In Folge des COVID-19-Maßnahmengesetzes klärt heute der Obmann der Wiener Immobilentreuhänder, KommRat Michael Pisecky, über die Erreichbarkeit der Hausverwaltungen auf: „Hausverwaltungen sind in der Regel zeitlich eingeschränkt, telefonisch und per e-Mail erreichbar. Für Notfälle – Rohrbrüche, Stromausfälle, Defekte von Hauszentralheizungen, Störungen bei Aufzügen, etc – ist in Folge des COVID-19-Maßnahmengesetzes dafür gesorgt, dass Unternehmen für Sicherheits- und Notfallprodukte & Wartung, sowie für Notfall-Dienstleistungen zur Verfügung stehen. Allerdings kann es zu längeren Wartezeiten kommen!“
Pisecky lobt die rasche Reaktion von Bund und Gemeinde Wien – hier in enger Zusammenarbeit von Kammerpräsident Walter Ruck und Bürgermeister Michael Ludwig – was die Unterstützung von Betrieben betrifft. Für die besonders betroffenen Einpersonenunternehmen wird es nach der heutigen Bekanntgabe durch Bundeskanzler Kurz, im Rahmen des 4 Mrd. Euro-Hilfsfonds Bargeldhilfen, “Cash on the Hand” wie Vizekanzler Kogler es ausdrückte, geben. „Damit wird auch einer großen Gruppe innerhalb unseres Berufes rasch geholfen“, betont der Obmann der Wiener Immobilienmakler und Hausverwalter.