Die Publikation basiert auf der in Deutschland etablierten „Charta der Apartmentkonzepte“, die 2024 von Apartmentservice überarbeitet wurde, und überträgt die dort definierten Standards und Abgrenzungen nun auf den österreichischen Markt. Bereits 2019 wurde mit der „Charta des Temporären Wohnens für Österreich“ ein erster wichtiger Grundstein gelegt. Diese entstand in Zusammenarbeit verschiedener Rechtsexperten, österreichischer Marken sowie den Mitgliedern der Fachgruppe Serviced Apartments und der Regionalgruppe Österreich des Arbeitskreises Hotelimmobilien unter der Leitung von Julie Lenz. Ziel der neuen Charta ist es, das Verständnis für das Segment der Serviced Apartments weiter zu stärken und klare Orientierung für Entwickler, Investoren und Betreiber zu bieten. In einem dynamischen Markt, in dem die Grenzen zwischen Wohnen, Beherbergung und touristischer Kurzzeitvermietung zunehmend verschwimmen, schafft sie eine strukturierte Grundlage für Definition, Einordnung und Abgrenzung verschiedener Apartmenttypen. „Serviced Apartments sind in Österreich längst kein Nischenprodukt mehr, sondern ein stark wachsendes Segment mit hohem Zukunftspotenzial. Mit der Charta möchten wir allen Marktteilnehmern ein praxisorientiertes Instrument an die Hand geben, um Projekte klar zu definieren und die Kommunikation zwischen Entwicklern, Betreibern und Behörden zu erleichtern“, so Roman Kopacek, Geschäftsführer von Michaeler & Partner. Auch aus Sicht von Apartmentservice bedeutet die österreichische Charta einen wichtigen Schritt für mehr Markttransparenz: „Die Erfahrung aus Deutschland zeigt, wie entscheidend einheitliche Definitionen und klare Abgrenzungen für die professionelle Weiterentwicklung des Segments sind. Mit der österreichischen Charta schaffen wir nun auch hierzulande eine gemeinsame Sprache und Vergleichbarkeit – ein wesentlicher Baustein für nachhaltiges Wachstum“, ergänzt Anett Gregorius, Gründerin und Inhaberin von Apartmentservice. Neben der konzeptionellen Klarstellung betont die Charta auch die besondere Bedeutung der rechtlichen Rahmenbedingungen, die in Österreich – anders als in Deutschland – von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt sind. Themen wie Raumwidmung, Bauordnung, gewerberechtliche Anforderungen sowie die Abgrenzung zur touristischen Kurzzeitvermietung gewinnen zunehmend an Bedeutung. „Die Heterogenität der lokal unterschiedlichen rechtlichen Vorgaben macht es für Projektentwickler und Betreiber in Österreich besonders wichtig, frühzeitig für eine saubere Einordnung zu sorgen. Die Charta schafft hier eine strukturierte Grundlage und soll erste Fallstricke für Genehmigungen vermeiden helfen“, so Erik Steger, Partner bei Wolf Theiss. „Mit der Charta liegt erstmals eine Übersicht für Österreich vor, die sowohl die Marktlogik als auch die wesentlichen juristischen Anforderungen der einzelnen Apartmentkonzepte klar und vor allem übersichtlich aufbereitet. Damit entsteht ein Orientierungsrahmen, der auch für Investitionsentscheidungen eine gute erste Basis darstellen kann“, ergänzt Stefan Horn, Partner bei Wolf Theiss. Die Charta der Apartmentkonzepte für Österreich versteht sich als praxisnahes Orientierungspapier für alle Akteure, die in diesem Segment tätig sind oder tätig werden möchten. Sie soll zu mehr Transparenz beitragen und eine gemeinsame Basis für zukünftige Entwicklungen schaffen. Michaeler & Partner hat bereits 2018 gemeinsam mit Apartmentservice die erste umfassende Markterhebung zu Serviced Apartments in Österreich initiiert, die seither jährlich durchgeführt wird. Ein detaillierter Report kann direkt bei Michaeler & Partner angefragt werden. Die österreichische Charta wurde erstmals im April im Rahmen der SO!APART Austria präsentiert. |