Damit Wohnen auch in Zukunft leistbar bleibt, fordert AK-Präsident Andreas Stangl nun Maßnahmen wie die verstärkte Widmung in „Gebiete für den sozialen Wohnbau“. Dadurch soll Bauland besonders für den geförderten Wohnbau mobilisiert werden.
Bauland ist in Oberösterreich massiv teurer geworden. Davon profitieren wenige Grundstücksbesitzer/-innen, während Wohnen für viele Menschen mehr und mehr unleistbar wird. Sozialer Wohnbau bietet durch das Prinzip der Kostendeckung leistbaren Wohnraum für viele Menschen. Damit der soziale Wohnbau auch in Zukunft leistbaren Wohnraum zur Verfügung stellen kann, ist jedoch leistbares und verfügbares Bauland notwendig. Überhöhte Grundstückspreise treiben die Mieten im sozialen Wohnbau nach oben. Eine Möglichkeit hier steuernd einzugreifen, ist die verstärkte Widmung von „Gebieten für den sozialen Wohnbau“ durch Oberösterreichs Städte und Gemeinden.
Diese im Oö. Raumordnungsgesetz festgeschriebene Widmungskategorie „Gebiete für den sozialen Wohnbau“ ist ein wesentlicher Schlüssel, um Mieten im sozialen Wohnbau auch in Zukunft leistbar zu gestalten. Mit ihr sind jene Flächen definiert, auf denen geförderter mehrgeschoßiger Wohnbau vorgesehen ist. Ob Bauland jedoch als „Gebiet für den sozialen Wohnbau“ definiert wird, ist eine Entscheidung, die im Ermessen der jeweiligen Stadt oder Gemeinde liegt.
Mit Maßnahmen wie dem Kommunalen Investitionsprogramm des Bundes, der Möglichkeit des Landes, mit Bedarfszuweisungsmitteln Kommunen bei Investitionen zu unterstützen, den Beiträgen für Erhaltungsaufwände für Straßen, Kanal- und Wasserversorgung und auch dem „Bauzwang“ bestehen bereits Möglichkeiten, mit denen steuernd in die Gestaltung von leistbarem Wohnraum eingegriffen werden kann.
Ein durch die Arbeiterkammer in Auftrag gegebenes Verfassungsgutachten zu Fragen der Oö. Raumordnung in Zusammenhang mit sozialem Wohnbau zeigt nun, dass Bund und Land weitere Mittel und Möglichkeiten nutzen können, um Anreize für eine Stärkere Nutzung der Widmungskategorie durch die Kommunen zu setzen.
Forderungen der Arbeiterkammer Oberösterreich, um bestehendes Bauland zu leistbaren Preisen für den sozialen Wohnbau zu mobilisieren:
Mit den sogenannten „Bedarfszuweisungsmitteln“ kann das Land Oberösterreich Investitionen auf kommunaler Ebene fördern. Auch Rabatte auf die von den Gemeinden ans Land zu entrichtende Landesumlage stellen hier mögliche Ansatzpunkte dar. Die Arbeiterkammer fordert, dass Kommunen welche die Baulandkategorie „Gebiete für den sozialen Wohnbau“ widmen, durch das Land Oberösterreich mit „Sonder-Bedarfszuweisungsmitteln“ gefördert und Rabatte bei der Landesumlage gewährt werden sollen.
Die Arbeiterkammer fordert weiter, dass im Rahmen eines „Kommunalen Investitionsprogramms Sozialer Wohnbau“ der Bund die Hälfte der Erschließungskosten für Bauland der Widmungskategorie „Gebiete für den sozialen Wohnbau“ übernehmen soll. Darunter fallen zum Beispiel Kosten für die Errichtung von Zufahrtsstraßen und zum Bau von Anlagen für Abwasserentsorgung und Trinkwasserversorgung. Voraussetzung ist, dass die Widmungskategorie „Gebiete für den sozialen Wohnbau“ angewendet wird und auf dieser Fläche tatsächlich Bauprojekte im Wege des sozialen Wohnbaus umgesetzt werden.