„Das, was da als Erfolg verkauft wird, ist in Wahrheit eine Mogelpackung, die als vermeintliche Maßnahme für mehr leistbares Wohnen politisch beworben und verkauft wird“, kritisiert Michael Pisecky, das Bestellerprinzip. Pisecky weiter: „Die angebliche und versprochene Entlastung für Mieter:innen bringt genau den gegenteiligen Effekt, wie das Beispiel Deutschland leider dramatisch vor Augen führt. Unterm Strich werden Wohnungssuchende nach Verdrängung der Immobilienmakler:innen aus dem Markt anderen Beteiligten wesentlich mehr bezahlen müssen - nur unter anderen Titeln. So gesehen ist auch die Freude einiger Politikerinnen und Politiker aus Kreisen der Regierungsparteien, die das Bestellerprinzip nun bejubeln, unverständlich – das ist ein Pyrrhussieg der Politik auf Kosten der Mieter:innen!“
Pisecky listet Nachteile des Bestellerprinzips für Mieter auf
In Deutschland ersparen sich die Mieter:innen zwar nun die Provision, finden aber immer schwerer Wohnungen. Über Nacht sind mit Einführung des Bestellerprinzips sofort 40 Prozent des Wohnungsangebotes von den öffentlich zugängigen Internetportalen verschwunden!
Auch verlieren die Mieter:innen den rechtlichen Schutz, weil sie nicht mehr von professionellen Maklern:innen betreut werden, sondern in vielen Fällen mit vom Vermieter Beauftragten verhandeln müssen oder direkt mit den Vormietern:innen. Oft werden die Mietinteressent:innen dabei mit „sonstigen“ Forderungen konfrontiert, wie das in Deutschland nunmehr passiert! Dort bezahlen Wohnungssuchende nach Verdrängung der Immobilienmakler heute schon mehr bei der Wohnungssuche an Vormieter:innen und Beauftragte der Vermieter:innen als früher. Dieses Ablöseunwesen ist in Österreich bereits in den 90-iger Jahren des vorigen Jahrhunderts mühevoll abgeschafft worden. Gerade bei günstigen Wohnungen im Ballungsgebiet, die in Zukunft ohne Immobilienmakler:innen vergeben werden, ist die Gefahr einer solchen Entwicklung besonders gegeben. Es wird für die Mieter:innen nicht billiger sondern teurer!
Die Mieter:innen verlieren Beratung, wofür bisher die Makler:innen haften. Die Mieter werden nun auch vielmehr Kosten haben, um Beratung durch Rechtsanwälte zu bezahlen.
Die Einpreisung der Vermarktungskosten in die Miete ist in Österreich oft nicht möglich
Zum großen Unterschied von Deutschland, wo die Vermieter:innen als „Besteller“ die Vermarktungskosten dann in die Miete einpreisen können, ist in Österreich die Einpreisung bei 2/3 der privaten und gewerblichen Mietwohnungen nicht möglich, da diese Mieten gesetzlich preisgeregelt sind. Daher wird gerade in diesem Bereich der „günstigen“ Mietwohnungen ein Ablöseunwesen „seine Urständ“ feiern, warnt Pisecky.
„Dank“ Bestellerprinzip erwartet die künftigen Mieter ein intransparenter Mietwohnungsmarkt
Pisecky stört es auch, wie hier auch von einer „Ungerechtigkeit“ in Hinblick auf die bisherige Maklerprovision gesprochen wird: „Man kann verschiedener Meinung sein, wer eine Dienstleistung bezahlt – wenn für beide geleistet wird eben beide, oder wie im Bestellerprinzip geplant, nur der Auftraggeber. Aber was geltendes Recht ist, kann nicht ungerecht sein, daher verwehren wir uns gegen diese Unterstellung!“
„Der Verlust an Sicherheit, Marktüberblick und ein grauer Markt mit oft aufblühenden, „sonstigen“ Forderungen der Vormieter:innen wartet auf die neuen Mieter:innen. Auf viele Immobilienmakler:innen und deren Mitarbeiter:innen wartet Arbeitslosigkeit, vor allem in den Ballungszentren wie Wien“, fasst Pisecky seine Kritik am Bestellerprinzip zusammen. Pisecky verlangt daher eine, im neuen Gesetz auch vorgesehene, verpflichtende Evaluierung nach einem Jahr durch eine parlamentarische Arbeitsgruppe.