Denn laut deren Berechnungen ist in der Periode Jänner 2021 bis Dezember 2022 wohl der Warenkorb "Wohnen, Wasser, Energie" um 20,9 Prozent gestiegen, sieht man sich diesen Warenkorb anhand seiner Bestandteile jedoch genauer an, ergibt sich ein anderes Bild: „Bezahlte Wohnungsmieten“ stiegen in diesem Zeitraum lediglich um 3 Prozent (!), während sich „Wasserversorgung und sonstige Dienstleistungen“ (Wohnung) um 6,9 Prozent, Instandhaltung und Reparatur der Wohnung“ um 25,9 Prozent erhöht haben. „Elektrizität, Gas und andere Brennstoffe“ (Wohnung) stiegen um 54,1 Prozent.
ÖHGB-Präsident RA Dr. Martin Prunbauer dazu: „Das Aussetzen, oder wie jetzt auch alternativ gefordert wird, ein Indexierungsdeckel auf Mieten mit jährlich 2% sind ideologiegetriebene Verantwortungslosigkeiten auf dem Rücken privater Vermieterinnen und Vermieter.“ Wertanpassungen sind wirtschaftlich unabdingbar, um in den Hausbestand zu investieren und die auf diesen zukommenden Umweltauflagen bewältigen zu können.
„Bei der im April 2023 anstehenden Richtwertindexierung handelt es sich um eine Wertanpassung und keine Erhöhung der Miete. Dies bei einer schon grundsätzlich durch das Mietrechtsgesetz regulierten Miete“, hält Prunbauer fest.
Die Stadt Wien hebt beispielsweise auf Grundlage des Valorisierungsgesetzes die Gebühren an, sobald die Schwelle von 3 Prozent erreicht ist. Ein Aussetzen der Anpassung hat in diesem Bereich bisher noch nie stattgefunden. Die SPÖ-geführte Stadt Wien rechtfertigt ihr Vorgehen damit, dass Investitionen durchgeführt werden müssen. „Ist die Stadt Wien gleicher als gleich?“, wundert sich Prunbauer.
„Würde die Regierung die Richtwertindexierung im April aussetzen, käme das letztlich einer Beschädigung des Eigentums gleich. Mit sozialer Treffsicherheit hat dies gar nichts zu tun.“, so ÖHGB-Präsident Prunbauer.