Mietrechtsgesetz – Der VfGH hat ohne wirkliche Substanzprüfung die aktuelle Beschwerde zum „Wiener Richtwert“ abgelehnt

Der VfGH ignoriert ein Diskriminierungs-Gutachten der UNI Ibk., eine substantiierte Wirtschaftlichkeitsdarlegung sowie die aufgezeigten Tatsachen auf dem Wiener Wohnungsmarkt

Die Kurzgeschichte:

Keine hinreichende Aussicht auf Erfolg heißt es lapidar in der kürzlich eingegangenen VfGH-Entscheidung.

Zur Erinnerung:

2016/2017 hat der VfGH in seinen letzten Entscheidungen zum Diskriminierungsverdacht „Wiener Richtwert“ (verkürzt dargestellt) auf formelle Defizite hingewiesen. Das Beschwerdevorbringen (die Gründerzeithäuser in der Bundeshauptstadt können durch den niedrigen Wiener Richtwert nicht mehr in einem angemessenen Zustand erhalten werden) wurde 2016/2017 mit dem Hinweis abgeschmettert, dass ohne Substantiierung nur pauschal vorgetragen worden sei.

Die Faktenlage zur abgelehnten Beschwerde:

  • Ein aktiver UNI-Professor hat ohne Wenn und Aber in einem umfassenden Gutachten eine Doppeldiskriminierung zum „Wiener Richtwert“ aufgezeigt.
  • Die missliche Ertragslage der Wiener Gründerzeithäuser durch eine rechtlich äußerst fragwürdige Mietenregulierung (zehntausende Altmietverträge mit 1-3 Euro Nettomiete pro m2 plus einem diskriminierenden Richtwert) wurde anhand von konkreten Beispielen und einer Hochrechnung substantiiert und für ganz Wien aufgezeigt.
  • Die Hauptargumente der VfGH-Entscheidungen 2017/2017 ( Spielraum des Gesetzgebers mit dem Erfordernis der erschwinglichen Wohnraumbeschaffung für die Wiener Bevölkerung) wurden sachlich und objektiv prüfbar widerlegt. Zur Auffrischung: Es gibt (Wohnbaustadträtin Kathrin Gaal) tausende leerstehende „Sozialwohnungen“ der Gemeinde Wien ohne Abnehmer. Logische Frage: Mit welcher Begründung werden daher die privaten Wiener Altbaueigentümer mit einer fragwürdigen Mietenregulierung schikaniert?

Die Schlussfolgerung:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit der unverständlichen Beschwerde-Ablehnung und der billigen Begründung (keine Aussicht auf Erfolg) der Rechtsstaatlichkeit und dem Glauben der Bevölkerung an juristisch ausgewogene Entscheidungen keinen guten Dienst erwiesen.

Wer die fundierte Rechtsmeinung eines UNI-Gutachtens ignoriert, wer substantiierte wirtschaftliche Argumente (obwohl 2016/2017 eingefordert) nicht einmal würdigt und wer die tatsächliche Faktenlage (tausende leerstehende „Sozialwohnungen“) ausblendet, der sollte in einem Höchstgericht keinen Platz finden. Herr Präsident DDr. Grabenwarter, tausende diskriminierte Altbaueigentümer haben auf Ihre Standfestigkeit, Ihre Reputation sowie auf Ihren Gerechtigkeitssinn gesetzt, mit dieser Entscheidung haben Sie die Betroffenen aber bitter enttäuscht.

Der Verein der Wiener Gründerzeithäuser hat zwischenzeitlich einstimmig beschlossen, in dieser Angelegenheit einmal mehr eine Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg zu richten.

19.07.2025

DLA Piper, ÖRAG, HSP.law, REIWAG – Neues aus den Unternehmen

In den vergangenen Wochen gab es wieder Wechsel und Aufstiege in den Unternehmen, aber vor allem auch einige Auszeichnungen.

17.07.2025

Wien trifft Seoul – Sozialer Wohnbau als Vorbild

Der soziale Wohnbau in Wien gilt international als Referenzmodell und zieht regelmäßig Delegationen aus aller Welt an. Ein jüngstes Beispiel dieser Strahlkraft manifestierte sich im Besuch des Bürgermeisters von Seoul, der im Rahmen eines internationalen Bürgermeistertreffens besonderes Interesse am Wiener Modell bekundete. „Seoul ist eine Metropole mit fast 10 Millionen Einwohnern, mit Themen, die wir auch haben – knapper und leistbarer Wohnraum", erläutert Valerija Karsai, Vorstandsmitglied der STUWO, die Hintergründe des hochrangigen Besuchs.

16.07.2025

„Es gibt keinen Hausverstand mehr, wie man die Dinge lösen kann“

Georg Spiegelfeld, Geschäftsführer von Spiegelfeld Immobilien, macht sich so wie viele andere aus der Immobilienwirtschaft seine Gedanken zu der aktuellen Situation – und eigentlich wären viele Probleme mit ein wenig Fingerspitzengefühl und Hausverstand zu lösen. Beides fehlt aber leider den Verantwortlichen.

Dieser Inhalt:
  • Erschienen am:
    20.07.2021
  • um:
    15:00
  • Lesezeit:
    2 min
  • Bewertungen und Kommentare:
    0
  • Jetzt bewerten

Newsletter Abonnieren

Abonieren Sie unseren täglichen Newsletter und verpassen Sie keine unserer redaktionellen Inhalte, Pressemeldungen, Livestreams und Videos mehr.

Bitte geben Sie Ihren Vor- und Nachnamen ein, es sind exakt 2 Worte beginnend mit Großbuchstaben erlaubt.

Vielen Dank! Ihre Daten wurden gespeichert. Damit Ihre Anmeldung gültig wird klicken Sie bitte den Link in dem Bestätigungsmail das wir Ihnen gesendet haben.

Werbung

Das Immobilien-Redaktion Unternehmen der Woche 29/2025

Wir Gratulieren INFINA Credit Broker GmbH zu erreichten 20 Punkten!

INFINA Credit Broker GmbH

Brixner Straße 2, 6020 Innsbruck

Infina ist ein österreichweit tätiges, unabhängiges Beratungsunternehmen und der Wohnbau-Finanz-Experte für Immobilienfinanzierungen.

Unternehmen

Produkt/Leistung

Profil News

Platz 2

Raiffeisen Immobilien Österreich

Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Platz 1, 1020 Wien

Raiffeisen Immobilien ist die Maklerorganisation der Raiffeisenbanken Gruppe in Österreich und bietet Fullservice: Immobilienvermittlung, Bewertung, Investment

Unternehmen

Produkt/Leistung

Profil News

Platz 3