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Neues Mietenwertsicherungsgesetz geht ganz klar am Ziel vorbei

vor 2 Monaten

2 Minuten

Fachverbandsobmann Roman Oberndorfer.
Fachverbandsobmann Roman Oberndorfer.
© WKO
Fachverbandsobmann Roman Oberndorfer.

Auf massive Kritik aus der heimischen Immobilienwirtschaft stößt das neue Mietenwertsicherungsgesetz (MieWeG). Das neue Gesetz installiert eine „Mietpreisbremse“ für den freien Mietmarkt mit dem Ziel einer inflationsdämpfenden Begrenzung für die Valorisierung bei Wohnungsmietverträgen. Branchensprecher Roman Oberndorfer: „Unsicherheit und noch mehr Verwaltungsaufwand anstatt Rechtssicherheit und Praktikabilität.“

„Erklärtes Ziel war es, die Regelungen transparent, rechtssicher und möglichst einfach zu gestalten. Dabei haben wir uns konstruktiv eingebracht“ sagt Roman Oberndofer, Obmann des Fachverbandes der Immobilien- und Vermögenstreuhänder in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Und weiter: „Erste Ankündigungen dazu waren durchaus positiv und haben unsere Branche im Glauben bestärkt, dass für die Immobilienwirtschaft, insbesondere für Hausverwaltungen, einfache, klare und praxistaugliche Lösungen bei der zukünftigen Wertsicherung von Mietverträgen erreicht werden können. Hausverwaltungen sollten entlastet werden und die Indexierung von Verträgen für Mieterinnen und Mieter sollte transparenter, nachvollziehbarer und vor allem praxistauglicher gestaltet werden, um das Vertrauen zwischen allen Beteiligten zu stärken.“

Mühsame Doppelberechnungen für Hausverwaltungen anstatt Rechtssicherheit

Dem nun vorliegenden Gesetz mangle es jedoch an all dem, es gehe klar am ursprünglich beabsichtigten Ziel vorbei, kritisiert Fachverbandsobmann Oberndorfer. „Über die Köpfe der Expertinnen und Experten hinweg wurde eine Rechtsvorschrift beschlossen, die weder praxistauglich ist noch den Betroffenen genug Zeit zwischen Verkündung und Inkrafttreten lässt. Stattdessen werde es künftig komplexe, unterschiedliche Berechnungsmodelle, sogenannte Parallelrechnungen, geben – und damit weitere unklare Lösungen im hochsensiblen Bereich der Wohnungsmietverträge. Diese sind so kompliziert, dass selbst nach bestem Wissen und Gewissen Fehler nicht auszuschließen sind.“

Gerichtsverfahren um Centbeträge drohen

Dadurch können bereits durch Centbeträge langjährige Rechtsstreitigkeiten ausgelöst werden. „Das ist weit entfernt von den Lösungsansätzen und Vorschlägen, die der WKÖ-Fachverband der Immobilien- und Vermögenstreuhänder eingebracht hat“, so Oberndorfer.

Zudem soll das neue Gesetz bereits am 1. Januar 2026 in Kraft treten.

„Enormer Druck für Hausverwaltungen im ganzen Land“

„Die komplizierte Neuregelung und vor allem ihr Inkrafttreten schon zu Beginn des nächsten Jahres bringt unsere Mitgliedsbetriebe enorm unter Druck. Weder können die komplizierten Parallelrechnungen bis dahin mit Softwareeinsatz umgesetzt werden, noch bleibt Zeit, die neuen Berechnungskriterien richtig im Betrieb zu verankern“, berichtet der Branchensprecher der Immobilienwirtschaft aus der Praxis. Selbst mit bestem Willen gestalten sich die unterschiedlichen Berechnungsmodelle so kompliziert, dass Fehlerquellen von vornherein nicht auszuschließen seien.

WKÖ-Fachverband Immo setzt auf Information

„Wir haben bis zur letzten Minute versucht, die Parlamentarierinnen und Parlamentarier über die zahlreichen Mängel des neuen Mietenwertsicherungsgesetzes aufzuklären. Jetzt müssen wir mit ganzer Kraft unsere Betriebe stärken. Fortbildungsmaßnahmen und Informationsveranstaltungen sind bereits organisiert und finden für Mitglieder ab Jänner statt“, unterstreicht Fachverbandsobmann Roman Oberndorfer.

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