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Rechts- und Planungssicherheit notwendig

Seit Wochen propagiert die SPÖ unter großem Getöse der Medien ein neuerliches Hinausschieben der Inflationsanpassung bei den Richtwertmieten und Kategoriebeträgen.

Ein ein neuerliches Hinausschieben der Inflationsanpassung bei den Richtwertmieten und Kategoriebeträgen wird von der SPÖ propagiert und zum wiederholten Male zog die SPÖ-Bautensprecherin Ruth Becher ihren Entwurf für ein Universalmietrecht aus der Mottenkiste. Dieser Entwurf stellt die Summe von Maximalforderungen für MieterInnen dar und unternimmt keinen Versuch, für einen Interessenausgleich zu sorgen. Bei diesem angeblich „modernsten Mietrecht Europas“ handelt es sich in Wahrheit um ein Relikt kommunistischer Wirtschaftspolitik.

Am 23. Februar 2022 brachte die SPÖ einen dringlichen Antrag im Nationalrat ein, der die Aussetzung der Inflationsanpassung bei den Mieten und eine Reform des Mietrechts vorsah. Der Antrag wurde von der Mehrheit der Abgeordneten abgelehnt.

Auf Ablehnung im Plenum stieß auch der von FPÖ-Bautensprecher Mag. Philipp Schrangl als „wohnpolitische Notmaßnahme“ bezeichnete Entschließungsantrag, der ebenfalls auf eine neuerliche Aussetzung der Richtwertanpassung abzielte. Laut FPÖ hätten EigentümerInnen – nicht zuletzt im Zuge der Coronakrise – von den steigenden Verkehrswerten ihrer Immobilien profitiert. Dieser Umstand rechtfertige, nochmals einen Beitrag der Eigentümer einzufordern. Gleichzeitig forderte Schrangl eine Ausdehnung des Vollanwendungsbereichs des Mietrechtsgesetzes auf alle Wohneinheiten, die eine thermisch-energetisch unterdurchschnittliche Qualität aufweisen.

Die Einstellung der FPÖ, die EigentümerInnen aufgrund gestiegener Substanzwerte einen weiteren Beitrag an die Gesellschaft abverlangt, ist vermieterfeindlich, denn von einem Haus lässt sich nicht abbeißen. Die FPÖ verkennt zudem, dass VermieterInnen die einzige Personengruppe sind, die bisher von sämtlichen staatlichen Unterstützungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Pandemie ausgenommen wurde. VermieterInnen mussten darüber hinaus beträchtliche Verluste bei den Mieteinnahmen verkraften. Dieses Geld fehlt nun für die Erhaltung der Gebäude und verhindert die Vornahme von dringend benötigten Investitionen.

Während im vergangenen Jahr die Anpassung der Richtwert- und Kategoriemieten ausgesetzt wurde, hob die SPÖ-geführte Stadt Wien die Gebühren für Wasser, Abfall und Kanal kräftig an und begründete ihr Ansinnen damit, nötige Investitionen durchführen zu müssen. Gerade diese Gebühren erweisen sich als die großen Preistreiber beim von der SPÖ propagierten leistbaren Wohnen. Dieses Vorgehen erinnert an das Floriani-Prinzip.

Das Mietzinsrechtliche Pandemiefolgenlinderungsgesetz (MPFLG), welches im vergangenen Jahr mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, FPÖ und Grünen im Nationalrat beschlossen wurde, setzte die für 1. April 2021 vorgesehene Valorisierung der Richtwerte und Kategoriebeträge aus. Dieses Gesetz sieht aber auch vor, dass die nächste Anpassung am 1. April 2022 und ein weiteres Mal am 1. April 2023, danach sodann jedes zweite Jahr gemäß dem Verbraucherpreisindex erfolgen wird. Eine neuerliche Aussetzung der Valorisierung der Mieten ist aus demokratiepolitischen Gründen bedenklich. Sie gefährdet die Rechts- und Planungssicherheit. Eine Politik, die sich derartige Maßnahmen als Erfolg auf die eigenen Fahnen heftet, schadet mehr als sie nützt!

23.11.2024

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  • Erschienen am:
    23.03.2022
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    07:00
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