So sind auch die Ergebnisse der AK Wien Befragung „billigeres Wohnen“ wenig erstaunlich. Ähnliche Ergebnisse erzielte auch eine Befragung zur Höhe von steuerlichen Abgaben oder den Kosten für Lebensmittel. Auffallend ist hingegen die geringe Beteiligung, nur gut ein Prozent hat sich die Zeit genommen, die sich selbst beantwortenden Fragen auszufüllen.
„Nachdem nun endlich das Bekenntnis zu einer mehr als notwendigen Wohnrechtsreform Eingang ins Regierungsprogramm gefunden hat, gilt es umso mehr, einen sachlichen Diskurs zu führen und ein neues, faires Wohnrecht zu schaffen“ fordert ÖVI Präsident Udo Weinberger. Im Bundesministerium für Justiz wurde eine Arbeitsgruppe eingerichtet, der ausdrücklich das Vertrauen zur Erarbeitung konkreter Vorschläge ausgesprochen wurde. Sowohl ÖVI als auch AK sind in diesem Arbeitskreis vertreten. Gefragt sind also konstruktive Beitrage und nicht das Aufbauen eines Feinbildes des „privaten Vermieter“.
Eine Modernisierung des Mietrechts darf sich aber nicht nur auf eine Vereinfachung beschränken, vielmehr müssen die Ungleichheiten des bestehenden Systems beseitigt werden. Eine Vereinfachung des Mietrechts, die Harmonisierung des Anwendungsbereiches, die Klärung der Erhaltungspflichten und die Durchforstung des Betriebskostenkatalogs wird vor allem davon abhängen, inwieweit es gelingt, einen tragfähigen Konsens hinsichtlich der Mietzinsbildung zu finden. Auch Vermieten muss leistbar bleiben, ein fairer Ausgleich zwischen Mietenden und Vermietenden muss möglich sein.
Der ÖVI fordert mehr Treffsicherheit im sozialen Wohnbau, denn mit dem in Österreich außerordentlich hohen Anteil an Sozialwohnungen (ca. 60%) sollte eine einkommensgerechte Wohnraumversorgung gut lösbar sein. Nun geht aus den jüngsten Auswertungen der Statistik Austria (EU-SILC) hervor, dass gerade Bevölkerungsgruppen mit besonders niedrigem Einkommen eben nicht im entsprechenden Ausmaß vom sozialen Wohnbau profitieren.
Die Politik ist daher dringend gefordert, sich des Problems anzunehmen und ein Lösungskonzept zu erarbeiten, das eine ‚Ghettoisierung‘– so das Totschlag-Argument der Sozialen-Wohnbau-Vertreter– zu verhindern weiß. Solange hier keine Verbesserungen zu verzeichnen sind, gibt es keinen Grund, privaten Vermietern marktferne Beschränkungen aufzuerlegen.