Keine Verlängerung der KIM Verordnung – gute Nachrichten für die Immobilienbranche und Ihre Kunden

Die Entscheidung, die Kreditinstitute-Immobilienkreditrichtlinie-Verordnung (KIM-Verordnung) nicht zu verlängern, hat erhebliche Auswirkungen auf die Immobilienbranche und den Kreditmarkt.

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Diese Verordnung, die im April 2023 in Kraft trat, zielte darauf ab, die Vergabepraxis für Immobilienkredite zu verschärfen, um finanzielle Risiken für Banken und Haushalte zu minimieren. 

Ihre Nichtverlängerung wird der Immobilienbranche tatsächlich Erleichterung bringen und auch für Jungfamilien wieder die Möglichkeit schaffen, sich den Traum vom Eigenheim zu erfüllen.

Insgesamt ist mit einer Stimulierung des Immobilienmarktes zu rechnen, insbesondere im Eigenheimbereich und bei Neubauprojekten wird sich die Erleichterung bei der Kreditvergabe positiv auswirken. Allerdings werden die mit dieser Veränderung einhergehenden Erleichterungen bei der Finanzierung und die fallenden Zinsen die Nachfrage nach Eigenheim und Vorsorgeliegenschaft ansteigen lassen. Die Folge ist, gemäß dem Prinzip von Angebot und Nachfrage, voraussichtlich ein Anstieg des Preisniveaus, der durch die verringerte Bautätigkeit noch zusätzlich forciert wird.  

Wer also darauf wartet, dass die Preise künftig fallen werden, wird vermutlich enttäuscht sein, darum empfiehlt es sich, die Kaufentscheidung nicht aufzuschieben und jetzt zu investieren. 

Ob zur Eigenheimbildung oder als Vorsorgeliegenschaft, der Erwerb einer Immobilie ist immer ein Gewinn. Zur persönlichen Nutzung oder als verlässlicher Ertragsbringer – Immobilienbesitz bietet viele Vorteile. Ein Vorteil ist, dass ungeachtet geringer Schwankungen, davon auszugehen ist, dass der Wert der Immobilie steigt. Der Erwerb einer Immobilie ist also immer ein Schritt in Richtung Vermögensaufbau, denn Immobilien stellen Werte dar - für heute und morgen.

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Dieser Inhalt:
  • Erschienen am:
    13.12.2024
  • um:
    11:07
  • Lesezeit:
    2 min
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