Steuerbefreiung für Photovoltaik-Anlagen: Die Branche ist gerüstet

Seit Jahresbeginn sind PV-Anlagen bis 35 Kilowattpeak (kWp) unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuer (ugs. Mehrwertsteuer) befreit. Großes Interesse: 1.600 Teilnehmer*innen informierten sich über Nullsteuersatz nach dem Motto: 0 % Umsatzsteuer – 0 % Bürokratie.

 Das Interesse ist nicht nur in der Bevölkerung groß: Auch die ausführende PV-Branche befasst sich intensiv mit dem Thema. Nicht weniger als 1.600 Teilnehmer*innen lauschten dem Online-Vortrag zum Thema „0 % Umsatzsteuer für PV-Anlagen bis 35 kWp“, der gemeinsam vom Bundesverband Photovoltaic Austria und der Bundesinnung der Elektrotechniker veranstaltet wurde. Auf Einladung beider Branchenvertretungen informierte ein Steuerexperte aus dem Bundesministerium für Finanzen über die richtige Anwendung der Umsatzsteuerbefreiung aus Unternehmenssicht und stand im Anschluss Rede und Antwort zur Klärung noch offener Fragen. Der enorme Andrang sowie die rege Diskussion zeigen, wie wichtig der Nullsteuersatz auf PV-Anlagen für Branche und Endkund*innen ist. Noch nie war es so einfach, eine PV-Anlage gefördert zu bekommen, denn bereits auf der Rechnung entfällt die 20%ige Umsatzsteuer. Das entspricht einer effektiven Preisreduktion von 16,6 %. Ganz nach dem Motto „0 % Umsatzsteuer – 0 % Bürokratie“.

„Die Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen war eine lange Forderung der Branche. Damit wird seit diesem Jahr der Weg zur eigenen PV-Anlage deutlich vereinfacht und verkürzt. Es ist keine Förderantragstellung mehr notwendig. Stattdessen reduziert sich der Rechnungsbetrag automatisch um die 20%ige Umsatzsteuer“, fasst Vera Immitzer, Geschäftsführerin des Bundesverbands Photovoltaic Austria, den Vorteil zusammen.

Christian Bräuer, Bundesinnungsmeister der Elektrotechniker, ergänzt: „Das große Interesse lässt ein sehr starkes PV-Jahr erwarten. Als Branchenvertretung unterstützen wir unsere Mitgliedsbetriebe dabei umfassend. Dass die PV-Unternehmen sich akribisch auf eine unkomplizierte Abwicklung vorbereiten, haben die vielen Fragen gezeigt. Unsere Betriebe nehmen das Motto ‚Null Prozent Steuer, null Prozent Bürokratie‘ wirklich ernst.“

Grundlegende Informationen finden Sie auf der Webseite (FAQ) des Bundesministeriums für Finanzen.

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  • Erschienen am:
    07.03.2024
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