Die Entscheidung der Regierung setzt konsequent das um, was im Jahr 2021 mit Stimmen der ÖVP, SPÖ, Grünen und FPÖ durch Gesetz beschlossen wurde. Für ÖHGB-Präsident RA Dr. Martin Prunbauer ist diese Vorgehensweise grundvernünftig, denn aus den Zahlen der Statistik Austria ergibt sich schwarz auf weiß, dass die behaupteten Teuerungen bei den Mieten ausgeblieben sind. Nach deren Berechnungen stiegen nämlich in der Periode Jänner 2021 bis Dezember 2022 „Bezahlte Wohnungsmieten“ gerade einmal um 3 Prozent (!), während „Elektrizität, Gas und andere Brennstoffe“ (Wohnung) um 54,1 Prozent anstiegen. Inflationsexperte des WIFO, Dr. Josef Baumgartner hatte zudem am 1.3.2023 gegenüber Ö 1 festgehalten, dass der Einfluss einer etwaigen Mietenindexierung auf den VPI und die gemessene Inflationsrate 0,1 Prozentpunkte beträgt.
Von einer Mietpreisbremse hätten viele Menschen profitiert, die in den Anwendungsbereich der Richtwertmieten fallen, gut verdienen und sich eine Wertanpassung im Wohnbereich durchaus leisten können. Schließlich wurden auch Löhne und Gehälter angehoben. Die Gewährung eines Wohnkostenzuschusses hingegen ist sozial, treffsicher und fair: Es werden jene Menschen Unterstützung erlangen, die tatsächlich Bedarf haben. Erfreulich ist, dass der Wohnkostenzuschuss für alle, die ihn benötigen - sowohl Mieter als auch selbstnutzende Eigentümer - vorgesehen ist.
Bei einer Wertanpassung geregelter Mietzinse handelt es sich nicht um einseitige und unerwartete Erhöhungen von Mieten, sondern um gesetzlich geregelte und einpreisbare Anpassungen an den Verbraucherpreisindex. Hier geht es eben um Wertbeständigkeit von Mietzinsen und nicht um Erhöhung. Ein Stopp hat unweigerlich eine Investitionsbremsung zur Folge und schadet dem Konjunkturmotor.