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Rechtliche Einschränkungen für Green Claims: Vermeidung von Greenwashing in der Werbung

27.Mar.2024

7 Minuten

Aufgrund des wachsenden Interesses der Verbraucher an umweltfreundlichen und nachhaltigen Produkten gewinnen Green Claims in der Werbung zunehmend an Bedeutung. Green Claims sind Aussagen oder Kennzeichnungen, die darauf hindeuten, dass ein Produkt, eine Dienstleistung oder ein Unternehmen umweltfreundlich oder nachhaltig ist. Dieses steigende Bewusstsein trägt zur Notwendigkeit bei, Greenwashing zu vermeiden, eine Praxis, die Konsumenten über die Umweltauswirkungen eines Unternehmens in die Irre führt, ethisch fragwürdig ist und möglicherweise illegal sein kann.

Mit der Veröffentlichung des Entwurfs der 'green claims directive' am 22. März 2023 wird das Ziel verfolgt, das Vertrauen der Verbraucher zu stärken, indem sie besser über die Nachhaltigkeit von Produkten und Unternehmen informiert werden. Die Richtlinie kämpft gegen Greenwashing und befähigt Verbraucher mit verlässlichen Umweltinformationen, fundierte Kaufentscheidungen zu treffen. Unternehmen müssen sich dieser rechtlichen Rahmenbedingungen bewusst sein, um Greenwashing zu verhindern, einen fairen Wettbewerb zu unterstützen, die Umwelt zu schützen und das Ansehen ihrer Marke zu wahren.

Derzeitige rechtliche Rahmenbedingungen für Green Claims

Die Regulierung von Green Claims erfolgt durch die EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (UCPD) und die Richtlinie über vergleichende Werbung, wobei die UCPD keine spezifischen Vorgaben für Umweltaussagen enthält. Um diese Lücke zu schließen, schlägt die Europäische Kommission die 'green claims directive' (GCD) vor, die darauf abzielt, Verbrauchern verlässliche Informationen zu bieten. Die GCD etabliert einen Rahmen für die Überprüfung und Zertifizierung von Umweltaussagen und fordert von Unternehmen, ihre Aussagen mit Belegen zu untermauern, was auch die Verwendung des 'EU Ecolabel' beinhalten kann.

  • Anforderungen der GCD:
    • Im kommerziellen Bereich beziehen sich explizite Umweltaussagen auf die 'environmental impact' Angaben eines Produkts oder Unternehmens, einschließlich der Darstellung, wie Umweltschäden reduziert werden.
    • Unternehmen sind verpflichtet, ihre Produktumweltfußabdrücke transparent zu machen, die gemäß den Product Environmental Footprint Category Rules (PEFCRs) oder den Organization Environmental Footprint Sector Rules (OEFSRs) zu veröffentlichen sind, was zur Verbreitung von 'environmental labels' beiträgt.
    • Die Richtlinie beinhaltet Vorschriften zur Überwachung und Durchsetzung der Compliance, einschließlich möglicher Strafen für 'misleading claims', die bis zu 4% des jährlichen Umsatzes eines Unternehmens betragen können.

In der Schweiz untersagt das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) falsche oder irreführende Aussagen, hat jedoch keine spezifischen Regelungen für Green Claims. Die Richtlinien der Schweizerischen Lauterkeitskommission (SLK) fordern, dass Green Claims verifizierbar sein und auf anerkannten Methoden basieren müssen, wobei die Beweislast bei den Unternehmen liegt, die die 'misleading claims' aufstellen.

  • Schweizerische Regelungen und Richtlinien:
    • Der ICC-Kodex zur Werbe- und Marketingkommunikation legt fest, dass Marketingkommunikation mit marketing claims das Verbraucherinteresse an der Umwelt wahren und nicht durch irreführende Informationen über die Umweltauswirkungen eines Produkts oder einer Dienstleistung ausnutzen darf.
    • Die SLK hat die Verwendung der Begriffe 'klimaneutral' und 'klimapositiv' in der Werbung für Heizöl und Babynahrung als greenwashing products kritisiert, da diese oft irreführend sind.
    • In Deutschland fordert der Bundesgerichtshof von Werbetreibenden, dass sie die ökologische Basis für jegliche als misleading claims wahrgenommenen Green Claims klar und verständlich darlegen.

Diese rechtlichen Rahmenbedingungen und Richtlinien betonen die Wichtigkeit für Unternehmen, ihre Umweltaussagen im Rahmen der corporate sustainability reporting Initiativen sorgfältig zu prüfen und durch solide Beweise zu stützen.

Herausforderungen und Fallstricke bei der Verwendung von Green Claims

Green Claims können im Kontext des Wettbewerbsrechts problematisch sein und als misleading claims oder greenwashing companies wahrgenommen werden, da sie oft einen falschen Eindruck von der Umweltauswirkung eines Produkts oder Unternehmens vermitteln, was zu Herausforderungen bei der Werbung und Produktkennzeichnung führt.

  1. Wettbewerbsrechtliche Probleme:
    • Die Schaffung eines falschen Umweltfreundlichkeitsbildes kann irreführend sein und den fairen Wettbewerb beeinträchtigen.
    • Verbraucherschutzorganisationen und die Schweizer Lauterkeitskommission (SLK) haben auf kontroverse greenwashing products wie 'klimaneutrales' Heizöl und 'klimapositive' Babynahrung mit Kritik reagiert.
  2. Definition und Richtlinien:
    • Green Claims, gemäß der green claims directive, werden als Informationen definiert, die den Eindruck vermitteln, ein Produkt, eine Dienstleistung oder ein Unternehmen sei umweltfreundlich und hätte eine reduzierte Schädlichkeit für Mensch und Umwelt.
    • Die Internationale Handelskammer (ICC) hat Richtlinien für Umweltaussagen in der Werbung veröffentlicht, die hervorheben, wie wichtig es ist, das Vertrauen der Verbraucher zu wahren. Marketingaktivitäten sollten das Umweltbewusstsein der Konsumenten nicht ausnutzen oder sie bezüglich der ökologischen Auswirkungen eines Produkts oder einer Firma in die Irre führen.
  3. EU-Richtlinie und Verbraucherschutz:
    • Die EU setzt sich mit der Entwicklung einer EU Green Claims Directive dafür ein, Green Claims EU-weit standardisieren und überprüfbar zu machen, um Konsumenten vor dem sogenannten 'Greenwashing' zu schützen.
    • Das Hauptziel der Green Claims Directive ist es, einen einheitlichen Rahmen für die Überprüfung und Zertifizierung von Umweltaussagen zu etablieren. Dies soll die Glaubwürdigkeit von Green Claims steigern und Verbraucher effektiv vor irreführenden Werbepraktiken schützen.

Diese Aspekte verdeutlichen die Komplexität und die rechtlichen Herausforderungen, die mit der Verwendung von Umweltaussagen einhergehen. Um Corporate Sustainability Reporting zu stärken, müssen Unternehmen sich dieser Herausforderungen bewusst sein und sicherstellen, dass ihre Umweltaussagen auf soliden Beweisen basieren und den geltenden Gesetzen und Richtlinien entsprechen.

Wichtige Urteile und Rechtsprechung zu Green Claims

Während Schweizer Gerichte noch keine expliziten Urteile zur Legalität von Green Claims gefällt haben, spielen die Entscheidungen der Schweizerischen Lauterkeitskommission (SLK) eine wichtige Rolle. Sie werden oft von Unternehmen beachtet und in Gerichtsurteilen berücksichtigt, was das Vertrauen der Verbraucher in die Bewertung von Green Claims in der Schweiz stärkt.

In zwei jüngsten Entscheidungen hat die SLK die Verwendung der Begriffe 'klimaneutral' und 'klimapositiv' kritisiert, sie als potenzielle Greenwashing Products markiert und als irreführend eingestuft.

  • Fall 1: Klimaneutralität
    • Die SLK betont in ihrer Greenwashing Definition auf Englisch, dass die Behauptung, ein Produkt sei 'klimaneutral', irreführend ist, wenn nicht ausreichende und transparente Beweise für die Kompensation aller mit dem Produkt verbundenen CO2-Emissionen vorliegen. Unternehmen sind daher gefordert, klare Belege für ihre Kompensationsmaßnahmen und deren Effektivität zu erbringen.
  • Fall 2: Klimapositivität
    • The statement that a product is 'climate positive' has been deemed misleading by the SLK, as it suggests the product might absorb or save more CO2 over its lifetime than it emits. The SLK insists on transparent evidence and a detailed explanation of how this positive balance is achieved, highlighting the importance of understanding the greenwashing definition in English.

The SLK's decisions underscore the imperative for companies to meticulously review their environmental claims and ensure they are backed by solid evidence. Additionally, businesses must transparently disclose the basis of their claims to foster consumer trust and meet the SLK's requirements.

Zukünftige Entwicklungen und geplante Gesetzesänderungen

In France, a law has been in effect since January 1, 2023, prescribing stringent rules for environmental advertising. Claims such as 'climate neutral' or similar expressions are permissible only if they meet specific requirements, aligning with the European Green Deal's objectives.

  • Erstellung eines jährlichen Berichts über die Treibhausgasemissionen des Produkts oder der Dienstleistung.
  • Vorhandensein eines 10-Jahres-Plans mit quantifizierten jährlichen Reduktionszielen.

The EU is developing the 'Empowering Consumers for the Green Transition' directive, aimed at preventing greenwashing and promoting sustainable consumption. This directive will enhance the market for sustainable products and ensure that environmental claims are more reliable.

  • Striktere Anforderungen für Umweltaussagen, einschließlich wissenschaftlicher Belege und Zertifizierung.
  • The directive applies to all businesses within the European Union, with the exception of those with fewer than 10 employees and an annual turnover of less than 2 million euros, ensuring comprehensive coverage across member states.
  • Nicht-EU-Unternehmen, die EU-Verbraucher ansprechen, unterliegen ebenfalls der Richtlinie.
  • Die Richtlinie deckt alle Umweltaussagen ab, die den gesamten Produktlebenszyklus betreffen.
  • Environmental claims must adhere to specific criteria such as scientific accuracy, clarity, and the provision of contact details for the certifier, which aligns with the growing demand for verifiable sustainability labels.
  • Verbraucher und Organisationen können Beschwerden über irreführende Umweltaussagen bei nationalen Behörden einreichen.

The planned changes and new directives will bring greater legal clarity for businesses, but they will also require significant efforts to comply with the new regulations, particularly in the area of corporate sustainability reporting.

  • Werbung auf Basis von CO2-Kompensation oder -Ausgleich ist nun ausdrücklich verboten.
  • Betroffen sind Begriffe wie "klimaneutral", "CO2-positiv", "CO2-kompensiert", "reduzierter Klimaeinfluss" und "begrenzter CO2-Fußabdruck".
  • Die neuen Regeln gelten für explizite, implizite, schriftliche und mündliche Aussagen.
  • Werbung mit Zukunftszielen muss konkrete Pläne, Budgets und Zwischenschritte enthalten.
  • Eine unabhängige dritte Partei muss regelmäßig die Ergebnisse überprüfen und veröffentlichen.
  • Die neuen Regeln betreffen auch allgemeine Umweltaussagen, einschließlich Farbe, Bilder und Design.
  • Die Verabschiedung der Green Claims Directive ist für das erste Quartal 2024 geplant, und ihre Umsetzung muss bis zum dritten Quartal 2026 erfolgen. Diese Richtlinie zielt darauf ab, die Authentizität ökologischer Behauptungen in der Werbung sicherzustellen und trägt somit zu einer transparenteren Marktpraxis bei.

Fazit und Handlungsempfehlungen für Unternehmen

Die Diskussion um Green Claims und die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Greenwashing in der Werbung verhindern sollen, ist für Unternehmen, Konsumenten und die Umwelt von entscheidender Bedeutung. Mit der Einführung der Green Claims Directive und der Klärung der greenwashing meaning werden strikte Richtlinien etabliert, die eine gründliche Überprüfung von Werbeaussagen erfordern. Dies schützt nicht nur Verbraucher vor irreführenden Werbepraktiken, sondern fördert auch einen ehrlicheren und nachhaltigeren Markt.

Obwohl die bevorstehenden Entwicklungen und geplanten Gesetzesänderungen Unternehmen vor Herausforderungen stellen, bieten sie auch eine Gelegenheit, den Übergang zu einer circular economy und den Prinzipien des Green Deal zu beschleunigen. Es ist für Unternehmen essentiell, diese Chance zu ergreifen, um ihre Prozesse und Kommunikationsstrategien zu überarbeiten, den neuen Anforderungen gerecht zu werden und das Vertrauen der Verbraucher in ihre Marken zu stärken. Die Evolution im Bereich der Green Claims weist den Weg zu einer umweltbewussteren und transparenteren Wirtschaft, von der letztlich alle Beteiligten profitieren.



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