Reformen, die dieser Bezeichnung auch gerecht werden
Das Label “Reformregierung” haben sich in den vergangenen Legislaturperioden zahlreiche Regierungen selbst umgehängt – gerecht sind sie diesem Anspruch jedoch selten geworden. Diese Praxis hat dazu geführt, dass der Staat zahlreichen Versorgungsaufgaben nicht mehr ausreichend nachkommt und demnach die private Vorsorge diese Lücken zu schließen versucht. Die Österreicher machen sich ihre Reform sozusagen selbst.
Wenn man es ihnen denn ermöglicht, sollte es heißen! Denn der Rückstau an notwendigen Reformmaßnahmen und Vereinfachungen ist seit rund 20 Jahren kontinuierlich angewachsen. Bestes Stichwort dazu, die Zusammenlegung der Krankenkassen: Die Reform der Krankenversicherung wurde medial gut inszeniert angekündigt, doch abseits einiger Personalentscheidungen, einer Namensänderung und einem hübschen neuen Logo wurde der Verwaltungsmoloch völlig unangetastet. Paradox dabei: Statt sich die eigene Reformunfähigkeit einzugestehen, und es in der neuen Legislaturperiode besser zu machen, wird gerade mit dem Stillstand noch Werbung gemacht – etwa bei den Bauern und Selbstständigen: “Sehr geehrter Kunde, Sie waren früher bei der SVA. Wir heißen jetzt SVS, für Sie ändert sich aber nichts.”
Und so haben wir völlig unterschiedliche Krankenversicherungssystem, die aber jetzt durch ein gemeinsames Logo garniert werden und – damit aufgehübscht – ein gutes und einheitliches Leistungsniveau für ganz Österreich konsequent verhindern.
Und aus aktuellem Anlass muss auch das heiße Eisen “Pflegevorsorge” angesprochen werden. Wie so oft in der Vergangenheit steht das Thema Pflege auch diesmal wieder – zumindest rhetorisch – im Zentrum der aktuellen “Reformregierung”: Eine geplante zentrale Pflegelösung (ob als Sozialversicherung oder nicht, klingt jeden Tag anders) soll zunächst keine zusätzlichen Sozialabgaben verursachen, sondern über bestehende Mittel durch Verschiebungen und Hebung von Potenzialen finanziert werden. Der ÖVP schwebt u. a. eine Finanzierung über Mittel der Unfallversicherung AUVA vor. Im ersten Schritt sollen die Sozialabgaben jedenfalls nicht steigen, “er könne aber nicht sagen, was in 30 Jahren sein werde, so der Wieder-Kanzler Sebastian Kurz.
Beim überschaubaren Umschichtungspotential einer AUVA und bei einem Personalmangel im Pflegesektor bis 2030 von 75.000 Menschen ist aber klar, dass bloße Verschiebungen da kaum ausreichen werden. Stattdessen sollte die Politik hier wagen, klar zu sagen, was in der Pflege zukünftig rechtverbindlich zugesagt und finanziert werden kann – und was nicht! Die mehrfache öffentliche Aussage der Politik, zuletzt vom grünen Sozialminister, dass der Staat “wie bisher” die Hauptlast der Pflege tragen soll, ist schlichtweg unrichtig. Die Hauptlast trugen und tragen die Gepflegten und ihre Familien selbst, und es ist völlig utopisch – noch dazu angeblich ohne massive zusätzliche Steuern! – dass sich daran etwas ändern wird. Es mögen ja einige Reformen denkbar sein, und die sollten auch endlich geprüft und umgesetzt werden. Vor allem braucht es aber Rechtssicherheit anstelle der bisherigen Förder-Willkür, und vor allem braucht es auch die Ehrlichkeit zu sagen, dass viele Österreicher im Pflegefall wie auch bisher primär selbst mit ihrem Einkommen und Vermögen belastet sein werden.
Eine einfache und zweckdienliche Maßnahme wäre, den Bürgern für eine entsprechende Vorsorge im Rahmen der staatlich geförderten Zukunftsvorsorge freizustellen, ob sie die staatliche Förderung für eine Pensions- oder eine Pflegeversicherung nutzen möchten. Oder dafür einen zweiten Förderrahmen zur Verfügung zu stellen. Angesichts heute schon völlig ungenügender Dotierung der Pflege wäre das eine notwendige und für die öffentliche Hand sogar günstige, vor allem aber realistische und zeitnah umsetzbare Maßnahme. Dass ohne Mehrkosten plötzlich die fehlenden Mittel aus dem Nichts auftauchen, der Staat die bisher privat getragenen Kosten übernimmt, zehntausende Pflegefachkräfte magisch erscheinen und entsprechende hochwertige Pflegeeinrichtungen gebaut werden, ist hingegen völlig unrealistisch und so werden diesbezügliche Versprechungen nicht einzulösen sein. Bitte um mehr Ehrlichkeit, bitte die Eigenvorsorge ermöglichen und fördern, und bitte nicht schon wieder “Alles macht der Staat” ankündigen, wenn dieses Versprechen auch die letzten 30 Jahre nie gehalten wurde!
Fördermodelle vereinfachen
Auch bei der staatlich geförderten Zukunftsvorsorge empfiehlt sich etwas mehr Realitätsnähe: Statt tagespolitischem Kalkül sollten einfache demographische Tatsachen als Grundlage zur Rettung des in Schieflage gekommenen Generationenvertrags herangezogen werden. Und dass hier private Pensionsvorsorge kompensatorisch notwendig wird, ist evident. Die derzeitige Förderung von 4,25 % auf private Pensionsvorsorgeeinzahlungen spiegelt das auch wider, nur warum verhindert der Anforderungsdschungel, dass nicht auch als Rentenversicherungen ausbezahlte Lebensversicherungen gefördert werden?
Steuern abschaffen und/oder reformieren
Versteuertes sollte nicht nochmals besteuert werden. Was selbstverständlich klingt, gilt nicht für die Versicherungssparte. Zwar sind die Prämien umsatzsteuerbefreit, je nach Sparte wird aber ein bis 11 % Versicherungssteuer eingehoben – auf Prämien aus schon versteuertem Geld und für bereits mehrfach besteuerte Sachwerte! Der staatliche Verwaltungsaufwand dafür ist enorm und bringt wenig, daher die klare Empfehlung: Die Versicherungssteuer soll abgeschafft werden.
Im Hinblick auf die “ökosoziale Steuerreform” soll die neue Regierung der Bevölkerung auch reinen Wein einschenken: Was hier mit motorbezogener Versicherungssteuer, MöSt und NoVA in der monatlichen Versicherungsprämie getarnt eingehoben wird, ist nichts anderes als eine Steuer auf (mobilen) Besitz! Versicherer in diesem Zusammenhang als staatliche Steuereintreiber zu missbrauchen, ist ein unhaltbarer Zustand.
Und wenn betriebliche Vorsorge in Österreich nicht weiterhin ein Lippenbekenntnis bleiben soll, dann muss der seit 1972 (!) unverändert hohe Freibetrag von damals 4.000 Schilling – nun 300 Euro – angehoben werden. Verzehnfacht, um genau zu sein!
Und zu guter Letzt noch ein Anliegen der Versicherungsbranche selbst: Aktuell sind Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten sogenannt “unecht umsatzsteuerbefreit”. Praktisch bedeutet das, dass diese Branche wie ein Konsument “brutto” zahlt – aber netto verdient. Dafür gibt es weder eine Grundlage noch gab es dafür jemals eine zufriedenstellende Erklärung.
Ausblick und Rückblick der Kanzlei VERAG
Die Maklerkanzlei VERAG Veselka-Mittendorfer-Wanik nimmt seit Jahren zu grundsätzlichen Risikofragen Stellung, erstellt Produktanalysen und -vergleiche in diversen Medien sowie entwickelt Branchen-Sonderlösungen und Gruppenverträge. Per Ende Mai 2017 erhielt das Unternehmen als einer der ersten Versicherungsmakler Österreichs die Erlaubnis zur Führung des Bundeswappens als staatlich ausgezeichnetes Unternehmen verliehen. Gleichzeitig finalisierte die Kanzlei eine Pflege-Gruppenversicherung für Angehörige der Freien Berufe, erstmals in Form einer Gruppenlösung für eine einzigartig große und besonders betroffene Bevölkerungsgruppe. Für die zukünftige optimale Servicierung der Angehörigen der Freien Berufe wurde bereits vor einigen Jahren die ARGE Freie-Berufe gegründet, ebenso wie die inzwischen führende Ärzte-Spezialberatergruppierung ARGE MED vor über 10 Jahren. In der privaten Krankenversicherung hat VERAG für etwa 1 Million Österreicher Gruppenversicherungen mit besonderen Zugangsmöglichkeiten geschaffen.
Informationen zur VERAG Versicherungsmakler GmbHVERAG Veselka-Mittendorfer-Wanik wurde 1964 gegründet und ist mit über 20 MitarbeiterInnen ein renommierter Innovationsführer am österreichischen Versicherungsmaklermarkt. Das Unternehmen hat sich auf die Beratung bestimmter Zielgruppen spezialisiert: Ärzte, Zahnärzte und Krankenanstalten; Freiberufler; gemeinnützige Einrichtungen, NGOs, Stiftungen, Vereine; Immobilieneigentümer und Hausverwaltungen sowie eigentümergeführte Gewerbe- und Industriebetriebe. Ein besonderes Alleinstellungsmerkmal stellt die Ausschreibungskompetenz für Branchen- und Sonderlösungen, vor allem in den Bereichen Haftpflicht, Rechtsschutz und Kranken-Gruppenversicherungen dar.