Rechtsunsicherheit ist Hauptursache für ständige Mietanfechtungen

Fachgruppe der Immobilien- und Vermögenstreuhänder wehrt sich gegen Aufbauschen von Problemmieten Rechtsunsicherheit und Eingreifen in bestehende Mietverträge Lagezuschlagkarte der MA25 dient nicht als Rechtsgrundlage.

Dass vier von fünf Mieten im Altbau zu hoch sind, wie die SPÖ Wien und die Mieterhilfe in ihrer am Sonntag verbreiteten Aussendung suggeriert haben, sei nicht haltbar. Denn erstens wurden lediglich 500 Altbau-Mietverträge überprüft, welche der Mietervereinigung von vornherein als problematisch erschienen. Und zweitens machen jene 400 Wohnungen bei einer Gesamtheit von ungefähr 400.000 Wiener Altbaumietverträgen gerade mal ein Promille aus. Aufgrund dessen das gesamte Segment der Altbau-Vermietung schlecht zu machen, grenze schon an Populismus und sei in schärfster Weise zurückzuweisen.

Der private Wohnbau mit 70 Prozent an preisgeregelten Mietwohnungen liefert einen erheblichen Anteil zu leistbarem Wohnen in Wien. Wien hat zudem den österreichweit höchsten Anteil an Sozialwohnungen wie Gemeinde- und Genossenschaftswohnungen. „Es gibt daher grundsätzlich genug leistbaren Wohnraum. Gerade den Vermietern im Altbau noch mehr Steine in den Weg zu legen – einerseits durch zu ungenaue Lagezuschlagskarten und andererseits durch das permanente Eingreifen in bestehende Mietverträge, macht ein Vermieten der sowieso schon stark reglementierten Altbauwohnungen oftmals unwirtschaftlich. Das führt zu noch mehr Leerständen oder einem Ansteigen befristeter Mietverträge – und das zu Lasten der Mieter,“ so Pisecky.

Fehlende Rechtssicherheit: Unzumutbares Eingreifen in rechtskonform abgeschlossene Mietverträge

Die von der Mietervereinigung aufgezeigten Problemfälle zeigen auch die bestehende Rechtsunsicherheit auf, die weder Vermieter noch Mieter wollen. Durch den OGH-Beschluss im Jänner 2018 zur Ermittlung der Lagezuschläge herrscht mehr Rechtsunsicherheit, denn je. Nun besteht die Möglichkeit, in bestehende Mietverträge einzugreifen, welche vor dem OGH-Beschluss rechtskonform und nach bestem Wissen und Gewissen abgeschlossen wurden. Als Folge der aktuellen Rechtsunsicherheit seien Vermieter von Altbauwohnungen heute noch verunsicherter, weil sie sowieso bereits jetzt größte Mühe hätten, durch den stark reglementierten Mietzins überhaupt wirtschaftlich zu agieren und ihre Häuser zu erhalten. „Für Vermieter im privaten Wohnsektor muss es Rechtssicherheit statt ständig neuer, einschränkender und nicht praktikabler Reglements geben. Hier ist eine rasche rechtliche Klärung notwendig, “ fordert Pisecky. Die Rechtsunsicherheit ist auch für die Mieter schlecht: Wegen fehlender Investitionen geht die Qualität verloren und die Anzahl der preisgeregelten privaten Mietwohnungen nimmt ab.

MA25-Lagezuschlagskarte ungeeignet: Berücksichtigung von 6 anstatt 78 Kriterien

Jene, von der MA25 veröffentlichte Lagezuschlagskarte sollte für mehr Orientierung und Rechtssicherheit bei Mietern und Vermietern sorgen. Diese verfehlt ihren Zweck aber vollkommen. Denn sie berücksichtige nur sechs Kriterien, welche die Lagezuschläge sowie -abschläge definieren, anstatt wie in der Praxis üblich, bis zu 78 Kriterien, die ein Sachverständiger heranziehe, um eine rechtlich gültige Einstufung geben zu können. „Die Lagezuschlagskarte der MA25 sei daher nur als erste Orientierung, jedoch nicht zur rechtlichen Beurteilung der Lagezuschläge geeignet, “ so Pisecky.

Immy.at als Infoplattform für Konsumenten, Immobiliencard und IMMY-Preis als Qualitätsmerkmale

In jedem Fall begrüßt die Fachgruppe der Immobilien- und Vermögenstreuhänder der Wirtschaftskammer Wien alle Bemühungen, die tatsächlich mehr Transparenz und Qualität für Mieter- und Vermieter schaffen. Eigene Maßnahmen dazu hat die Fachgruppe bereits in den letzten Jahren gesetzt. So können sich Konsumenten und Mieter auf der Wissensplattform immy.at und im Speziellen auf der Serviceseite „MIETEN & KAUFEN Plus“ über ihre eigenen Rechte informieren. Mit der Immobiliencard, und dem jährlich verliehenen Qualitätspreis IMMY, mit dem Makler und Hausverwalter, jedes Jahr durch Mystery-Shopping und die unabhängige Überprüfung strenger Qualitätskriterien, ausgezeichnet werden, setzte die Fachgruppe der Immobilien- und Vermögenstreuhänder der Wirtschaftskammer Wien darüber hinaus schlagkräftige Maßnahmen, um Qualitätsmakler und -hausverwalter von jenen, die diese Standards nicht erfüllen, unterscheidbar zu machen. Weitere Informationen unter https://www.immy.at

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  • Erschienen am:
    06.03.2019
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