Hände weg vom EVB beim Mietpreisdeckel

Mietpreisdeckel trifft vor allem die Sanierung und energetische Verbesserung der Gebäude. Gemeinnützige Bauvereinigungen warnen vor den Folgen für Klimaziele und Wirtschaft.

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Dass der Mietpreisdeckel die Falschen trifft, steht außer Frage. Dass zusätzlich noch in den Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag (EVB) eingegriffen wird, konterkariert viele Regierungsziele. Der EVB muss bei gemeinnützigen Bauvereinigungen (GBVs) strikt objektbezogen zur Finanzierung von Sanierungsarbeiten und nützlichen Verbesserungen verwendet werden. Jährlich finanzieren die GBVs daraus Maßnahmen im Volumen von mehr als 1 Mrd. Euro. Der morgen auf der Tagesordnung des Nationalrates stehende Antrag zum Mietpreisdeckel schränkt neben der Neubautätigkeit die Möglichkeiten der notwendigen Sanierung und energetischen Verbesserung der rd. 653.000 Miet- und Genossenschaftswohnungen im Eigentum der GBVs ein.

EVB muss erhalten bleiben

Im Hinblick auf die Klimaziele ist es unbedingt erforderlich, die Finanzierungsmöglichkeiten aus dem zweckgebundenen EVB vollumfänglich zu erhalten. Das fehlende Geld wird die Investitionen in den Klimabereich, die Dekarbonisierung sowie den Ausstieg aus Öl und Gas reduzieren. Zusätzlich fehlen auch Mittel für dringend benötigte Reparaturen.

GBVs könnten Stabilisatoren sein

Die zunehmenden Konkurse in der Baubranche und steigenden Arbeitslosenzahlen im Baubereich zeigen, das hier gegengesteuert werden muss. Ein Streichen dieser Gelder bei den GBVs ist aber genau das Gegenteil. Die GBVs sind als verlässlicher Partner der Baubranche bereit, um gerade jetzt antizyklisch zu investieren. Mit diesem massiven Eingriff in den EVB werden diese Möglichkeiten erheblich eingeschränkt.

Gemeinnützige Bauvereinigungen (GBVs)

Die 182 GBVs sind Unternehmen, die Wohnungen für breite Kreise der Bevölkerung zur Verfügung stellen. Sie tun dies nicht in gewinnmaximierender, sondern in gemeinwohlorientierter Weise. Ihre Geschäftstätigkeit ist durch das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) sowie ergänzende Verordnungen reguliert. GBVs verwalten derzeit rund 985.000 Wohnungen, davon circa 653.000 eigene Miet- und Genossenschaftswohnungen.

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  • Erschienen am:
    17.12.2023
  • um:
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