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Andreas Hawlik: Eine Analyse der wichtigsten Änderungen der Wiener Bauordnungsnovelle

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Die Wiener Bauordnungsnovelle bringt eine Reihe von Veränderungen mit sich, die sowohl für Planer als auch für Architekten von großer Bedeutung sind. Als Managing Director von Hawlik Gerginski Architekten in Wien verfügt Andreas Hawlik über eine umfassende Expertise in diesem Bereich. In diesem Artikel werden die wichtigsten Änderungen der Bauordnungsnovelle analysiert und ihre Auswirkungen auf die Planung und Gestaltung von Bauvorhaben in Wien beleuchtet.

Entsiegelung der Grundstücke

Eine der wesentlichen Änderungen der Bauordnungsnovelle betrifft die Entsiegelung der Grundstücke. Mit dem Ziel, versiegelte Flächen zu reduzieren und mehr Grünraum zu schaffen, werden in Zukunft unterbauten und unversiegelten Flächen eine größere Bedeutung zukommen. Insbesondere im dicht verbauten Stadtgebiet sind die Regelungen zur unversiegelten Fläche sogar besser als in der alten Bauordnung geregelt. Jedoch wird es außerhalb des dicht bebauten Gebiets schwierig sein, die Unterbauung und unversiegelten Flächen nachzuweisen. Dies stellt eine Herausforderung für Planer und Planerinnen dar, da sie vermehrt darauf achten müssen, ausreichend Grünraum zu schaffen.

Bedeutung von Straßenbäumen

Ein weiterer wichtiger Aspekt der Bauordnungsnovelle ist die hohe Bedeutung, die Straßenbäumen zukommt. Beim Entwurf von Gebäuden entlang von Straßen, an denen bereits Straßenbäume vorhanden sind oder geplant sind, muss verstärkt Rücksicht auf diese genommen werden. Dies betrifft sowohl Vorbauten, Balkone, Raucherkabinen als auch Ein- und Ausfahrten. Es ist zu erwarten, dass die Behörden bei der Genehmigung von Ein- und Ausfahrten strengere Anforderungen stellen, um den Schutz der Straßenbäume zu gewährleisten. Dies kann zu einem komplexeren Planungsprozess führen, da die Ein- und Ausfahrten möglicherweise nicht immer an den idealen Positionen im Grundriss geplant werden können.

Neues Stellplatzregulativ

Eine wesentliche Änderung der Bauordnungsnovelle betrifft das Stellplatzregulativ. Die Stadt Wien hat beschlossen, die Stellplatzverpflichtung in Bereichen mit dichter Bebauung und guter öffentlicher Verkehrsanbindung, insbesondere entlang der U-Bahnen, auf 70 Prozent der bisherigen Verpflichtung zu reduzieren. In Bereichen mit anderen hochrangigen Verkehrsmitteln beträgt die Reduktion immerhin 80 Prozent. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Baukosten zu senken und eine wirtschaftliche Entwicklung zu fördern. Dennoch müssen die genauen Details dieses Stellplatzregulativs noch ausgearbeitet werden, da es Bereiche gibt, in denen verschiedene Zonen aufeinandertreffen. Hier muss eine klare Grenze gezogen werden, um eine einheitliche Regelung zu gewährleisten.

Weitere Änderungen und Auswirkungen

Neben den oben genannten Änderungen gibt es noch weitere Aspekte der Bauordnungsnovelle, die beachtet werden sollten. Ein Bereich, der von großer Bedeutung ist, betrifft die Barrierefreiheit von Gebäuden. Die Novelle sieht vor, dass Gebäude eine bessere Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen gewährleisten müssen. Dies betrifft sowohl den Neubau als auch die Sanierung von bestehenden Gebäuden. Planer und Architekten müssen sich daher intensiv mit den Anforderungen an barrierefreies Bauen auseinandersetzen und diese in ihre Entwürfe einfließen lassen.

Des Weiteren wird in der Bauordnungsnovelle auch die Rolle der Energieeffizienz betont. Gebäude sollen künftig energieeffizienter sein und einen geringeren CO2-Ausstoß aufweisen. Dies bedeutet, dass Planer und Architekten verstärkt auf nachhaltige Materialien und Technologien setzen müssen, um diese Anforderungen zu erfüllen.

Fazit

Die Bauordnungsnovelle bringt eine Vielzahl von Änderungen und Herausforderungen für Planer und Architekten in Wien mit sich. Die Entsiegelung der Grundstücke, die Bedeutung von Straßenbäumen und das neue Stellplatzregulativ sind nur einige der Aspekte, die berücksichtigt werden müssen. Andreas Hawlik, Managing Director von Hawlik Gerginski Architekten, betont die Wichtigkeit einer sorgfältigen Planung und Gestaltung, um den Anforderungen der Bauordnungsnovelle gerecht zu werden. Mit einer professionellen Herangehensweise und dem Einsatz nachhaltiger Technologien und Materialien können Planer und Architekten dazu beitragen, eine zukunftsfähige und lebenswerte Stadt zu gestalten.

Dieser Inhalt enthält KI-generierte Elemente.

Transkript

0:00 Also es gibt eine ganze Reihe von Veränderungen vorweg geschickt, die für uns Planer jetzt nicht große Auswirkungen haben, aber es gibt einige, die bei uns doch ein großes Thema sein werden. Es gibt die Übergruppe der Entziegelung der Grundstücke, das ist ein ganz wesentliches Thema. Diese Paragrafen werden mit drei Monaten Übergangsfrist erst im Frühling in Kraft treten. Da geht es darum, die unterbauten Flächen zu reduzieren, die versiegelten Flächen zu reduzieren. Wo wir festgestellt haben, im dicht verbauten Stadtgebiet ist die Regelung der

0:42 unversiegelten Flächen sogar aus unserer Sicht besser geregelt als in der alten Bauordnung. Außerhalb des dicht verbauten Gebietes in offener und gekuppelter Bauweise wird es bei kleineren Grundstücken aber schwierig werden, die Unterbauung und die unversiegelten Flächen nachzuweisen. Da geht es ganz klar in Richtung mehr Grünraum und das wird für uns Planer und Planerinnen eine Herausforderung werden. Die Straßenbäume bekommen einen ganz hohen Stellenwert, werden geschützt. Das heißt, wenn wir ein Gebäude an einer Straße planen,

Vollständiges Transkript anzeigen

1:23 wo Straßenbäume vorhanden sind oder auch geplant sind, dann müssen wir mit den Vorbauten, Balkone, RK und auch mit den Ein- und Ausfahrten auf diese Straßenbäume verstärkt Rücksicht nehmen. Das wird zu einem schwierigeren Planungsprozess führen. Insbesondere bei den Ein- und Ausfahrten befürchten wir, dass die Behörde sich stark auf die Hinterbeine stellen wird und wir die Einfahrten möglicherweise nicht dort planen werden können, wo die Ein- und Ausfahrten im Grundriss am sinnvollsten sind.

2:08 Eine wesentliche Änderung der Bauordnungsnovelle ist das neue Stellplatzregulativ. Die Stadt Wien hat sich durchgerungen, im Bereichen, in denen die Stadt dicht verbaut ist und mit öffentlichem Verkehr sehr gut versorgt ist, insbesondere entlang der U-Bahnen, eine Reduktion der Stellplatzverpflichtung auf 70 Prozent der jetzigen Verpflichtung vorzunehmen. Es gibt einen Zonenplan dazu im Bereich von anderen hochrangigen Verkehrsmitteln immerhin auf 80 Prozent. Aber auch dieser Zonenplan wird im Detail noch genau auszuarbeiten sein, weil wenn man sich jetzt anschaut,

2:50 gibt es ganz kuriosere Ecken, wo drei verschiedene Zonen zusammenkommt, aber irgendwo muss die Grenze sein. Aber ein wesentlicher Schritt ist das jedenfalls, um die Baukosten zu reduzieren und eine sinnvolle wirtschaftliche Entwicklung zu verbessern.

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