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Deutschland zeigt, wie es nicht geht: Mietpreisbremse verlängert

Der Bundestag hat die Verlängerung der Mietpreisbremse bis Ende 2029 beschlossen – und damit heftige Kritik aus der Immobilienwirtschaft auf sich gezogen.

© olkakonecka

In einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses des Bundestags hatte sich Dirk Salewski, Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland (BID), bereits im Vorfeld deutlich gegen das Vorhaben ausgesprochen. Die ursprünglich als temporäre Maßnahme eingeführte Mietpreisbremse sei längst zum Dauerinstrument geworden – ohne jedoch die Ursachen der Wohnraumknappheit zu beheben: „Die Mietpreisbremse war als Schmerzmittel gedacht, nicht als Dauertherapie“, so Dirk Salewski. Vielmehr wirke sie mittlerweile wie ein „Brandbeschleuniger“ in der ohnehin angespannten Lage des Wohnungsmarkts.

Auch der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW, der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) sowie der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) äußerten massive Bedenken. Nach Ansicht der Branche gefährde die Mietpreisbremse das Vertrauen in verlässliche Investitionsbedingungen, schrecke Kapital ab und verhindere dringend benötigten Neubau. Die Folge sei eine weiter wachsende Neubaulücke, die laut ZIA im Jahr 2024 bereits bei rund 600.000 Wohnungen liege.

BID: Keine Planungssicherheit, kein Vertrauen

Besonders kritisch sieht die BID mögliche Änderungen an der Neubauausnahme. Wer vor Jahren auf Basis geltender Regelungen investiert habe, müsse sich auf diese Bedingungen auch verlassen können. Eine nachträgliche Ausweitung der Mietpreisbremse auf Neubauten – wie zwischenzeitlich durch das Justizministerium angedacht – wäre ein verheerendes Signal für Investoren. Die BID, in der unter anderem ZIA, BFW, IVD und GdW organisiert sind, lehnt die Verlängerung klar ab: Nicht Regulierung, sondern mehr Angebot sei der Schlüssel zu bezahlbarem Wohnraum.

ZIA: „Symbolpolitik ohne Wirkung“

ZIA-Präsidentin Iris Schöberl kritisierte, die Mietpreisbremse habe ihr Ziel verfehlt: „Sie hat weder die Mieten gebremst noch ist sie sozial gerecht.“ Die Regelung greife pauschal – unabhängig vom Einkommen der Mieterinnen und Mieter – und führe dadurch zu Fehlallokationen. Stattdessen brauche es zielgerichtete Maßnahmen, die Neubau fördern und sozial gerecht ausgestaltet sind. Der ZIA fordert, die Mietpreisbremse auf klar definierte Problemlagen zu begrenzen, etwa auf einzelne Stadtteile, sowie eine Begründungspflicht der Länder inklusive wohnungspolitischer Gegenmaßnahmen. Was fehle, sei eine kluge Flächenpolitik, ein investitionsfreundliches Umfeld und beschleunigte Genehmigungsverfahren.

GdW: Keine Ausdehnung auf Neubauten

Axel Gedaschko, Präsident des GdW, begrüßte zwar, dass eine Ausweitung der Mietpreisbremse auf Neubauten mit Baujahr bis 2019 letztlich vom Tisch sei. Dennoch bleibe die Verlängerung ein falsches Signal: „Bremsen, wenn eigentlich der sogenannte Bau-Turbo gezündet werden soll, ist das falsche Signal.“ Notwendig sei nun, den Neubau als öffentliches Interesse zu priorisieren, Verfahren zu vereinfachen und gezielte Förderanreize zu schaffen.

BFW: Regulierung verhindert Investitionen – auch in Klimaschutz

Auch der BFW stellt die Verlängerung in einen größeren Kontext. Präsident Dirk Salewski verweist auf die vielen zusätzlichen staatlichen Regulierungen – von Kappungsgrenzen über Modernisierungsdeckel bis zur Mietpreisbremse. Sie blockierten nicht nur Neubau, sondern hemmten auch Investitionen in energetische Sanierungen. „Mehr als ein Drittel der Baukosten sind staatliche Kosten durch Steuern und Abgaben“, so Salewski. Statt über Abgabenbremsen werde in der Politik kaum gesprochen. Die Mietpreisbremse sei in der Praxis sozial ungerecht, da sie den Zugang zu Wohnungen nicht verbessere – bei Hunderten Bewerbern bekomme am Ende nicht die Krankenschwester die Wohnung, sondern der Bewerber mit der höchsten Bonität.

Bundestag beschließt Verlängerung bis 2029 – Reformbedarf bleibt

Der Bundestag beschloss nun die Verlängerung der Mietpreisbremse bis Ende 2029. Sie bleibt weiterhin auf angespannte Wohnungsmärkte beschränkt und gilt nicht für Neubauten nach Oktober 2014 sowie umfassend modernisierte Objekte. Ursprünglich hatte Justizministerin Stefanie Hubig eine rückwirkende Ausdehnung auf Neubauten bis 2019 vorgeschlagen – diesen Vorschlag zog sie jedoch wieder zurück. Für die Verlängerung stimmten die Fraktionen von SPD, Grünen und Union. Die AfD lehnte ab, die Linke enthielt sich. Ergänzende Anträge auf Mieterschutz durch Linke und Grüne scheiterten.

Unionspolitiker wie Jan-Marco Luczak betonten gegenüber der Immobilien Zeitung, dass die Mietpreisbremse nachgeschärft werden müsse, um zielgruppengenauer zu wirken. Die Koalition plane außerdem weitere Regulierungen, etwa bei Indexmieten und möbliertem Wohnen. Doch auch Luczak machte deutlich: „Mit immer mehr Regulierung werden wir das Problem nicht lösen.“ 

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    07.07.2025
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