Mietzins: Neue Kategoriebeiträge ab 1. Juli 2023!

Der Österreichische Haus- und Grundbesitzerbund Steiermark informiert. Mit Wirksamkeit ab 1. Juli 2023 steht die nächste Erhöhung der mietrechtlichen Kategoriebeträge nach § 15a Abs 3 MRG ins Haus. Der neue Betrag für die Kategorie A beträgt ab 1. Juli € 4,47 je m². Gleichzeitig ändern sich damit auch die „Mindestmietzinse“ nach § 45 MRG.

Mietzins: Neue Kategoriebeiträge ab 1. Juli 2023!

© ÖHGB

Die Anhebung des Mietzinses für laufende Mietverträge aufgrund vertraglicher Wertsicherungsvereinbarungen kann bei korrekter Verständigung frühestens mit der Vorschreibung August erfolgen.Aufgrund des Indexsprungs für die Kategoriebeträge erhöht sich ab 1. Juli 2023 auch die mietrechtliche Verwaltungskostenpauschale auf € 4,47 je m² Nutzfläche und Jahr (§ 22 MRG). 

Übersicht über die neuen Kategoriebeträge ab 1. Juli 2023

Kategoriebeträge alt 1.11.2022 bis 30.6.2023 neu ab 1.7.2023Kategorie A: alt € 4,23 neu € 4,47Kategorie B: alt € 3,18 neu € 3,35Kategorie C: alt € 2,12 neu € 2,23Kategorie D brauchbar: alt € 2,12 neu € 2,23Kategorie D unbrauchbar: alt € 1,06 neu € 1,12Übersicht über die neuen Beträge nach § 45 MRG ab 1. Juli 2023

Kategorie A/Geschäftsraum: alt € 2,81 neu € 2,96Kategorie B: alt € 2,12 neu € 2,23Kategorie C: alt € 1,41 neu € 1,49Kategorie D brauchbar: alt € 1,41 neu € 1,49Kategorie D unbrauchbar: alt € 1,06 neu € 1,12

Weitere Informationen auf  www.hausbesitzer.at

Österr. Haus- und Grundbesitzerbund Steiermark

Naglergasse 50, 8010 Graz

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  • Erschienen am:
    14.06.2023
  • um:
    19:00
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