FV Immobilien gegen Einführung des Bestellerprinzips und Kriminalisieren eines gesamten Berufsstandes

Vermeintliche Entlastung bringt genau gegenteiligen Effekt, wie Deutschland zeigt: Wohnungsmarkt schrumpft, Ablöseunwesen und Knebelverträgen wird Tür und Tor geöffnet.

Als „Mogelpackung, die als vermeintliche Maßnahme für mehr leistbares Wohnen politisch beworben und verkauft wird“, bezeichnet Michael Pisecky, Obmann Stv. des Fachverbandes Immobilien-und Vermögenstreuhänder in der WKÖ, das geplante Bestellerprinzip. Demnach sollen künftig beim Vertragsabschluss nicht mehr Mieter:innen sondern Vermieter:innen für Leistungen des Maklers zahlen. Pisecky: „Die angebliche und versprochene Entlastung bringt genau den gegenteiligen Effekt, wie das Beispiel Deutschland, wo das Bestellerprinzip seit 2015 eingeführt wurde, leider dramatisch vor Augen führt. Unterm Strich werden Wohnungssuchende wesentlich mehr verlieren, als sie sich mit einer Monatsmiete ersparen.“

Arno Wimmer, Branchensprecher der Immobilienmakler unterstreicht: „Die Sicherheit, die Makler:innen – aufgrund ihrer Aufklärungspflichten und obligatorischen Haftpflichtversicherung -bis jetzt ihren Kund:innen verschafft haben, verschwindet mit dem Bestellerprinzip. Wohnungssuchende werden große Probleme haben, überhaupt eine Wohnung zu finden bzw. dann als Mieter akzeptiert zu werden.“ Durch die Einführung des Bestellerprinzips werde der Markt intransparenter, das Finden von passenden Angeboten wesentlich schwieriger. „Ablöseunwesen und Knebelverträge werden wieder Tür und Tor geöffnet und der gesamte sichtbare Wohnungsmarkt schrumpft ohne Zwischenschaltung von Immobilienmaklern nachweislich – auch dies wissen wir aus Deutschland “, warnt Wimmer eindringlich vor den negativen Auswirkungen für Wohnungssuchende und auf den gesamten heimischen Wohnungsmarkt.

Es sei unverständlich, so Pisecky, wie hier – trotz Negativbeispieles Deutschland – unbeirrt aufs falsche Pferd gesetzt gesetzt werde, statt Expert:innen aus der Praxis in eine Neuaufstellung mit einzubeziehen. So hat der Fachverband als praxistauglichen Alternativvorschlag das „Auftraggeberprinzip“ vorgeschlagen, das Mieter:innen in gleichem Maße schützt, wie das Bestellerprinzip, dabei aber nicht so katastrophale Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt hat. Wohhnungssuchende müssten in dem Fall nur dann eine Provision zahlen, wenn sie selbst den Makler oder die Maklerin schriftlich mit der Wohnungssuche beauftragen. In allen anderen Fällen – etwa, wenn sich der Mieter sich auf ein Inserat des Maklers meldet – wären die Dienstleistungen für Mieter:innen genauso kostenlos. Pisecky: „Damit hätten wir das System erheblich einfacher und dennoch sicher gestalten können, ohne dass die Politik den rufschädigenden Eindruck vermittelt hätte, Immobilienmakler seien ‚zwielichtige Kleinkriminielle‘, denen man grundsätzlich mehrmals drohen müsse, ja keine Umgehungsversuche zu unternehmen oder heimlich abkassieren zu wollen.Vielmehr sind es die Immobilienmakler, die für ihre Auftraggeber ausgezeichnete Dienstleistung bieten und für Transparenz und Sicherheit am Wohnungsmarkt sorgen.“

Wimmer und Pisecky sprechen sich sich deshalb weiterhin mit Nachdruck gegen die Einführung eines Bestellerprinzips in der von der Politik präsentierten Form aus: „Wir verwehren uns strikt gegen die absurden Unterstellungen der Arbeiterkammer, die mit herbeifantasierten Unterstellungen einen gesamten Berufsstand diffamiert und die Vernichtung von hunderten Arbeitsplätzen in der Immobilienbranche in Kauf nimmt und forciert.“

Wirtschaftskammer Österreich

Wiedner Hauptstraße 63, 1040 Wien

Noch keine Beschreibung vorhanden.

Unternehmen

Produkt/Leistung

Jetzt Bewerten Pressemeldungen Öffentliche Seite

19.06.2025

Der Immobilienmarkt in Dubai: Ein vielversprechender Zeitpunkt für Investitionen

Dubai etabliert sich zunehmend als globaler Hotspot für Immobilieninvestitionen. Der Markt bietet aktuell vielversprechende Konditionen und zieht sowohl nationale als auch internationale Investoren an. Hier eine kurze Übersicht.

17.06.2025

Schwieriges Umfeld, große Veränderungen

Hausverwaltungen entwickeln sich von reinen Verwaltern zu umfassenden Dienstleistungsplattformen – und das in einem Markt, der ihnen viel abverlangt.

16.06.2025

Suche nach Büroflächen – alter Standort, neuer Standort

Durch den Mangel an Büroflächen müssen sich zahlreiche Unternehmen von einem Standortwechsel verabschieden, und andere Lösungen in den bestehenden Flächen finden. Die neuen Standorte jenseits der Donau müssen erst gelernt werden.

Dieser Inhalt:
  • Erschienen am:
    02.06.2022
  • um:
    11:00
  • Lesezeit:
    2 min
  • Bewertungen und Kommentare:
    0
  • Jetzt bewerten

Newsletter Abonnieren

Abonieren Sie unseren täglichen Newsletter und verpassen Sie keine unserer redaktionellen Inhalte, Pressemeldungen, Livestreams und Videos mehr.

Bitte geben Sie Ihren Vor- und Nachnamen ein, es sind exakt 2 Worte beginnend mit Großbuchstaben erlaubt.

Vielen Dank! Ihre Daten wurden gespeichert. Damit Ihre Anmeldung gültig wird klicken Sie bitte den Link in dem Bestätigungsmail das wir Ihnen gesendet haben.

Werbung

Das Immobilien-Redaktion Unternehmen der Woche 24/2025

Wir Gratulieren S+B Gruppe AG zu erreichten 20 Punkten!

Platz 2

ÖRAG Immobilien Gruppe

Herrengasse 17, 1010 Wien

Seit 1871 hat sich die ÖRAG stetig weiterentwickelt. Wir sind mit unserem engagierten Mitarbeiter*innen gewachsen und können uns seither als umfassender Immobiliendienstleister stolz am Markt präsentieren. Wir sind erfolgreich in der Vermittlung, der Verwaltung, der Bewertung, im Facility Management, und im Baumanagement. Bei uns geht es um weit mehr als nur um Immobilien - im Mittelpunkt stehen die Menschen, die mit ihnen in Verbindung stehen.   Werden Sie Teil dieser einzigartigen Erfolgsgeschichte!

Unternehmen

Produkt/Leistung

Profil News