Fast ein Viertel aller Österreicherinnen und Österreicher hat Probleme mit ihren Nachbarn. Corona und die dazugehörigen Lockdowns haben die Situation weiter verschärft. Bei der D.A.S. Rechtsschutz AG mehren sich seit Ausbruch der Pandemie die Kundenanfragen wegen diesbezüglicher Streitigkeiten. „Die Nachbarschaftsprobleme drehen sich häufig um das Thema Lärm. Das ist auch kein Wunder; immerhin verbringen Menschen pandemiebedingt mehr Zeit zu Hause, nutzen häufiger Homeoffice oder müssen ihre Kinder im Homeschooling unterstützen“, erklärt Johannes Loinger, Vorsitzender des D.A.S. Vorstandes.
Dass der Stress in den eigenen vier Wänden seit Corona erheblich zugenommen hat und Streitigkeiten zwischen den Nachbarn an der Tagesordnung sind, wird auch durch die gestiegene Anzahl an Rechtsfällen wegen Beleidigungen, Beschimpfungen und übler Nachrede deutlich.
Die fünf häufigsten Gründe für Rechtsprobleme mit Nachbarn
- Lärm
- Über die Grenze wachsende Bäume, Äste und Pflanzen
- Essensgerüche
- Besitzstörungen
- Beleidigungen, Drohungen, üble Nachreden
Der häufigste Streitgrund mit Nachbarn ist Lärmbelästigung wegen Rasenmähens, Hundebellens, Kindergeschreis oder lauter Musik. Auch Konflikte rund um über die Grenze wachsender Pflanzen kommen oft vor. Auf Platz drei liegt die Belästigung durch Gerüche. „Gerade im Sommer erhalten wir sehr viele Rechtsfragen rund um das Thema Grillen. Deshalb haben wir auf unserer Website unter www.das.at/grillen eine eigene Rubrik zu diesem Thema erstellt“, gibt Loinger den Tipp. Das Verstellen von Einfahrten durch Autos oder Fahrräder führt ebenfalls häufig zu Problemen in der Nachbarschaft und endet in vielen Fällen mit einer Besitzstörungsklage. Am fünft häufigsten kommt es zu Rechtsproblemen wegen unhöflichem Verhalten, Beleidigungen, Beschimpfungen sowie Drohungen und übler Nachrede.
Besitzstörungsklage gegen Belästigungen
Das Nachbarrecht bietet grundsätzlich die Möglichkeit, gegen Störungen vorzugehen und diese gerichtlich durch eine Besitzstörungsklage zu untersagen. „Dafür ist es aber notwendig, dass diese sogenannten Immissionen, also beispielsweise der Lärm oder der Geruch, das ortsübliche Maß überschreiten und zusätzlich die ortsübliche Benützung des eigenen Grundstücks oder der Wohnung wesentlich beeinträchtigt ist. Abgezielt wird immer auf das Empfinden eines Durchschnittsmenschen“, erklärt Loinger.
Entscheidend für die Ortsüblichkeit sind zum Beispiel die Intensität der Immission, die Tageszeit und die Dauer der Einwirkung.
Belästigungen idealerweise bereits im Vorfeld erkennen und vermeiden
Streitigkeiten mit den Nachbarn sind immer unangenehm und können äußerst belastend sein. Umso wichtiger ist es, diesen schon im Vorfeld entgegenzuwirken. „Es empfiehlt sich daher, bereits beim Kauf der Immobilie oder beim Einzug in die Wohnung darauf zu achten, wer die künftigen Nachbarn sind, wie hellhörig die Wohnung oder das Haus ist. Zudem ist es empfehlenswert, vorab herauszufinden, ob es bereits Probleme und Streitigkeiten gibt“, rät der CEO.
Pflege guter Beziehungen zu Nachbarn
Auch die Pflege guter Beziehungen zahlt sich oftmals aus. „Wenn Sie eine Immobilie neu beziehen, dann stellen Sie sich doch bei ihren Nachbarn vor und geben Sie diesen auch gleich Ihre Telefonnummer. So kann man sich miteinander austauschen, wenn etwas nicht passt und muss vielleicht gar nicht den Weg vor Gericht gehen“, so Loinger.
Konflikte können auch vermieden werden, indem man seine Feiern im Vorfeld ankündigt und um Verständnis bittet.
Konflikt außergerichtlich lösen
„Falls es doch zu Konflikten kommt, empfehlen wir unseren Kunden immer zuerst persönlich mit ihren Nachbarn zu reden, und zu versuchen, den Konflikt alleine zu klären. Viele Personen reagieren sehr wütend, wenn sie merken, dass man einen Anwalt eingeschaltet hat. Dadurch kann der Konflikt eskalieren. Wir stehen unseren Kunden schon in dieser Phase für alle Fragen zur Verfügung und helfen mit unseren außergerichtlichen RechtsService-Leistungen weiter“, erklärt Loinger.
Sind die Fronten verhärtet, kann auch eine Mediation als Konfliktlösung in Betracht gezogen werden.
Gang vor Gericht als letzte Möglichkeit
Da der Weg vor Gericht langwierig und teuer ist, sollte er das letzte Mittel der Wahl sein. „Merkt man, dass ohne rechtlichen Beistand nichts mehr geht, dann ist es Zeit für juristische Unterstützung durch einen Anwalt oder die Rechtsschutzversicherung. Die erfahrenen Juristen können einem dann sagen, was am besten zu tun ist und ob eine Besitzstörungsklage Sinn macht“, so der Vorstandsvorsitzende.