ÖVI: Offener Brief an die Bautenausschuss-Mitglieder bezüglich der geplanten Änderungen des Maklergesetzes

Sehr geehrte Mitglieder des Bautenausschusses, auf der Tagesordnung der heutigen Sitzung des Bautenausschusses steht das Maklergesetz-Änderungsgesetz (MaklerG-ÄG, 1900 d.B.). Dieses soll in weiterer Folge am 1. März 2023 im Plenum des Nationalrates beschlossen werden.

Der Österreichische Verband der Immobilienwirtschaft – ÖVI als größte freiwillige Interessenvertretung der Immobilienberufe spricht sich nachhaltig gegen die Einführung des Bestellerprinzips in der geplanten Fassung bei der Vermittlung von Mietwohnungen aus.

Der vorliegende Entwurf entspricht in großen Teilen der vielzitierten dt. Regelung des Bestellerprinzips, ohne zu berücksichtigen, dass der österreichische Mietmarkt weit stärkeren Reglementierungen unterworfen ist. Der von der absoluten und relativen Anzahl her überproportional relevante Mietmarkt der Metropolregion Wien ist großteils dem Richtwertmietzins-Regime unterworfen. Der Vermieter kann die Vermarktungskosten nicht in den Mietzins einpreisen. Gleichzeitig hat der Mieter – anders als in Deutschland – ein vorzeitiges Kündigungsrecht nach einem Jahr.

Vermieter werden vom Gesetzgeber einseitig belastet, eine Vorgangsweise, die in jüngster Zeit schon fast Routine hat: man denke nur an die fehlenden COVID-Regelungen für Vermieter oder an die mehrmalige Aussetzung von gesetzlichen und vertraglich vereinbarten Wertsicherungen. Mit einem Federstrich wird aber auch hunderten Maklerunternehmen und deren MitarbeiterInnen die Existenzgrundlage entzogen.

Den Bürgerinnen und Bürgern wird versprochen, dass mit dem Bestellerprinzip eine nachhaltige Entlastung der Wohnkosten verbunden ist. Nicht eingerechnet wird dabei, dass Wohnungssuchende in Zukunft weitaus mehr Zeit in die Wohnungssuche investieren müssen, dass das Wohnungsangebot intransparenter wird und die Beratungs- und Serviceleistung des Maklers wegfallen wird.

In jenen Fällen, wo eine freie Mietzinsbildung möglich ist, müsste der Vermieter kalkulatorisch die Vermarktungskosten unter Berücksichtigung der kurzen Mindestmietdauer sogar auf nur 15 Monate ansetzen. Mit Einführung des Bestellerprinzips wird Wohnen nicht leistbarer, das sichtbare Wohnungsangebot wird weniger und intransparenter - und die Mieten werden nicht sinken.

Auch aus technischer Sicht ist der vorliegende Entwurf nicht überzeugend. Unklare Gesetzesbegriffe wie etwa „andere maßgebliche Personen“ oder ein nicht näher definierter „Einfluss“,  lassen daran zweifeln, dass sie – im Zusammenhang mit Verwaltungsstrafen - dem Bestimmtheitsgebot des Art. 18 der Bundesverfassung entsprechen. Zudem wird ohne Anlass eine ganze Branche vorverurteilt und kriminalisiert.

Wir ersuchen Sie, diese negativen Auswirkungen zu bedenken, wenn Sie der Gesetzesänderung zustimmen. Gerne stehen wir für fachlichen Austausch zu diesen Themenbereichen zur Verfügung.

Mit besten Grüßen,

Georg Flödl, ÖVI Präsident

Robin Kalandra, ÖVI Vorstand und Maklersprecher

Anton Holzapfel, ÖVI Geschäftsführer

Österreichischer Verband der Immobilienwirtschaft (ÖVI)

Der Österreichische Verband der Immobilienwirtschaft setzt sich als unabhängige und freiwillige Vereinigung seit 1979 erfolgreich für seine Mitglieder und die standespolitischen Interessen der Immobilienwirtschaft ein.Makler, Verwalter, Bauträger, Sachverständige - unter dem Dach des ÖVI versammeln sich die besten Immobilienexperten Österreichs. ÖVI Unternehmen unterwerfen sich einem Ehrenkodex, der über die gesetzlichen Standesregeln hinausgeht und erfahren in ihrem Berufsalltag Unterstützung vom Verband.Kompetenz, wirksame Medienarbeit und aktives Marketing sorgen dafür, dass der ÖVI als Stimme der Immobilienwirtschaft eine wichtige Rolle einnimmt. Das Lobbying des Verbandes erstreckt sich sowohl auf nationale wie internationale Ebenen. Das Fachwissen der ÖVI Experten ist in diversen Arbeitsgruppen, Entscheidungsgremien und Ausschüssen gefragt und anerkannt.Der Verband wird in allen Fragen der Interessenvertretung, der politischen Meinungsbildung und der beruflichen Aus- und Weiterbildung von Politik, Branche und den Medien wahrgenommen.Kooperationen mit Partnern aus Wissenschaft und Wirtschaft sowie die Vernetzung mit anderen Vereinigungen der Branche steigern die Effizienz unserer Arbeit.Mit der Tätigkeit des Verbandes und seinen Tochterunternehmen, der ÖVI Immobilienakademie - mit den Schwerpunkten Seminare und Edition - und der ImmoZert - der Zertifizierungsstelle für Immobilienbewerter - ist der Österreichische Verband der Immobilienwirtschaft aus dem Sektor Immobilien nicht mehr wegzudenken.

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Dieser Inhalt:
  • Erschienen am:
    27.02.2023
  • um:
    13:00
  • Lesezeit:
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