Vorerst sei noch einmal darauf hingewiesen, dass bei den Gemeinnützigen die Wertsicherung bei jenen Entgeltbestandteilen die gesetzlich reguliert sind, nur alle zwei Jahre erfolgt und für den April des nächsten Jahres eine entsprechende Erhöhung angestanden wäre.
Während im privaten Bereich die Erhöhungen nach dem MRG (Mietrechtsgesetz) bei Richtwerten und bei Kategoriemieten mit plus 16% und plus 24% in den letzten beiden Jahren durchgezogen wurden, sollen diese nunmehr bei den Gemeinnützigen mit maximal 5% begrenzt werden.
Die Gemeinnützigen sollen also für die zurückliegenden beiden Jahre mit 5% abgespeist werden. Warum ist dies abzulehnen?
Begrenzt werden die Erhaltungs- und Verbesserungsbeiträge (EVB), also jene Entgeltbestandteile, die zweckgebunden für die Erhaltung der Wohnhäuser verwendet werden müssen. Trotz steigender Baupreise werden damit die Mittel für die Instandhaltung der Häuser um, wie es der Verband gemeinnütziger Bauvereinigung nachgerechnet hat, um insgesamt 300 Mio. € für die nächsten 3 Jahre geschmälert. Damit fehlen dringend benötigte Mittel für Reparaturen und Aufträge für die Wirtschaft. Hinzu kommt, dass diese Ausfälle dauerhaft sind und auch nicht mehr nachgeholt werden können.
Begrenzt werden auch die bei ausfinanzierten Gebäuden vorgeschriebene Grundmiete und die Wiedervermietungsmiete, die mit 1,95 € pro m2 den niedrigsten Wert aller regulierten Mieten haben, wohingegen die nicht dem WGG oder dem MRG unterliegenden freien Marktmieten, die im Schnitt mehr als 10 € pro m2 betragen, ohne Beschränkung bleiben und nicht dem Mietpreisdeckel unterliegen.
Die Mieteinnahmen der Gemeinnützigen aus diesen Titeln müssen zweckgebunden für wohnungsgemeinnützige Zwecke verwendet werden. Der Einnahmeausfall wird auf rund 160 Mio € geschätzt.
Dem Sektor wird somit fast eine halbe Milliarde entzogen. Dabei hat sich die Regierung erst vor wenigen Tagen darüber gerühmt dem Sektor beim Finanzausgleich 300 Mio € mehr zur Verfügung zu stellen.
Zu klären ist natürlich auch die Frage: Ist damit zumindest den Bewohner*innen gedient? Die Auswirkungen für den Einzelnen sind bescheiden und bewegen sich im Cent-Bereich pro m2. Die Inflationslinderung ist gering und hätte bei der Deckelung der privaten Mieten einen wesentlich höheren Effekt.
Als wesentliche Auswirkung verbleibt die Schwächung des Gemeinnützigen Sektors, der gerade in Zeiten der Immobilienkrise, der Hochzinspolitik und der stark nachlassenden Baukonjunktur von der Politik gestärkt werden müsste.
Der Verein für Wohnbauförderung fordert daher eine Kompensation für die Einnahmenausfälle aus dem Mietpreisdeckel in Form von Zweckzuschüssen sowie eine Wohnbaumilliarde für den Neubau, schließt KommR Mag. Michael Gehbauer, Obmann des Vereins für Wohnbauförderung. Man möge sich ein Beispiel an der Stadt Wien nehmen, die die Mittel für die Wohnbauförderung um insgesamt 300 Mio € pro Jahr für Neubau, Sanierung und Wohnbeihilfen aufgestockt hat. Der Sektor braucht, um seinem gesetzlichen Auftrag zur Versorgung der Bevölkerung mit leistbarem Wohnraum nachkommen zu können, die notwendigen finanziellen Mittel, klare und sichere Rahmenbedingungen sowie die notwendige Unterstützung.