Pressemeldung
04.04.2024 09:00
PFLAUM KARLBERGER WIENER OPETNIK RechtsanwälteGrundbuch – Gebührenbefreiung beim Immobilienkauf ab 1.4.2024
Bei einem Immobilienkauf fällt gemäß Gerichtsgebührengesetz (GGG) für die Eintragung des Eigentumsrechts im Grundbuch eine Eintragungsgebühr in Höhe von 1,1 % des Immobilienkaufpreises an, die von Käufern zu tragen ist. Wird zudem zugunsten einer finanzierenden Bank ein Pfandrecht grundbücherlich einverleibt, kommt noch eine Eintragungsgebühr in Höhe von 1,2 % der besicherten Kreditsumme hinzu.
jetzt lesen
Views:
Lesezeit: 3 min
0
-
1
Zu dieser Pressemappe haben sich noch keine Nutzer registriert.
Das Immobilien-Redaktion Unternehmen der Woche 17/2024
Wir Gratulieren TPA Steuerberatung GmbH zu erreichten 30 Punkten!