Zum Jahresultimo 2022 hafteten damit in absoluten Zahlen in Euro € 8,6 Mrd. in fremder Währung aus; 2021 waren es noch € 9,8 Mrd. Insgesamt konnte das an private Haushalte aushaftende FX-Kreditvolumen seit Verhängung des Neuvergabe-Stopps im Herbst 2008 und den begleitenden Maßnahmen zur Begrenzung des Risikos wechselkursbereinigt um € 40,4 Mrd. oder -85% gesenkt werden.
Der Fremdwährungsanteil an allen aushaftenden Krediten an private Haushalte lag damit Ende 2022 nur mehr bei 4,7%; zum Höhepunkt des FX-Kreditbooms betrug dieser Anteil noch 31,8%. Mit 97,9% entfällt der Großteil des FX-Forderungsvolumens auf Schweizer Franken und der Rest beinahe zur Gänze auf Japanische Yen. Seit Anfang 2008 hat der Schweizer Franken bis 31. Dezember 2022 um 67,9% aufgewertet (rund 8 Prozentpunkte davon allein 2022). Dies geht aus der Erhebung der FMA zur Entwicklung der FX-Kredite im 4. Quartal 2022 hervor.
Fremdwährungskredite mahnen zu vorsichtiger und nachhaltiger Kreditvergabe
„Wer in den Boom-Jahren der Fremdwährungskredite seine Finanzierung spekulativ in Schweizer Franken aufgenommen hat, muss letztlich um bis zu zwei Drittel mehr für die Tilgung aufwenden als er ursprünglich geplant hatte. Das zeigt, wie wichtig eine nachhaltige Kreditvergabepolitik ist, die auf die Rückzahlungsfähigkeit des Kreditnehmers fokussiert und nicht auf die hypothekarische Besicherung durch die Immobilie,“ so der FMA-Vorstand Helmut Ettl und Eduard Müller: „Überdies war ein großer Teil der Fremdwährungskredite endfällig mit Tilgungsträger abgeschlossen. Das heißt, während der Laufzeit wurden lediglich die Zinsen auf den Kredit gezahlt, die endfällige Tilgung der aufgenommenen Kreditsumme sollte ein parallel abgeschlossenes und bedientes Anlageprodukt am Kapitalmarkt erwirtschaften. Das schlug in aller Regel fehl: Nur bei drei von zehn der 2021 getilgten Kredite hat der Tilgungsträger die Tilgungssumme tatsächlich erwirtschaftet. Und nicht einmal die Hälfte jener Kreditnehmer, bei denen der Tilgungsträger nicht ausreichte, konnte die so entstandene Deckungslücke durch zusätzliches Vermögen ausgleichen.“