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Wohnbauförderung ist Pflichtbeitrag für Wohnbau und kein Ersatz für Budgetlöcher

vor 4 Monaten

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Mag. Isabella Stickler, CSE / Bundesobfrau ARGE Eigenheim
Mag. Isabella Stickler, CSE / Bundesobfrau ARGE Eigenheim
© Rainer Friedl
Isabella Stickler, Bundesobfrau ARGE Eigenheim

Die ARGE Eigenheim sieht die Erhöhung des Wohnbauförderungsbeitrags positiv, kritisiert aber die Zweckentfremdung der Mittel im Wiener Budget 2026: „Falsches Signal in einer Zeit massiven Wohnungsmangels.“

Die Stadt Wien plant, den Wohnbauförderungsbeitrag von derzeit 0,5 Prozent auf 0,75 Prozent sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer zu erhöhen. Damit sollen rund 350 Millionen Euro zusätzlich lukriert werden – zweckgewidmet nicht nur für Wohnbau, sondern auch für Soziales, Schulen und Kindergärten.

Falsches Signal in einer Zeit akuter Wohnungsnot

Gerade in Wien sei der Mangel an leistbaren Wohnungen eklatant. „Die Baukosten steigen, die Bautätigkeit stagniert, viele Projekte im gemeinnützigen Bereich stehen still. In dieser Situation einen Beitrag zu erhöhen, der eigentlich dem Wohnbau dienen soll, und ihn dann für andere Ressorts zu verwenden, ist wohnbaupolitisch das falsche Signal“, kritisiert Stickler.

Die ARGE Eigenheim verweist in diesem Zusammenhang erneut auf die Bedeutung der Objektförderung: „Nur mit gezielter Förderung von Bauprojekten können wir leistbaren Wohnraum schaffen. Wenn der Wohnbauförderungsbeitrag künftig teilweise in andere Bereiche fließt, verliert er seinen Zweck – und mit ihm verliert Wien weiter an leistbarem Wohnraum.“

Wiener Erfolgsmodell nicht gefährden

Stickler anerkennt ausdrücklich die bisherigen Erfolge des Wiener Wohnbauförderung: „Wien hat über Jahrzehnte hinweg gezeigt, dass ein stark geförderter Wohnbau soziale Stabilität schafft. Dieses Erfolgsmodell darf aber nicht gefährdet werden, indem zweckgebundene Beiträge zur Deckung allgemeiner Budgetlücken herangezogen werden.“

Forderung nach klarer Zweckbindung

Die ARGE Eigenheim fordert daher eine klare Rückbesinnung auf die ursprüngliche Zielsetzung des Beitrags:

  • Strikte Zweckbindung des Wohnbauförderungsbeitrags ausschließlich für den geförderten Wohnbau.

  • Keine Quersubventionierung anderer Budgetbereiche wie Soziales oder Bildung.

  • Stärkung der Objektförderung, um Neubau und Sanierung leistbarer Wohnungen anzukurbeln.

  • Planungssicherheit für Bauträger und Wohnraumsicherheit für Wohnungssuchende, um den geförderten Wohnbau zu stabilisieren.

„Leistbares Wohnen ist kein Nebenprodukt des Sozialbudgets, sondern ein Grundpfeiler sozialer Gerechtigkeit. Der Wohnbauförderungsbeitrag ist ein Pflichtbeitrag zur Finanzierung des geförderten Wohnbaus – und muss dort ankommen, wofür er geschaffen wurde: im Wohnbau.“, so Isabella Stickler, Obfrau der ARGE Eigenheim, abschließend.

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