Grundbuch – Gebührenbefreiung beim Immobilienkauf ab 1.4.2024

Bei einem Immobilienkauf fällt gemäß Gerichtsgebührengesetz (GGG) für die Eintragung des Eigentumsrechts im Grundbuch eine Eintragungsgebühr in Höhe von 1,1 % des Immobilienkaufpreises an, die von Käufern zu tragen ist. Wird zudem zugunsten einer finanzierenden Bank ein Pfandrecht grundbücherlich einverleibt, kommt noch eine Eintragungsgebühr in Höhe von 1,2 % der besicherten Kreditsumme hinzu.

© insta_photos

Im Rahmen des von der Regierung initiierten Konjunkturpaketes „Wohnraum und Bauoffensive“ hat der Nationalrat am 20. März 2024 eine temporäre Änderung des GGG beschlossen, die eine Gebührenbefreiung bei Anschaffung oder Errichtung einer Wohnstätte zur Befriedigung eines dringenden Wohnbedürfnisses vorsieht. 

Was genau wurde geändert?

Die Abschaffung der Eigentumsrechts- und Pfandrechtseintragungsgebühr gilt bis zu einer Bemessungsgrundlage von 500.000. Für einen Kaufpreis oder den Pfandbetrag, der über dieser Grenze liegt, soll die Gebührenbefreiung nicht gelten. Wenn die Bemessungsgrundlage mehr als € 2 Mio. beträgt („Luxusimmobilie“), besteht überhaupt keine Gebührenbefreiung (also auch nicht für den unter € 500.000 liegenden Teil).

Die Befreiung von der Eintragungsgebühr gilt nach den Gesetzesmaterialien auch für den Erwerb eines Baurechtes und für den derivativen Erwerb eines Bauwerks (Superädifikat). Die Gebührenbefreiung gilt nur für den entgeltlichen Erwerb. Nicht davon erfasst ist daher beispielsweise der Erwerb durch Erbanfall oder durch Schenkung. 

Ab wann tritt die Gebührenbefreiung in Kraft?

Die Regelung tritt für Kaufverträge in Kraft, die ab dem Stichtag zum 1. April 2024 abgeschlossen werden, sofern der Eintragungsantrag zur Verbücherung des Kaufvertrages zwischen dem 1. Juli 2024 und dem 30. Juni 2026 beim Grundbuchsgericht eingereicht wird. Die Maßnahme ist daher auf zwei Jahre befristet

Zentrale Voraussetzung der Begünstigung?

Zentrale Voraussetzung der Begünstigung ist ein dringendes Wohnbedürfnis der einzutragenden Person. Laut den Gesetzesmaterialien muss der Erwerber daher zwingend eine natürliche Person sein. Auf der Liegenschaft, an der (Allein-, Mit- oder Wohnungs-) Eigentum erworben wird, muss ein Wohngebäude stehen oder die Errichtung eines Gebäudes geplant sein, das der Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses der einzutragenden Person dient.

Für eine Befreiung von der Pfandrechtseintragungsgebühr ist weiters Voraussetzung, dass der pfandrechtlich gesicherte Betrag ausschließlich oder doch zu mehr als 90 % zum Erwerb, zur Errichtung oder Sanierung der Wohnstätte auf der vom Käufer erworbenen Liegenschaft aufgenommen wurde.

Im Falle des Erwerbs durch mehrere Personen (Miteigentum oder Eigentümerpartnerschaft) ist auch nur eine teilweise Begünstigung denkbar, welche dann aber eben nur jenen Erwerber betrifft, der ein dringendes Wohnbedürfnis nachweisen kann.

Welche Nachweise sind erforderlich?

Zum Nachweis des dringenden Wohnbedürfnisses ist einerseits eine Meldebestätigung über den Hauptwohnsitz am Kaufgegenstand, anderseits aber auch ein Nachweis darüber erforderlich, dass das Wohnrecht an einer bisher zur Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses regelmäßig verwendeten Wohnstätte aufgegeben wurde. Die Aufgabe des bisherigen Wohnrechtes ist entweder durch eine Bestätigung des bisherigen Quartiergebers (z.B. Vermieter) nachzuweisen, oder es ist zu belegen, dass die bisher als Lebensmittelpunkt genutzte Eigentumswohnung verkauft, für zumindest fünf Jahre vermietet oder sonst übertragen wurde.

Der erforderliche Nachweis, dass der Kreditbetrag zum Erwerb oder zur Schaffung des Wohnraums aufgenommen wurde, muss durch eine Bestätigung des Pfandgläubigers (also in der Regel der finanzierenden Bank oder Bausparkasse) erbracht werden. Die Vorlage des Kreditvertrages reicht laut den Gesetzesmaterialien hierfür nicht aus.

Kann die Gebührenbefreiung nachträglich wegfallen?

Die Gebührenbefreiung entfällt nachträglich, wenn innerhalb von fünf Jahren ab Übergabe oder Fertigstellung der Wohnstätte entweder das Eigentumsrecht daran aufgegeben wird oder das dringende Wohnbedürfnis an der Wohnstätte wegfällt. In diesem Fall wird die Gebühr durch das Grundbuchsgericht nachträglich eingehoben. Solche Umstände, die zum Wegfall der Gebührenbefreiung führen, sind dem Grundbuchsgericht oder der Vorschreibungsbehörde innerhalb eines Monats nach ihrem Eintritt anzuzeigen.


PFLAUM KARLBERGER WIENER OPETNIK ist eine Rechtsanwaltssozietät im Zentrum Wiens.

Seit der Gründung im Jahr 1982 beraten und vertreten unsere Juristen Unternehmen und Einzelpersonen aus dem In- und Ausland. Neben zahlreichen anderen Fachgebieten bietet die Sozietät ihren Mandanten umfassende Beratung auf den Gebieten des Wirtschaftsrechts, des Bauvertrags- und Immobilienrechts, des Unternehmensrechts sowie des öffentlichen Rechts. Die Juristen der Kanzlei erarbeiten für jedes Problem individuell zugeschnittene Lösungen, die den Anforderungen und Zielen unserer Mandanten in jedem Fall gerecht werden.

PFLAUM KARLBERGER WIENER OPETNIK Rechtsanwälte

Noch keine Beschreibung vorhanden.

Unternehmen

Produkt/Leistung

Jetzt Bewerten Pressemeldungen Öffentliche Seite

23.11.2024

Spatenstich für Wohnbauprojekt Donauperle von Jascha Bau in Wien Floridsdorf (Video)

Der Spatenstich für das innovative Wohnbauprojekt Donauperle markiert den offiziellen Baustart in Floridsdorf. Das Projekt der Jascha Bau unterstreicht die dynamische Entwicklung des aufstrebenden Bezirks und setzt neue Maßstäbe im modernen Wohnungsbau. Mit der traditionellen Zeremonie zum Spatenstich präsentiert sich das Bauvorhaben als zukunftsweisendes Projekt, das die wachsenden Anforderungen an zeitgemäßes Wohnen erfüllt.

21.11.2024

"Wir brauchen keine Politik der Eintagsfliegen, sondern eine gemeinsame Strategie."

Trotz multipler Krisen muss der Wohnbau in Österreich absolute Priorität haben. "Sozialer Friede ist eine Grundlage unserer demokratischen Gesellschaft", meint Klaus Baringer, Vorstandsvorsitzender der GESIBA und Obmann des GBV im Interview mit der Immobilien-Redaktion.

21.11.2024

Bau Invest Lounge: Experten diskutieren BIM und überregionale Chancen im Immobilienmarkt

Die kürzlich stattgefundene “Bau Invest Lounge”, organisiert von Digital Findet Stadt, bot eine Plattform für führende Persönlichkeiten der österreichischen Immobilienbranche. In einer aufschlussreichen Podiumsdiskussion tauschten Lars Oberwinter, Gerhard Rodler, Markus Galuska und Georg Stadlhofer ihre Erkenntnisse und Perspektiven aus. Die Veranstaltung beleuchtete aktuelle Trends, Herausforderungen und Innovationen in der Immobilienbranche, mit besonderem Fokus auf überregionale Zusammenarbeit und den Einsatz moderner Technologien wie Building Information Modeling (BIM).

Dieser Inhalt:
  • Erschienen am:
    04.04.2024
  • um:
    09:00
  • Lesezeit:
    3 min
  • Aufrufe: (letzte 90 Tage)
              
  • Bewertungen und Kommentare:
    0
  • Jetzt bewerten

Newsletter Abonnieren

Abonieren Sie unseren täglichen Newsletter und verpassen Sie keine unserer redaktionellen Inhalte, Pressemeldungen, Livestreams und Videos mehr.

Bitte geben Sie Ihren Vor- und Nachnamen ein, es sind exakt 2 Worte beginnend mit Großbuchstaben erlaubt.

Vielen Dank! Ihre Daten wurden gespeichert. Damit Ihre Anmeldung gültig wird klicken Sie bitte den Link in dem Bestätigungsmail das wir Ihnen gesendet haben.

Keine weiteren Inhalte in dieser Pressemappe.

Werbung

Das Immobilien-Redaktion Unternehmen der Woche 46/2024

Wir Gratulieren Korte Immobilien Fröndenberg zu erreichten 22 Punkten!

Korte Immobilien Fröndenberg

Winschotener Straße 12, 58730 Fröndenberg/Ruhr

Immobilienmakler Fröndenberg. Mehr als nur ein Makler. Erfolgreich seit 1975! Familienunternehmen in zweiter Generation. Verkauf von Häusern, Wohnungen und Baugrundstücken. Persönliche Beratung. Individueller Service. Tätig in Fröndenberg, Menden, Unna und Umgebung.

Unternehmen

Produkt/Leistung

Profil News

Platz 2

Raiffeisen Immobilien Österreich

Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Platz 1, 1020 Wien

Raiffeisen Immobilien ist die Maklerorganisation der Raiffeisenbanken Gruppe in Österreich und bietet Fullservice: Immobilienvermittlung, Bewertung, Investment

Unternehmen

Produkt/Leistung

Profil News

Platz 3