Hätte man die erst im Vorjahr beschlossene gesetzliche Regelung beibehalten, hätte sich der Kategorie-A-Betrag von Ꞓ 4,47/m² auf Ꞓ 4,66/m² erhöht, der Richtwert in Wien von Ꞓ 6,67 /m² auf Ꞓ 6,86/m². Dabei hätte der Vermieter ohnehin bereits einen nachhaltigen Verlust von 7,8 % in Kauf zu nehmen: die Richtwertanpassung zum 1.4.2025 hätte nur den Jahresdurchschnitt von 2024 (2,9%) aber nicht den gesamten Zeitraum seit der letzten Erhöhung 1.4.2023 umfassen dürfen.
In ganz Österreich gibt es ca. 1,8 Mio. Hauptmietwohnungen, in Wien sind es 725.000. Betroffen vom "Einfrieren" der Mieten sind neben den Gemeinde- und Genossenschafts-wohnungen vor allem die Mieten im privaten Altbau:
österreichweit sind das (Quelle: Statistik Austria, Mikrozensus 2023, Sonderauswertung ÖVI )
- 278.000 Gemeindewohnungen (15% aller Hauptmietwohnungen)
- 330.000 Richwert- und Kategoriemieten privater Vermieter (18%)
- 700.000 Genossenschaftswohnungen (38%)
Vor allem der Mietwohnungsbestand in Wien ist davon erfasst:
- 203.000 Gemeindewohnungen (28% aller Wiener Hauptmietwohnungen)
- 210.000 Richwert- und Kategoriemieten privater Vermieter (29%)
- 199.000 Genossenschaftswohnungen (27%)
Unverständlich ist, dass anders als im Bereich der Gemeinnützigen Genossenschaften die überwälzbaren Honorare des Verwalters nicht wertgesichert werden dürfen. Gleichzeitig sind die Lohnkosten in den Kollektivverträgen der Hausverwaltungen in den vergangenen drei Jahren um fast 20% gestiegen. Auch die Kommunen heben die Gebühren bei Müll, Abwasser, etc regelmäßig dem VPI entsprechend an.
Was ist die Botschaft an den Immobilienmarkt: Investitionen in Qualität und Ökologie für eine hohe Mieterzufriedenheit lohnen sich nicht. Bau- und Baunebengewerbe werden noch weniger Sanierungsaufträge erhalten.
„Die politische Morgengabe für faire mietrechtliche Bestimmungen (Zitat Regierungsprogramm, S 62) hätte sachgerechter aussehen können“, so Anton Holzapfel abschließend.