Das Storytelling der Mietervertreter zum Bestellerprinzip geht weiter...

Das nicht nachvollziehbare und unverantwortliche Vorgehen der Österreichischen Mietervereinigung geht weiter“, so ÖVI-Präsident Georg Flödl. Obwohl der volle Gesetzeswortlaut der geplanten Novelle bekannt ist, wird weiter die Story verbreitet, dass sich nichts ändern wird. Mieter, Vermieter und Makler werden gleichermaßen verunsichert.

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Das nicht nachvollziehbare und unverantwortliche Vorgehen der Österreichischen Mietervereinigung geht weiter“, so ÖVI-Präsident Georg Flödl. Obwohl der volle Gesetzeswortlaut der geplanten Novelle bekannt ist, wird weiter die Story verbreitet, dass sich nichts ändern wird. Mieter, Vermieter und Makler werden gleichermaßen verunsichert.

Dass dem nicht so ist, wenn das Auftraggeberprinzip so im Nationalrat beschlossen wird, wie das in der Regierungsvorlage vorgesehen ist, ist eine Tatsache. Im neuen § 17a Maklergesetz sind nämlich umfangreiche Maßnahmen vorgesehen, damit es eben nicht zu einer Zahlungspflicht des Mieters kommt:

Sobald eine wirtschaftliche Verflechtung von Makler/Verwalter/Vermieter oder deren Organwalter gegeben ist, darf genauso wenig eine Provision vereinbart werden, wie in den Fällen, wo der Vermieter und der Makler bewusst Handlungen setzen bzw. unterlassen, um eine Provisionspflicht des Mieters zu bewirken. Selbst wenn der Makler ohne Auftrag schon eine Werbemaßnahme gesetzt hat, ist jegliche Provisionsvereinbarung unwirksam und kann zurückgefordert werden.

Wenn der Makler eine Provisionsrechnung stellt, muss er außerdem darlegen, dass keiner der oben erwähnten Gründe vorliegt. Im österreichischen Zivilprozessrecht gilt der Grundsatz der freien Beweiswürdigung, das Gericht entscheidet letztlich, wessen Aussagen glaubwürdig(er) waren.

Die fortgesetzte Panikmache ist also mehr als unverständlich. Wider besseres Wissen werden von den Mietervertretern Behauptungen in den Raum gestellt, die nicht stimmen. Das andauernde Bashing gegenüber einer Berufsgruppe mag populistisch wirksam sein, fair ist es nicht. Die Konsequenzen einer fehlenden Beratung und geringeren Servicierung durch den Makler werden die Mieter zu spüren bekommen. Dass eine Reihe von Unternehmen schließen werden und Mitarbeiter gekündigt werden müssen, ist eine weitere Tatsache, die zB den Arbeitnehmervertretern nicht einmal eine Überlegung wert ist. Ein fairer Interessenausgleich sieht anders aus.

Österreichischer Verband der Immobilienwirtschaft (ÖVI)

Der Österreichische Verband der Immobilienwirtschaft setzt sich als unabhängige und freiwillige Vereinigung seit 1979 erfolgreich für seine Mitglieder und die standespolitischen Interessen der Immobilienwirtschaft ein.Makler, Verwalter, Bauträger, Sachverständige - unter dem Dach des ÖVI versammeln sich die besten Immobilienexperten Österreichs. ÖVI Unternehmen unterwerfen sich einem Ehrenkodex, der über die gesetzlichen Standesregeln hinausgeht und erfahren in ihrem Berufsalltag Unterstützung vom Verband.Kompetenz, wirksame Medienarbeit und aktives Marketing sorgen dafür, dass der ÖVI als Stimme der Immobilienwirtschaft eine wichtige Rolle einnimmt. Das Lobbying des Verbandes erstreckt sich sowohl auf nationale wie internationale Ebenen. Das Fachwissen der ÖVI Experten ist in diversen Arbeitsgruppen, Entscheidungsgremien und Ausschüssen gefragt und anerkannt.Der Verband wird in allen Fragen der Interessenvertretung, der politischen Meinungsbildung und der beruflichen Aus- und Weiterbildung von Politik, Branche und den Medien wahrgenommen.Kooperationen mit Partnern aus Wissenschaft und Wirtschaft sowie die Vernetzung mit anderen Vereinigungen der Branche steigern die Effizienz unserer Arbeit.Mit der Tätigkeit des Verbandes und seinen Tochterunternehmen, der ÖVI Immobilienakademie - mit den Schwerpunkten Seminare und Edition - und der ImmoZert - der Zertifizierungsstelle für Immobilienbewerter - ist der Österreichische Verband der Immobilienwirtschaft aus dem Sektor Immobilien nicht mehr wegzudenken.

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Dieser Inhalt:
  • Erschienen am:
    26.01.2023
  • um:
    18:00
  • Lesezeit:
    2 min
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