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Gemeinnützige Bauvereinigungen begrüßen Wiedereinführung der Zweckbindung der Wohnbauförderung

vor 11 Monaten

2 Minuten

Wiedereinführung der Zweckbindung der Wohnbauförderung
Wiedereinführung der Zweckbindung der Wohnbauförderung
© Eva Ketely
Verbandsobmann Klaus Baringer

Die Wiedereinführung der Zweckbindung der Wohnbauförderung ist ein wichtiger Schritt für mehr leistbare Wohnungen. Der angedachte Mietdeckel wirft allerdings Fragen auf.

Der Verband der gemeinnützigen Bauvereinigungen begrüßt die Wiedereinführung der Zweckbindung der Wohnbauförderung. „Gemessen am Bruttoinlandsprodukt lagen wir Anfang der 1990er Jahre bei 1,4 % des Bruttoinlandsproduktes, aktuell stehen wir nur mehr bei 0,5 % des Bruttoinlandsproduktes. Eine Wiedereinführung der Zweckbindung der Wohnbauförderung ist daher ein wichtiger und richtiger Schritt,“ so Verbandsobmann Klaus Baringer. „Wir gehen davon aus, dass neben den aktuellen Wohnbauförderbeiträgen davon auch die Rückflüsse aus den bisherigen Darlehen erfasst sind“, so Baringer weiter.

Weitere positive Maßnahmen
Weiters finden sich im Regierungsprogramm begrüßenswerte Maßnahmen zur Grundstücksbereitstellung. „Wenn Unternehmen, die dem Bund mehrheitlich gehören, dazu angeleitet werden, ihren Bestand an ungenutzten Grundstücken unter anderem für geförderten Wohnbau zur Verfügung zu stellen, so ist das eine wichtige Maßnahme gegen die immer weiter steigenden Grundstückspreise“, hält Baringer fest. Auch die Prüfung der Schaffung neuer Finanzierungsinstrumente für Wohnbauinvestitionen, um gezielt langfristige Darlehen, niedrige Fixzinsen und damit stabile Wohnkosten zu ermöglichen, wird vom Verband ausdrücklich begrüßt. Selbstverständlich steht der Verband der gemeinnützigen Bauvereinigungen mit seinen Expertinnen und Experten gerne für das angedachte ehrenamtliche Gremium zur Verfügung, das an der Umsetzung der Ziele der Bundesregierung im Bereich Wohnen mitwirken soll.

Offene Fragen zum Mietdeckel
Offen ist noch die Frage, welche Mieten alle vom angekündigten Mietdeckel betroffen sind. Klar ist, dass die gemeinnützigen Bauvereinigungen bereits die Hauptbetroffenen des 3. Mietrechtlichen Inflationslinderungsgesetzes (3. MILG) waren und sind. Dies betrifft bis heute die Sanierung und energetische Verbesserung der Gebäude sowie den Neubau von leistbaren Wohnungen. Von 2024 bis 2026 entgehen den GBVs 160 Mio. EUR für Neubauinvestitionen. Bei einer durchschnittlichen Finanzierung können daher zwischen 5.500 und 8.300 Wohnungen in diesem Zeitraum weniger errichtet werden. Im Bereich der Sanierung und Dekarbonisierung summieren sich die Mindereinnahmen in einer längerfristigen Betrachtung auf 20 Jahre auf 2 Mrd. EUR, wodurch beispielsweise jährlich rd. 7.400 Umstellungen von Heizungen auf ein klimafreundliches System nicht finanziert und umgesetzt werden können. „Ziel des neuen Mietdeckels kann es nicht sein, dass wieder Maßnahmen gesetzt werden, die den Neubau leistbarer Wohnungen sowie die Sanierung und Dekarbonisierung des Wohnungsbestandes beschneiden“, so Verbandsobmann Klaus Baringer abschließend. „Während die wahren Preistreiber am Mietmarkt weiter ungehindert wirken, haben die GBVs schon ihren Beitrag geleistet“.

Die 175 Mitglieder des Verbands der gemeinnützigen Bauvereinigungen sind Unternehmen, die Wohnungen für breite Kreise der Bevölkerung zur Verfügung stel­len. Sie tun dies nicht in gewinnmaximierender, sondern in gemeinwohlorientierter Weise. Ihre Geschäftstätigkeit ist durch das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) sowie ergänzen­de Verordnungen reguliert. GBVs verwalten derzeit rund 998.000 Wohnungen, davon rd. 660.000 eigene Miet- und Genossenschaftswohnungen.

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