ÖHGB: Entlastungs- und Investitionsankündigung ist richtiges Signal, rechtliche Umsetzung und Ausgestaltung aber entscheidend!

Kein Gut oder Böse bei privaten, öffentlichen oder unternehmerischen Investments in Wirtschaftsgüter oder Gebäude(bestand).

Die am 16.Juni von der Bundesregierung angekündigten Investitionsanreize gehen aus Sicht des Österreichischen Haus- und Grundbesitzerbundes (ÖHGB) in eine gute Richtung: „Insgesamt sollen 6,3 Milliarden Euro aus dem Staatshaushalt dazu verwendet werden, Investitionen auszulösen. Die dahinterstehende Absicht ist vollkommen richtig, da mit diesem Betrag noch höhere Investitionen gehebelt werden können. Doch es kommt jetzt auf die rechtliche Umsetzung und inhaltliche Ausgestaltung an, ob damit auch wirklich viel in Bewegung gesetzt werden kann“, gibt ÖHGB Präsident, RA Dr. Martin Prunbauer, zu bedenken und weiter: „Eine erste Punktation lässt natürlich nur erahnen, was künftig vorgesehen ist und es bleiben daher noch viele Fragen offen. Wir freuen uns auf jeden Fall, dass die Bundesregierung die Notwendigkeit privater Investitionen, genauso wie die Wichtigkeit von Investitionen von Gemeinden und Unternehmen, erkennt und fördern möchte.“

Kritik an Unklarheit bei Gebäudeinvestments

Gerade Investitionen in Gebäude und Gebäudeteile mit den daraus resultierenden steuerlichen Erleichterungen als Anreiz für EigentümerInnen sind noch klar und praxisnah zu regeln: „Investitionen in den Gebäudebestand, wie etwa die Sanierung von Dächern, der Austausch von Fenstern sowie bestimmte Hausinstallationen sind multifunktionale Investments und kommen nicht nur EigentümerInnen und MieterInnen, sondern auch der Wirtschaft und Umwelt zugute. Dementsprechend hoffen wir, dass diese so wichtigen Investitionen in der rechtlichen Umsetzung entsprechend berücksichtigt und belohnt werden. Das betrifft besonders begünstigte Abschreibungen und steuerbegünstigte Rücklagen, um für entsprechende Investitionen ansparen zu können. Schließlich gibt es bei Investitionen in höhere Wohn- und Umweltqualität kein Gut oder Böse. Private Investitionen in den Gebäudebestand sollten daher genauso belohnt werden wie Investitionen von Gemeinden und Unternehmen in Wirtschaftsgüter“, schließt Prunbauer.

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Dieser Inhalt:
  • Erschienen am:
    18.06.2020
  • um:
    19:00
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