Stadt geht scharf gegen Spekulation mit Wohnhäusern vor

Bei einem Gespräch mit Medienvertreter*innen im Rathaus hat Bürgermeister Michael Ludwig gemeinsam mit Vizebürgermeisterin und Wohnbaustadträtin Kathrin Gaál und Expert*innen der Stadt Wien neue Maßnahmen gegen Spekulationshäuser bekannt gegeben.

Bürgermeister Michael Ludwig und Wohnbaustadträtin Kathrin Gaál

© Stadt Wien / Christian Jobst

„In Wien ist für Spekulation mit Wohnraum kein Platz. Mit dem 7-Punkte-Programm zeigen wir, dass wir als Stadt Wien mit Schärfe gegen Wohnungsspekulation vorgehen. Wir schöpfen alle miet- und baurechtlichen Möglichkeiten konsequent aus, um diese Zustände abzudrehen und unterstützen Mieterinnen und Mieter aktiv“, so Bürgermeister Michael Ludwig. „Es ist eine Bündelung der Aktivitäten, die wir bereits seit längerer Zeit setzen, gemeinsam mit neuen Maßnahmen. Wir werden alle Möglichkeiten nutzen, um Spekulation zu verhindern“, so der Bürgermeister. Unter dem Motto „Betongold“ hätten niedrige Zinsen zu hohem Interesse an Altbauten am privaten Wohnungsmarkt geführt. Das habe zum Teil zu Wohnungsspekulation geführt. 

Bei einem Gebäudebestand von insgesamt rund 140.000 Häusern in Wien hat die Stadt derzeit 12 akute Spekulationsobjekte auf dem Radar. „Eine österreichweit neue Maßnahme ist, dass auf dem Zivilrechtsweg bei verwahrlosten Gebäuden notwendige Erhaltungsarbeiten angefordert werden“, so Ludwig. Derzeit gibt es vier Fälle, die hier vor Gericht bzw. bei der Schlichtungsstelle eingebracht werden - gemäß §6 Mietrechtsgesetz („Zwangsverwaltung“). Außerdem neu als Maßnahme der Stadt ist, dass Sachverhaltsdarstellungen bei der Staatsanwaltschaft eingebracht werden - etwa bei Delikten wie Untreue (bei Kautionen oder Mietzinsreserven), Betrug oder Täuschung.  
„Es ist klar, dass kriminelle Energie bekämpft werden muss. Wer aus Gier Mieter*innen schlecht behandelt, soll zur Verantwortung gezogen werden“, so Vizebürgermeisterin und Wohnbaustadträtin Kathrin Gaál. Und: „Wir setzen als Stadt fortlaufend Maßnahmen - etwa mit der Bauordnungsnovelle 2023. Seither gab es keine Abbruchbewilligung.“ Und: „Die Hauskunft begleitet als kostenlose Beratungsstelle Hauseigentümer*innen auf ihrer Sanierungsreise“, so Gaál. Das Budget für die Förderung von Sanierungen sei außerdem von 112 auf 260 Millionen Euro erhöht worden. 

Bürgermeister Michael Ludwig erläuterte, dass die “Sanfte Stadterneuerung”, die heuer 50 Jahre alt wird, bereits seit 1984 dazu beiträgt, dass Altbauten der Stadt erhalten werden. „Seit 1984 wurden insgesamt 7.500 geförderte Sanierungsprojekte umgesetzt - mit 340.000 Wohneinheiten“, so Ludwig. Rund 105 Blocksanierungsgebiete mit mehr als 7.200 Liegenschaften wurden insgesamt bearbeitet. Mit dem 7-Punkte-Paket gegen Wohnungsspekulation geht die Stadt Wien koordiniert und nachhaltig vor und schöpft die miet- und baurechtlichen Möglichkeiten konsequent aus. 

7-Punkte-Maßnahmenpaket gegen Spekulationshäuser im Überblick

  • Begehrung der Durchführung notwendiger Erhaltungsarbeiten im Zivilrechtsweg gemäß §6 Mietrechtsgesetz („Zwangsverwaltung“). Hier ist oft das Verwahrlosen von Gebäuden eine Strategie von Wohnhausspekulation, um die Bewohner*innen quasi „rauszuekeln“. Gemäß § 6 Mietrechtsgesetz (MRG) kann die Durchführung notwendiger Erhaltungsarbeiten im Zivilrechtsweg begehrt werden. Nach Abschluss der internen Prüfungen bringt die Stadt Wien nun erstmals vier Fälle vor Gericht bzw bei der Schlichtungsstelle ein. 
     
  • Einleitung einer Ersatzmaßnahme auf Kosten der Hauseigentümer*innen: Wenn Hauseigentümer*innen ihre Gebäude nicht den Bauvorschriften entsprechend instandhalten, erlässt die Baupolizei einen Bescheid, damit die Hauseigentümer*innen die notwendigen Maßnahmen setzen. Bei Unterlassung wird durch die Abteilung Technische Stadterneuerung die Einleitung einer Ersatzmaßnahme auf Kosten der Hauseigentümer*innen. Beispiele sind etwa: Fassaden und Gesimse abschlagen und sichern, Schutz gegen Niederschlagswässer oder die Herstellung der Stromversorgung.
    Im Jahr 2024 wurden bereits rund 250 Ersatzmaßnahmen bei rund 90 Gebäuden eingebracht.
     
  • 2023 wurde die Bauordnung novelliert. Seitdem wurde keine „wirtschaftliche Abbruchreife“ erteilt. Zusätzlich gibt es mit dem Gebäudepickerl bzw. dem Bauwerksbuch nun verpflichtende regelmäßige Checks und eine Dokumentationspflicht bezüglich der Behebung von Baugebrechen.
     
  • Förderung von Sanierungsmaßnahmen im Rahmen der Sanierungs- und Dekarbonisierungsnovelle: Ein Schwerpunkt liegt auf der Förderung von Sanierungsmaßnahmen in Gebäuden und innerhalb von Wohnungen.
     
  • Offensive Altbautenschutz: Die Stadt Wien sagt damit der mutwilligen Vernachlässigung von Gründerzeithäusern den Kampf an. Es geht darum, die unmittelbaren Lebensbedingungen der Bewohner*innen von Gründerzeithäusern zu verbessern, den leistbaren Wohnraum langfristig abzusichern und gleichzeitig das Stadtbild abzusichern. Derzeit sind Teams der Baupolizei und der Gruppe Sofortmaßnahmen in neun Bezirken (aktuell in Hietzing und in Floridsdorf) im Einsatz und überprüften an 38 Aktionstagen 4.300 Gebäude auf bauliche, feuerpolizeiliche und sanitäre Mängel. Dabei kam es zu 832 Beanstandungen. Mit 2025 finden in Simmering und Ottakring in zwei weiteren Bezirken erste Screening-Termine statt.
     
  • Unterstützung durch die MieterHilfe für betroffene Mieter*innen: Die MieterHilfe der Stadt Wien bietet umfassende Unterstützung für Mieter*innen, die von Wohnungsspekulation und daraus resultierenden Problemen bedroht sind. Dazu zählen die persönliche Kontaktaufnahme in den betroffenen Gebäuden, die Beratung zu Mieter*innenrechten, die konkrete Unterstützung bei Anerkennung als Hauptmieter*in bei Scheinuntermieten und Umgehungen der Hauptmietrechte sowie Mietzinsüberprüfungen. Weiters unterstützt die Mieterhilfe bei der Organisation und Abhaltung von Mieter*innenversammlungen und der vernetzten Zusammenarbeit und Vorgehensweise. Die MieterHilfe führt derzeit in 15 Häusern Verfahren, bei denen Mieter*innen von der Stadt (MieterHilfe/Rechtshilfefonds) unterstützt werden.
     
  • Sachverhaltsdarstellungen bei der Staatsanwaltschaft: Gleichzeitig zu den zu Beginn vier vorliegenden Anträgen gemäß §6 Mietrechtsgesetz werden Sachverhaltsdarstellungen bei der Staatsanwaltschaft Wien eingebracht - zu folgenden Punkten: Untreue (Kautionen, Mietzinsreserven), Betrug, Täuschung, Entziehung von Energie und kriminelle Vereinigung. In diesem Zusammenhang mögliche weitere Delikte wären Sachwucher, Veruntreuung, Urkundenfälschung und Nötigung sowie Abgabenhinterziehung und Abgabenbetrug.

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  • Erschienen am:
    09.11.2024
  • um:
    11:00
  • Lesezeit:
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