Bereits zum zweiten Mal wurde die Stadt Graz vom Höchstgericht für die Nichteinhaltung der 18 Monate Frist für die Erstellung eines Bebauungsplanes verurteilt. Die Ankündigung der Vizebürgermeisterin Judith Schwentner diese Frist zu verlängern, wird von den Immobilienentwicklern als gefährliche Drohung wahrgenommen. Im Gegenteil, die derzeitige Frist von 18 Monaten, sprich 500 Tagen, muss insbesondere im Sinne einer Schaffung von leistbarem Wohnraum auf maximal 12 Monate reduziert werden.
Christopher Pongratz, VÖPE Präsidiumsmitglied: „Das derzeitige wirtschaftliche Umfeld, insbesondere die hohe Zinsbelastung für unsere Branche, zwingt uns eine kürzere Frist einzufordern. Wir benötigen rasche und zuverlässige Planungssicherheit für unsere Projekte, um leistbaren Wohnraum schaffen zu können. Je länger die Stadt braucht, desto teurer wird der Wohnraum für die zukünftigen Bewohner – Stichwort Zinsen. Es muss also im Sinne der Verantwortlichen Organe aus Politik und Stadtplanung sein, die Verfahren zu verkürzen um überhaupt leistbares Wohnen gewährleisten zu können."
Gerald Gollenz, Fachgruppenobmann der Immobilientreuhänder: „Der Zugang der Stadt Graz, dass ein Bebauungsplan bereits beinahe einem Einreichplan gerecht wird, ist der falsche. Wir brauchen Bebauungspläne, die flexiblere Gestaltungmöglichkeiten zulassen. Insbesondere wenn wir auf aktuelle Entwicklungen rasch reagieren müssen. Sollte die Behörde aufgrund der Anträge überbelastet sein, so verfügen wir über exzellente Raumplaner in der Steiermark. Es wäre daher mehr als sinnvoll, dass diese von der Stadt Graz für eine raschere Abwicklung der Bebauungspläne beauftragt werden.“