Das Thema Bestandserhalt durch die Erleichterung von Zubauten ist ein wichtiger Schritt zur Belebung der Ortskerne sowie zur Innenentwicklung. Gerade Niederösterreich gehört zu den Bundesländern mit der flächigsten Entwicklung der Siedlungsräume, das könnte sich dadurch ändern. Könnte – denn nach wie vor liegt beim Thema Bauen viel Macht bei den Gemeinden.
Aufgehoben wurde beispielsweise jene Bestimmung, wonach immer nur eine der Bauklasse entsprechende Geschoßanzahl errichtet werden durfte – unabhängig von der zulässigen Gebäude- und Firsthöhe. Ein mögliches Dachvolumen durfte nicht genutzt werden. Nun ist diese Bestimmung entfallen, und Dachvolumina stehen Nutzungen offen. Gleichzeitig ist die Stellplatzverpflichtung bei Sanierungen und Zubauten von Gebäuden entfallen, die älter als 20 Jahre sind. Auch muss das Bestandsgebäude bei Zubauten und Aufstockungen nur eingeschränkt verbessert werden.
Aus architektonischer Sicht ist sehr zu begrüßen, dass nun eine Möglichkeit besteht, die durch Bauklassen festgelegten Gebäudehöhen besser, das heißt kompakter und technisch einfacher, zu bebauen. Die durch die Bauklasse definierte Gebäudehöhe, etwa acht Meter in der Bauklasse II, darf um bis zu 1,5 Metern überschritten werden, wenn anstelle eines bis zu sechs Meter hohen Dachvolumens ein Flachdach ausgeführt wird.
Doch beide Bestimmungen haben bei einigen Gemeinden im Speckgürtel eine unmittelbare Abwehrhaltung bewirkt.
In Korneuburg wurde per sorgfältig ausgearbeiteter Bausperre die Beschränkung der Geschoßanzahl wieder eingeführt und die Firsthöhe von Neubauten eingeschränkt. In Mödling ist eine neue Bausperre so vage formuliert, dass nur eine Überforderung mit der Novelle der Bauordnung herauszulesen ist, aber keine Zielrichtung. In Baden wehrt man sich gegen die Möglichkeit, in Bauwichen Teile von Hauptgebäuden zu errichten, und argumentiert mit einer Gefahr für die harmonische Gestaltung der Siedlungsräume.
Bedenklich ist, dass eine gut gemeinte und zukunftsweisende Novelle des Landes durch rasch erlassene Bausperren konterkariert werden kann und insbesondere Speckgürtel-BürgermeisterInnen davon unmittelbar Gebrauch machen.