Weinrauch Rechtsanwälte

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Die Kanzlei Weinrauch Rechtsanwälte wurde von Dr. Roland Weinrauch 2008 gegründet. Bereits im Jahr 2009 folgte eine erste Niederlassung in der Steiermark (Fehring). Im Jahr 2014 gründete Roland Weinrauch eine weitere Niederlassung in Graz. Die Beratungsschwerpunkte in den Bereichen Immobilien-, Versicherungs- und Vertriebsrecht vertieften sich über die Jahre und wurden um weitere Themenbereiche ergänzt, sodass von den aktuell über 50 Mitarbeitern nun sämtliche Bereiche des Wirtschaftsrechts abgedeckt werden.

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Roland Weinrauch

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Aktuell hat Weinrauch Rechtsanwälte 6 News veröffentlicht.

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Weinrauch Rechtsanwälte: Fünf relevante Tipps beim Kauf von Immobilienprojekten in wirtschaftlicher Schieflage
Weinrauch Rechtsanwälte: Fünf relevante Tipps beim Kauf von Immobilienprojekten in wirtschaftlicher Schieflage

Experten erwarten angesichts der derzeitigen wirtschaftlichen Herausforderungen in der Immobilienbranche eine Zunahme an Projekten, die finanzielle Verluste verzeichnen. Immobilienexperte Dr. Roland Weinrauch, Gründer von Weinrauch Rechtsanwälte, unterstreicht deshalb die Bedeutung, beim Kauf von Immobilienprojekte von wirtschaftlich gebeutelten Unternehmen besondere Vorsicht walten zu lassen.

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Weinrauch Rechtsanwälte: Verwirrung um Bestellerprinzip im Maklergesetz
Weinrauch Rechtsanwälte: Verwirrung um Bestellerprinzip im Maklergesetz

Österreicher:innen fühlen Informationsdefizit, gleichzeitig herrschen Missverständnisse über Anwendungsbereich. 70,7 Prozent der Österreicher:innen gehen fälschlicherweise davon aus, dass das Bestellerprinzip auch den Immobilienverkauf betrifft. Nur 5,7 Prozent der österreichischen Bevölkerung hat richtig erkannt, dass das Bestellerprinzip sowohl Vermieter als auch Mieter betreffen kann, je nachdem wer beauftragt.

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Weinrauch Rechtsanwälte: Diese Neuerungen bringt die Novelle des Hypothekar-und Immobilienkreditgesetzes
Dr. Roland Weinrauch
Weinrauch Rechtsanwälte: Diese Neuerungen bringt die Novelle des Hypothekar-und Immobilienkreditgesetzes

Senioren, die um einen Wohnkredit mit längerer Tilgungszeit ansuchten, wurden von heimischen Banken bis dato häufig ausgeschlossen – ein möglicher Todesfall hätte die Erfüllung des Vertrags verhindern können. Die ab 1. Mai 2023 geltende Novelle des Hypothekar- und Immobilienkreditgesetzes soll dieser Altersdiskriminierung nun begegnen und die Kreditaufnahme für Senioren in Österreich erleichtern.

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