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Aufforderung zum Umdenken beim Mietendeckel für Gemeinnützige Bauvereinigungen

vor 8 Monaten

3 Minuten

Umdenken beim Mietendeckel für Gemeinnützige Bauvereinigungen
Umdenken beim Mietendeckel für Gemeinnützige Bauvereinigungen
© wirestock

Mietpreisbremse bei GBVs führt zu Sanierungsrückstau und weniger leistbarem Wohnraum. Der Verband Gemeinnütziger Bauvereinigungen (GBVs) wirft den politisch Verantwortlichen für den Wohnbau in der Republik mangelnde Systemkenntnis vor.

Wohnbauminister Babler hatte erneut eine Mietpreisbremse für 2026 und 2027 angekündigt. Eine Bekämpfung der steigenden freien Mieten durch Eingriffe in den gemeinnützigen Bereich ist weder zielführend noch sinnvoll oder legitim. Das System der Gemeinnützigkeit ist ein seit Jahrzehnten bewährtes und international anerkanntes wohlfahrtsstaatliches Instrument, um leistbaren Wohnraum für die Bevölkerung durch die Anwendung des Kostendeckungsprinzip zu schaffen. 

Eingriff in EVB bringt Sanierungsrückstau für Mieterinnen und Mieter

Für die Erhaltung der Wohngebäude darf ein sogenannter EVB (Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag) eingehoben werden. Dieser ist gesetzlich geregelt und beträgt in der Grundstufe bis maximal 5 Jahre nach Bezug 0,59 Ꞓ pro m2 Wohnnutzfläche, nach 20 Jahren maximal 2,33 Ꞓ pro m2 Wohnnutzfläche. Ungefähr 700.000 von GBVs errichtete Wohnungen in Österreich fallen unter diese Regelung. Die Kosten der Reparaturen für Instandhaltung von allgemeinen Teilen des Hauses (Dach, Fenster, Aufzug, etc.) steigen massiv und können durch den bereits mehrfach gedeckelten EVB (3. und 4. MILG – mietrechtliches Inflationslinderungsgesetz 2024 und 2025) nicht mehr vollständig finanziert werden. Durch die Eingriffe wurden die Einnahmen bereits um mehr als 15% gegenüber der realen Preissteigerung in nur zwei Jahren reduziert. Durch diesen Sanierungsdeckel droht in den nächsten Jahren ein erheblicher Sanierungsrückstau. Betroffen sind die BewohnerInnen dieser Häuser, die GBVs nur mittelbar. Schon bisher müssen die GBVs massiv aus Eigenmitteln in die Sanierung investieren, da die eingehobenen EVB dafür nicht ausreichen. Der Stand an Instandhaltungsvorlagen beträgt zum 31.12.2023 mehr als 2 Mrd Ꞓ für die gesamte Branche. 

EVB als automatischer Stabilisator

Die Einnahmenausfälle für die gesamte Branche betragen alleine für die Jahre 2024 bis 2027 insgesamt 865 Mio. Ꞓ, die dringend für Sanierungsmaßnahmen benötigt werden. Der Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag ist ein automatischer Stabilisator, der - wie bei anderen sozialstaatlichen Aufgaben - dafür sorgt, dass bei steigenden Preisen, ausreichende Mittel für die Instandhaltung zur Verfügung stehen. Niemand käme auf die Idee die Beiträge zur Pensionsversicherung-, Kranken- oder Arbeitslosenversicherung zu senken, wenn die Ausgaben in diesen Bereichen steigen.

Eingriff endlich bei den wahren Preistreibern

Die Deckelung des EVB ist für die GBVs ein absolutes NoGo. Die Deckelung der WGG-Grundmiete - der niedrigsten in Österreich zulässigen Miete - ist keine geeignete Maßnahme gegen das dramatische Ansteigen der freien Mieten und wird jedoch zum Vorwand genommen, einen Mietendeckel im regulierten Bereich (WGG und MRG) zu argumentieren, wo die Mieten nur deutlich geringer gestiegen sind. Das ist keine vorausschauende durchdachte Wohnbaupolitik, sondern Wohnbaupolitik mit Placebo-Effekt.

Der neu gewählte Vorstand des Verbandes Gemeinnütziger Bauvereinigungen Österreichs, an der Spitze Obmann KR Mag. Michael Gehbauer und Obmann-Stellvertreterin Mag.a Isabella Stickler richten den dringenden Appell an die für den Wohnbau Verantwortlichen in dieser Republik diese Politik zu überdenken und die GBVs von diesem Deckel auszunehmen. Diese Forderung wird über alle Parteigrenzen hinweg von allen 173 Mitgliedsunternehmen des Verbandes mitgetragen.


Rechenbeispiele:

Prognose VPI 2026 Schätzung IHS: 2%, Erlaubte Erhöhung 1%


WGG-Wohnung 50 m2, errichtet 2023: EVB 0,59 Ꞓ

Ersparnis im Jahr 0,59 x12x50, davon 1%: Ꞓ 3,54 im Jahr 2026


WGG-Wohnung 50m2, errichtet 1995: EVB 2,33 Ꞓ

Ersparnis im Jahr 2,33x12x50, davon 1%: Ꞓ 13,98 im Jahr 2026


WGG-Wohnung 50 m2, errichtet 1985: EVB 2,33 Ꞓ, WGG-Grundmiete Ꞓ 2,05

Ersparnis im Jahr 4,38x12x50, davon 1%: Ꞓ 26,28 im Jahr 2026


Frei finanzierte Wohnung erlaubte Erhöhung 2%

Frei finanzierte Wohnung 50 m2, Miete 10 Ꞓ

Erlaubte Erhöhung: 50x10x12, davon 2%: Ꞓ 120,-- im Jahr 2026

Fiktive Ersparnis bei Mietpreisdeckel 1%, Ꞓ 60,-- im Jahr 2026


Frei finanzierte Wohnung erlaubte Erhöhung 2%

Frei finanzierte Wohnung 50 m2, Miete 20 Ꞓ

Erlaubte Erhöhung: 50x20x12, davon 2%: Ꞓ 240,-- im Jahr 2026

Fiktive Ersparnis bei Mietpreisdeckel 1%, Ꞓ 120,-- im Jahr 2026

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