„Jede leerstehende Wohnung raubt Wohnungssuchenden ein Zuhause. Während Tirol, Salzburg, die Steiermark und Vorarlberg bereits Leerstandsabgaben eingeführt oder auf den Weg gebracht haben, bleibt Wien im Kampf gegen Wohnungsleerstand zu zögerlich“, so Judith Pühringer, Parteivorsitzende Grüne Wien, anlässlich des nun vorliegenden Entwurfs zur Zweitwohnsitzabgabe in Wien. Ursprünglich hatte Stadtrat Hanke hatte den Begutachtungsentwurf zunächst für Ende Oktober und dann für Ende November angekündigt. Nun liegt dieser nach monatelanger Verzögerung endlich vor. „Der Entwurf ist halbherzig. Wir werden mit unserer Volksbefragungsinitiative ‚ZU HAUSE ZU TEUER‘ weiterhin entschlossen für konsequente Maßnahmen gegen Wohnungsleerstand in Wien kämpfen. Ein großer Hebel, um Wohnen in Wien wieder leistbarer zu machen, ist die von uns geforderte Leerstandsabgabe“, so Pühringer.
Fragwürdige Ausnahmeregelung
Dass nur jene eine Abgabe zahlen, die auch über einen Hauptwohnsitz in der Stadt verfügen, stößt bei den Grünen auf Unverständnis. „Ein Bezirksvorsteher mit Zweitwohnsitz im Kleingarten zahlt keine Abgabe, während eine Wochenpendlerin aus dem Burgenland, die in Wien im Supermarkt arbeitet, voll zur Kassa gebeten wird. Das ist ungerecht“, so Georg Prack, Wohnbausprecher Wiener Grünen.Der Stadt entstehen durch Wohnungsleerstand außerdem hohe Kosten: „Die städtische Infrastruktur muss auch für leerstehende Wohnungen errichtet und aufrechterhalten werden. Die Eigentümerinnen und Eigentümer von leerstehenden Wohnungen leisten dazu bisher keinen Beitrag. Die Begründung der Stadtregierung für eine Zweitwohnungsabgabe müsste also umso mehr für eine allgemeine Leerstandsabgabe gelten“, so Prack weiter.
„Rot-Pink muss an den großen Schrauben drehen“
In Wien stehen laut Schätzungen der Statistik Austria 78.200 Wohnungen leer. „Während zehntausende Wohnungen leer stehen, suchen Menschen verzweifelt nach einer Wohnung. Um die hohen Wohn- und Mietkosten in Wien einzudämmen, muss Rot-Pink endlich an den großen Schrauben drehen – eine davon ist eine Leerstandsabgabe“, so Pühringer und Prack abschließend.