So lange musste ich jetzt gar nicht warten – schon ist die AK auf den Wahlkampfzug aufgesprungen und hat den legendären „Miethai“ wieder aus der Mottenkiste befreit. In meinem Artikel „Wohnbaudebakel – wo das wirkliche Problem liegt“ habe ich bereits erwartet, dass der Miethai im Laufe des Wahljahres wieder das Tageslicht erblicken wird, aber die Schnelligkeit, mit der dies geschah, ist doch erstaunlich.
Hier ist er schon!
Er mag nicht explizit so genannt worden sein, aber wenn AK-Präsidentin Renate Anderl sagt, „dass sehr viele Menschen den Vermietern ausgeliefert sind und den Fantasiemieten ausgeliefert sind, die sehr oft verlangt werden“, klingt es durch. Die AK Wien bietet nun an, den Hauptmietzins zu prüfen, und unterstützt ihre Mitglieder, gegebenenfalls vor Gericht zu gehen.
Die AK hat wieder ein Gespür für den Zeitgeist bewiesen. „Koste es, was es wolle“ ist das Motto und Hauptsache, es klingt in den Ohren der Österreicherinnen und Österreicher gut.
Und da stellt sich die Frage: Muss denn das jetzt sein? Ist es notwendig, in dieser wirtschaftlich angespannten Zeit weiterhin einen Keil zwischen Mieter und Vermieter zu treiben? „Anstatt gemeinsam Lösungen zu suchen, positioniert die Arbeiterkammer wieder das Feindbild Vermieter“, meint ÖVI-Geschäftsführer Anton Holzapfel dazu.
Bei der Diskussion um die Miethöhe darf nicht übersehen werden, dass die Probleme teilweise auch hausgemacht sind. Anton Holzapfel: „Das Richtwertmieten-System ist seit einer OGH-Entscheidung im Jahr 2017 weder für Vermieter noch Mieter nachvollziehbar. Da ist es nicht schwierig, die Behauptung aufzustellen, viele Mieten wären überteuert.“
Grundsätzlich ist es unklar, ob ein Lagezuschlag vereinbart werden kann oder nicht, aber daraus „Fantasiemieten“ zu machen oder ein „ausgeliefert sein“ steht in keiner Relation.
Dazu kommt, dass die Eigentümer infolge des Bestellerprinzips jetzt bei zahlreichen Wohnungen aufgrund der Eigenvermarktung zu hohe Mieten fordern. Dies geschieht teilweise aus Unkenntnis des Mietrechts, da Vermieter nicht selten unsicher sind, welchen Hauptmietzins sie ansetzen dürfen. Diese Praxis führt, wie die Erfahrungen in Deutschland zeigen, zunehmend zu Rechtsstreitigkeiten. Die WKO und die heimischen Immobilienverbände haben vor diesem Problem schon seit Beginn der Diskussion um das Bestellerprinzip gewarnt.
Ich muss mich hier wiederholen: Nach 25 Jahren als Journalist in der Immobilienwirtschaft ist mir bewusst, dass nicht alles in der Immobilienbranche so glänzend ist, wie es dargestellt wird. Aber eines weiß ich: Die Immobilienbranche hat sich im letzten Vierteljahrhundert merklich verbessert. Trotz der Herausforderungen durch strenge Normen und Regulierungen strebt die Branche danach, Probleme zu lösen und innovative Ansätze zu verfolgen.
Der „Vorstoß“ der AK bestätigt einen weiteren Punkt, den ich in meinem oben genannten Artikel auch angesprochen habe: Charakteristisch für die Immobilienwirtschaft ist die zunehmende Kooperation zwischen Unternehmen – ob die politischen Parteien auch so handeln, kann man diskutieren. Man schiebt halt die Fehler gerne auf die anderen.
Es kann sich hier nur um Populismus handeln, denn wirklich zielführend wäre es gewesen, wenn man dem Rat des ÖVI folgen würde: „Wünschenswert wäre, dass ein faires System erarbeitet wird, das die Interessen von Mietern und Vermietern gleichermaßen berücksichtigt“, so Anton Holzapfel. Der ÖVI fordert Fairness für Vermieter und Mieter gleichermaßen.
Und nur so funktioniert es auch.