mitbewohner nicht jedes Verhalten einer solchen Person in Kauf nehmen, wenn dadurch ihre Lebensqualität in gravierender Weise beeinträchtigt wird.

Der OGH kam daher in der Entscheidung 3Ob16/24k zu dem Schluss, dass das Verhalten des geisteskranken Mieters hier die Grenze des Akzeptablen überschritten hat und die Interessenabwägung zu seinen Lasten ausgefallen ist, auch wenn das Verhalten auf eine geistige Erkrankung zurückzuführen ist. Die Aufkündigung erfolgte daher zu Recht.

Schlussfolgerung

Der Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 3, 2. Fall MRG setzt kein Verschulden voraus, sodass er auch ein unkontrolliertes oder unabsichtliches Verhalten eines geisteskranken Mieters umfasst. Ob das Verhalten eines Mieters als grob ungehörig und das Zusammenwohnen als unerträglich angesehen wird, wird mittels Interessenabwägung eruiert. Die Mitbewohner müssen nicht jedes Verhalten einer solchen Person in Kauf nehmen, wenn dadurch ihre Lebensqualität in gravierender Weise beeinträchtigt wird.

Weinrauch Rechtsanwälte

Stubenring 16, 1010 Wien

Die Kanzlei Weinrauch Rechtsanwälte wurde von Dr. Roland Weinrauch 2008 gegründet. Bereits im Jahr 2009 folgte eine erste Niederlassung in der Steiermark (Fehring). Im Jahr 2014 gründete Roland Weinrauch eine weitere Niederlassung in Graz. Die Beratungsschwerpunkte in den Bereichen Immobilien-, Versicherungs- und Vertriebsrecht vertieften sich über die Jahre und wurden um weitere Themenbereiche ergänzt, sodass von den aktuell über 50 Mitarbeitern nun sämtliche Bereiche des Wirtschaftsrechts abgedeckt werden.

Unternehmen

Produkt/Leistung

Jetzt Bewerten Pressemeldungen Öffentliche Seite

17.07.2025

Wien trifft Seoul – Sozialer Wohnbau als Vorbild

Der soziale Wohnbau in Wien gilt international als Referenzmodell und zieht regelmäßig Delegationen aus aller Welt an. Ein jüngstes Beispiel dieser Strahlkraft manifestierte sich im Besuch des Bürgermeisters von Seoul, der im Rahmen eines internationalen Bürgermeistertreffens besonderes Interesse am Wiener Modell bekundete. „Seoul ist eine Metropole mit fast 10 Millionen Einwohnern, mit Themen, die wir auch haben – knapper und leistbarer Wohnraum", erläutert Valerija Karsai, Vorstandsmitglied der STUWO, die Hintergründe des hochrangigen Besuchs.

16.07.2025

„Es gibt keinen Hausverstand mehr, wie man die Dinge lösen kann“

Georg Spiegelfeld, Geschäftsführer von Spiegelfeld Immobilien, macht sich so wie viele andere aus der Immobilienwirtschaft seine Gedanken zu der aktuellen Situation – und eigentlich wären viele Probleme mit ein wenig Fingerspitzengefühl und Hausverstand zu lösen. Beides fehlt aber leider den Verantwortlichen.

15.07.2025

E-Mobilität: Transformation und Zukunftsperspektiven

Die Elektromobilität ist mehr als nur eine technologische Innovation – sie ist eine umfassende gesellschaftliche und industrielle Transformation. Ihre Entwicklung gleicht einer strategisch geplanten Reise, die von komplexen Marktdynamiken und technologischen Durchbrüchen geprägt ist.

Dieser Inhalt:
  • Erschienen am:
    28.06.2025
  • um:
    09:00
  • Lesezeit:
    2 min
  • Bewertungen und Kommentare:
    0
  • Jetzt bewerten

Newsletter Abonnieren

Abonieren Sie unseren täglichen Newsletter und verpassen Sie keine unserer redaktionellen Inhalte, Pressemeldungen, Livestreams und Videos mehr.

Bitte geben Sie Ihren Vor- und Nachnamen ein, es sind exakt 2 Worte beginnend mit Großbuchstaben erlaubt.

Vielen Dank! Ihre Daten wurden gespeichert. Damit Ihre Anmeldung gültig wird klicken Sie bitte den Link in dem Bestätigungsmail das wir Ihnen gesendet haben.

Werbung

Das Immobilien-Redaktion Unternehmen der Woche 28/2025

Wir Gratulieren EHL Immobilien Gruppe zu erreichten 40 Punkten!

EHL Immobilien Gruppe

Prinz-Eugen-Straße 8-10, 1040 Wien

EHL Immobilien ist einer der führenden Immobiliendienstleister Österreichs und auf Gewerbe- und Wohnimmobilien sowie Investment spezialisiert. Das Spektrum reicht von Immobilienvermittlung über Immobilienbewertung, Asset- und Portfolio Management bis zu Market Research und Investmentberatung. Die exklusive Partnerschaft mit dem globalen Immobiliendienstleister BNP Paribas Real Estate sichert der EHL-Gruppe ein globales Netzwerk und Markt Know-how in 23Ländern.

Unternehmen

Produkt/Leistung

Profil News

Platz 2

AeroSurvey Solution Luftbildvermessung GmbH

Theresiengasse 47, 1180 Wien

AeroSurvey Solution – Ihr PropTech-Partner für professionelle Drohneninspektionen. Wir liefern technische Klarheit aus der Luft: schnell, sicher, datenbasiert. Fokus: Gebäudesubstanz-Bewertung via RGB-/Thermalbilder, KI-Schadensanalyse, strukturierte Berichte. Ideal für Ankaufsprüfungen, Sanierungen, ESG-Dokumentation & Beweissicherung. Zielgruppe: BauträgerInnen, HV, ArchitektInnen, ZT, SV, ESG-BeraterInnen.

Unternehmen

Produkt/Leistung

Profil News

Platz 3