Sozialbetrug Bauwirtschaft: Haftung trifft falsche Betriebe

vor 10 Stunden

3 Minuten

Personen mit einer gelben Warnweste
Personen mit einer gelben Warnweste
© papans

Mit 1. Jänner ist eine verschärfte Novelle des Sozialbetrugsbekämpfungsgesetzes in Kraft getreten. Strengere Haftungsregeln, zusätzliche Abzüge und mehr Kontrollen sollen Lohn- und Sozialdumping am Bau eindämmen. Doch in der Praxis wächst in der Branche die Sorge, dass die Maßnahmen nicht unbedingt jene treffen, die systematisch betrügen. „Die Intention hinter dem Gesetz ist nachvollziehbar. Die entscheidende Frage ist jedoch: Werden damit tatsächlich Betrugsstrukturen bekämpft – oder geraten vor allem Betriebe stärker unter Druck, die sich ohnehin an die Regeln halten?“, sagt Edin Salihodzic, Gründer der Wiener Steuerkanzlei Team23.

Kaum eine Branche ist so stark von Subunternehmerstrukturen geprägt wie die Bauwirtschaft. Großprojekte werden regelmäßig entlang mehrstufiger Ketten abgewickelt – vom Generalunternehmer bis hin zu spezialisierten Kleinbetrieben.
„Gerade in diesen komplexen Strukturen entscheidet sich, ob Regulierung tatsächlich wirkt. Wenn Haftung entlang der gesamten Kette verschärft wird, stellt sich die Frage, ob damit wirklich die richtigen Stellen adressiert werden“, erklärt Edin Salihodzic von Team23, der mit seinem Team insbesondere Unternehmen aus der Baubranche in steuerlichen, organisatorischen und haftungsrechtlichen Fragen berät.

Steigende Anforderungen für kleinere Betriebe

Für Unternehmen bedeutet das vor allem strengere Nachweis- und Dokumentationspflichten sowie eine geringere Fehlertoleranz bei der Vertragsgestaltung. Auch die inhaltliche Prüfung von Vertragsverhältnissen rückt stärker in den Fokus – etwa bei der Abgrenzung zwischen Werkvertrag und Arbeitskräfteüberlassung. Bestimmte Verschärfungen betreffen dabei insbesondere Betriebe außerhalb der Liste der haftungsfreistellenden Unternehmen (HFU-Liste) oder jüngere Unternehmen. Der Hintergrund: Unternehmen ohne Eintrag auf dieser Liste gelten regulatorisch als risikoreicher und unterliegen daher strengeren Haftungs- und Abzugsregelungen – ein Mechanismus, der ursprünglich zur Eindämmung von Scheinfirmen gedacht ist, der jedoch auch viele neu gegründete Unternehmen betrifft, da ein Eintrag in die HFU-Liste erst nach mehreren Jahren stabiler Geschäftstätigkeit möglich ist. „Neue oder kleinere Unternehmen geraten dadurch schneller unter Prüfungsdruck – nicht unbedingt, weil sie häufiger betrügen, sondern weil sie formal noch nicht dieselben Voraussetzungen erfüllen wie etablierte Betriebe“, erklärt Salihodzic. Diese Betriebe stehen damit häufiger im Fokus der Prüfungen, obwohl sie meist deutlich weniger Marktmacht besitzen und nur begrenzten Einfluss auf Preis- und Vertragsgestaltung haben.

Kontrollen dort, wo gearbeitet wird – nicht dort, wo der Druck entsteht

Kontrollen erfolgen in der Praxis überwiegend dort, wo Leistungen konkret erbracht werden – auf der Baustelle. Betroffen von der Novelle sind damit vor allem operative Subunternehmen. Gleichzeitig entsteht der wirtschaftliche Druck häufig nicht erst vor Ort, sondern bereits im Vorfeld, bei Ausschreibungen und Vergaben. Preisvorgaben großer Auftraggeber lassen oft nur geringe Margen zu und verschieben Risiken systematisch entlang der Wertschöpfungskette nach unten. Während größere Marktteilnehmer regulatorische Anforderungen durch eigene Compliance-Strukturen abfedern können, stehen kleinere und mittlere Betriebe vor der Herausforderung, steigende formale Anforderungen mit begrenzten Ressourcen umzusetzen. Für Salihodzic bedeutet das: „Solange Projekte primär über den niedrigsten Preis vergeben werden, entsteht ein struktureller Druck entlang der gesamten Kette.“ Verschärfte Haftungsregeln erhöhen vor allem das Risiko für jene Betriebe, die tatsächlich auf der Baustelle arbeiten – nicht unbedingt für jene, die die wirtschaftlichen Spielregeln vorgeben.

Strukturelle Ursachen bleiben bestehen

Für den Steuerberater ist Sozialbetrug in der Bauwirtschaft selten ausschließlich das Ergebnis individueller krimineller Energie. Häufig entsteht er vielmehr in einem Umfeld aus intensivem Preiswettbewerb, komplexen Vertragsstrukturen und wirtschaftlicher Abhängigkeit innerhalb der Subunternehmerkette. Solange diese Rahmenbedingungen unverändert bleiben, besteht die Gefahr, dass sich Prüfungen vor allem auf jene Betriebe konzentrieren, die am unteren Ende der Wertschöpfungskette arbeiten. Eine wirksame Betrugsbekämpfung müsse daher stärker an den strukturellen Ursachen ansetzen, etwa durch mehr Transparenz bei Vergabeverfahren, klarere Verantwortlichkeiten zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern sowie Maßnahmen, die nicht nur auf der Baustelle greifen. „Effektive Kontrolle ist notwendig – aber wer Sozialbetrug wirklich bekämpfen will, darf nicht nur dort prüfen, wo gearbeitet wird. Kontrolle muss auch dort ansetzen, wo Preise festgelegt, Aufträge vergeben und Vertragsstrukturen geschaffen werden“, betont Salihodzic.

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