Hallmann – Sanierungsplan mit bis zu 45 Prozent Quote bestätigt

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Unternehmer und Investor Klemens Hallmann
© Hallmann Holding
Klemens Hallmann

Der am 28. Oktober 2025 angenommene Sanierungsplan in Eigenverwaltung von Klemens Hallmann wurde am 6. März 2026 vom Handelsgericht Wien bestätigt. Die erforderliche Quote laut Sanierungsplan wurde fristgerecht am Treuhandkonto des Sanierungsverwalters erlegt.

Der Unternehmer und Investor Klemens Hallmann verfolgte konsequent den Weg einer transparenten, strukturierten und verantwortungsvollen Sanierung. „Es war mir von Anfang an wichtig, das Sanierungsverfahren mit größtmöglicher Transparenz und Verantwortung zu führen und meinen Verpflichtungen zuverlässig nachzukommen. Dabei stand die Wahrung der Gläubigerinteressen für mich stets an erster Stelle. 
Die gerichtliche Bestätigung des Sanierungsverfahrens ist das Ergebnis von intensiven Bemühungen und entschlossenem Handeln. Ich bedanke mich bei meinem Team und bei allen, die mitgewirkt haben, um das möglich zu machen. Ich hoffe, damit eine mögliche Trendwende in der Immobilienbranche positiv zu unterstützen“, sagt Klemens Hallmann und ergänzt:

„Sanierungen in der Immobilienbranche können gelingen. Ich habe mich für diesen Weg entschlossen, um im Sinne der Gläubiger zu handeln. Mit Zusammenhalt und harter Arbeit können auch die größten Herausforderungen bewältigt werden.“

Denn: „Aufgeben war nie eine Option“, so Hallmann.

Bei einem Konkursverfahren hätten Gläubiger eine Quote von 8 Prozent erhalten. Das nun gerichtlich bestätigte Sanierungsverfahren ermöglicht eine Quote von bis zu 45 Prozent (35 Prozent Quote plus zusätzlich 10 Prozent Sonderquote) – weit über der gesetzlichen Mindest-Quote. „Ich freue mich sehr, dass das im Sinne der Gläubiger nun realisierbar ist“, fügt Hallmann abschließend hinzu.

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