ÖHGB: Weitere Regulierungen bei Kurzzeitvermietung sind absurd

Haus- und Grundbesitzer wehren sich gegen weitere Regulierungen bei der Kurzzeitvermietung. Diese darf nicht zum Geschäftsmodell der Mieter werden. Der aktuell in Begutachtung befindliche Entwurf zur Reform der Wiener Bauordnung stößt im Bereich der Kurzzeitvermietung auf Kritik der privaten Haus- und Grundbesitzer. Es soll gesetzlich festgelegt werden, dass künftig Beherbergungen von weniger als 30 Tagen als kurzfristig gelten.

© konevanv

Darüber hinaus soll die Kurzzeitvermietung von Wohnungen zu touristischen Zwecken künftig für maximal 90 Tage im Jahr zulässig sein, sofern der Eigentümer oder Mieter den Hauptwohnsitz in der betroffenen Wohnung nicht aufgibt. Schließlich soll künftig die Auflassung von Wohnungen in Wohnzonen nur noch zulässig sein, wenn gleichwertiger Wohnraum in räumlicher Nähe innerhalb des gleichen Bezirks entsteht. 

„Dieser Entwurf ist ein weiteres Beispiel dafür, wie eigentumsfeindlich die Stadt Wien gegenüber privaten Immobilienbesitzern agiert,“ zeigt sich RA Dr. Martin Prunbauer, Präsident des Österreichischen Haus- und Grundbesitzerbundes (ÖHGB) in einer ersten Stellungnahme zum vorliegenden Entwurf verärgert. Innerhalb der OECD weist Österreich eine der am strengsten regulierten Mietrechtsregelungen aus. Prunbauer: „Wien zeigt sich immer wieder erfinderisch, um die Regulierungsschraube noch stärker zu drehen.“

Von der Begrenzung der Kurzzeitvermietung auf 90 Tage pro Jahr werden sich vor allem privilegierte Mieter – die einen geringen Mietzins zahlen - angesprochen fühlen und ihre Mietwohnung touristisch vermieten, um sich zusätzliches „Körberlgeld“ zu verschaffen. „Die Vermietung von Wohnraum – seien es einzelne Zimmer oder ganze Wohnungen - durch Mieter im Rahmen von Airbnb wird von unserer Seite abgelehnt. Der Nachweis, dass die Vermietung länger als 90 Tage pro Jahr erfolgt ist, wird schwer zu erbringen sein. Um diese Frist inoffiziell auszuweiten, gibt es genügend Möglichkeiten. Die Androhung von Strafen erscheint hier nur wenig effektiv zu sein,“ betont Prunbauer, der zusätzlich zu bedenken gibt: „Erstens ist die Untervermietung im Regelfall nicht gestattet und löst einen Kündigungsgrund aus, zweitens ist sie unseriös, wenn der Vermieter als Immobilieneigentümer nur einen Bruchteil dessen erhält, womit der Mieter als Untervermieter dann letztlich ein Geschäft macht.“ 

Anders hingegen, wenn der Eigentümer im Rahmen seines Eigentumsrechts vermietet. Hier ist das persönliche Eigentum sowie die freie Verfügung darüber zu schützen und als hohes Gut zu bewahren. Dies muss auch die Möglichkeit einer Kurzzeitvermietung einschließen. Für den Rechtsanwalt Martin Prunbauer ist klar, dass es Sache des Eigentümers ist, wie er sein Eigentum nützen möchte. Im Bereich der touristischen Vermietung ortet Prunbauer die Grenzen dort, wo die gewerbliche Nutzung beginnt und damit in Konkurrenz zur Hotellerie steht. In solchen Fällen sollte jedenfalls eine gewerberechtliche Gleichbehandlung erfolgen, damit fairer Wettbewerb herrscht.

04.08.2025

Sommerpicknick im Schloss Pötzleinsdorf am Donnerstag den 21.8.

Das 5. Sommerpicknick von IMMMA im Schloss Pötzleinsdorf steht vor der Tür. Am Donnerstag den 21.8. ist es soweit!

02.08.2025

Gebäude mit Kunstwert – 2.Teil

Sie stechen aus der Uniformität der architektonischen Landschaft hervor. Sie tragen die Handschrift ihrer Kreatoren, der Architekten, und oftmals preisen sie diese im Stillen. Es sind keine 08/15-Bauten, sondern Gebäude mit Kunstwert. Allerdings stießen einige der Wiener Architekturjuwele bei ihrer Errichtung nicht nur auf Begeisterung. Heute allerdings sind wir stolz auf manche Gebäude, die uns damals nicht so zugesagt haben.

31.07.2025

Gebäude mit Kunstwert – 1.Teil

Sie stechen aus der Uniformität der architektonischen Landschaft hervor. Sie tragen die Handschrift ihrer Kreatoren, der Architekten, und oftmals preisen sie diese im Stillen. Es sind keine 08/15-Bauten, sondern Gebäude mit Kunstwert. Allerdings stießen einige der Wiener Architekturjuwele bei ihrer Errichtung nicht nur auf Begeisterung. Heute allerdings sind wir stolz auf manche Gebäude, die uns damals nicht so zugesagt haben.

Dieser Inhalt:
  • Erschienen am:
    31.07.2023
  • um:
    13:00
  • Lesezeit:
    2 min
  • Bewertungen und Kommentare:
    0
  • Jetzt bewerten

Newsletter Abonnieren

Abonieren Sie unseren täglichen Newsletter und verpassen Sie keine unserer redaktionellen Inhalte, Pressemeldungen, Livestreams und Videos mehr.

Bitte geben Sie Ihren Vor- und Nachnamen ein, es sind exakt 2 Worte beginnend mit Großbuchstaben erlaubt.

Vielen Dank! Ihre Daten wurden gespeichert. Damit Ihre Anmeldung gültig wird klicken Sie bitte den Link in dem Bestätigungsmail das wir Ihnen gesendet haben.

Werbung

Das Immobilien-Redaktion Unternehmen der Woche 31/2025

Wir Gratulieren RE/MAX zu erreichten 20 Punkten!

Platz 2

mrp hotels

Getreidemarkt 14, 1010 Wien

mrp hotels ist ein führendes Beratungsunternehmen im Bereich Hotelimmobilien und unterstützt Eigentümer, Betreiber und Investoren in allen Projektphasen. Mit unseren umfangreichen Qualifikationen, langjährigem Know-how sowie globaler Erfahrung bieten wir unseren Kund:innen ein umfassendes Leistungsportfolio - von strategischer Beratung über Asset Management bis hin zu State-of-the-Art Technologien für das Hotel von morgen. Wir verfügen über einen einmaligen Expertenpool aktiver und ehemaliger Senior Executives unterschiedlicher Bereiche des Hotel Business und bilden damit Ihr perfektes Beraterteam.

Unternehmen

Produkt/Leistung

Profil News

Platz 3