Corona: Wenn Eltern auf die Kinder aufpassen müssen – aus arbeitsrechtlicher Sicht

Was bei Dienstverhinderung aus wichtigen persönlichen Gründen (§ 8 Abs. 3 Angestelltengesetz bzw. § 1154b Abs. 5 ABGB) zu beachten ist

Nach dem Regierungsbeschluss, Universitäten und Fachhochschulen zu schließen und größere Veranstaltungen (Indoor mit mehr als 100 Besuchern, Freiluft-Events mit mehr als 500 Besuchern) zu verbieten, gelten nun auch für Schüler unter 14 Jahren besondere Regelungen, nämlich die Aufhebung der Schulpflicht. Ab Mittwoch nächster Woche sollen Unterstufen- und Volksschüler zu Hause bleiben, sofern dies möglich ist. In den Schulen soll aber ersatzweise eine Betreuung in kleineren Gruppen, allerdings ohne Unterricht, angeboten werden. Dort, wo solche Betreuungsmöglichkeiten aus organisatorischen Gründen nicht vorhanden sind (z.B. komplette Schulsperre wegen konkreter Coronafälle) und auch andere zumutbare Alternativen nicht zur Verfügung stehen, können sich die Eltern auf arbeitsrechtliche Ansprüche berufen.

Das sagt das Arbeitsrecht

Was gilt arbeitsrechtlich, wenn Eltern vor dem Problem stehen, keine Betreuung für ihr Kind zu haben? Arbeitsrechtlich gesehen ist dies nach herrschender Rechtsansicht ein Anwendungsfall einer Dienstverhinderung aus wichtigen persönlichen Gründen (§ 8 Abs. 3 Angestelltengesetz bzw. § 1154b Abs. 5 ABGB). Betroffene Arbeitnehmer/innen haben daher Anspruch auf bezahlte Freistellung bis zu einer Woche, wenn andere zumutbare Alternativen (z.B. Betreuung des Kindes durch andere Angehörige wie etwa den nicht erwerbstätigen anderen Elternteil, ältere Geschwister oder die oben erwähnte Betreuung in Kleingruppen durch die Schule) trotz aller Bemühungen nicht zur Verfügung stehen. Als nicht zumutbar gilt, das Kind von Personen beaufsichtigen zu lassen, die es nicht kennt. „Allerdings, aus Arbeitgebersicht ist es natürlich schwer, diesbezügliche Angaben des Mitarbeiters zu überprüfen“, erklären die beiden Geschäftsführer vom Vorlagenportal für Arbeitsrecht und Personalverrechnung www.vorlagenportal.at, Mag. Rainer Kraft und Birgit Kronberger, MBA. „Sollten Schulen und Kindergärten für länger als eine Woche geschlossen werden, so bleiben den betroffenen Eltern für den über eine Woche hinausgehenden Zeitraum, sofern bis dahin keine zumutbare Betreuungsalternative gefunden wird, lediglich die allgemeinen arbeitsrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten, wie z.B. Vereinbarung von Urlaubskonsum, Zeitausgleich, unbezahltem Urlaub etc.“ 

24.04.2025

„Es ist gut, dass es nicht schlechter wird, aber es ist schlecht, dass es nicht besser wird“

Einen dringenden Appell richtete der Fachverbandsobmann der Immobilien- und Vermögenstreuhänder Gerald Gollenz an die Politik. Denn die Zeit ist jetzt sehr knapp.

24.04.2025

Peter Schaller: Timber Construction und Allianzmodelle: Zukunftsperspektiven aus Sicht des UBM-Vorstands

Im Rahmen des Branchentalks zum Thema partnerschaftliches Projektmanagement gab Peter Schaller, Chief Technical Officer der UBM Development AG, wertvolle Einblicke in die strategische Ausrichtung des Unternehmens. Der erfahrene Manager, der nach 25 Jahren bei Porsche – davon 14 Jahre als Niederlassungsleiter in der Steiermark – seit eineinhalb Jahren im Vorstand der UBM tätig ist, äußerte sich zu den Zukunftsperspektiven der Branche mit besonderem Fokus auf Holzbau und partnerschaftliche Projektabwicklung.

23.04.2025

Peter Krammer: Partnerschaftsmodelle, Transformation und Dekarbonisierung: Einblicke vom Swietelsky-CEO

Im Rahmen des Branchentalks zum Thema “Partnerschaftliches Bau-Projektmanagement” gab Peter Krammer, CEO der Swietelsky AG, Verbandsobmann der österreichischen Industrie und Vorstandsvorsitzender der Österreichischen Bautechnik Vereinigung, fundierte Einblicke in aktuelle Entwicklungen der Baubranche. Die Ausführungen des erfahrenen Baumanagers beleuchten drei zentrale Themenkomplexe: Partnerschaftsmodelle, die Transformation des Unternehmens und das Engagement für die Dekarbonisierung der Bauwirtschaft.

Dieser Inhalt:
  • Erschienen am:
    16.03.2020
  • um:
    09:00
  • Lesezeit:
    2 min
  • Bewertungen und Kommentare:
    0
  • Jetzt bewerten

Newsletter Abonnieren

Abonieren Sie unseren täglichen Newsletter und verpassen Sie keine unserer redaktionellen Inhalte, Pressemeldungen, Livestreams und Videos mehr.

Bitte geben Sie Ihren Vor- und Nachnamen ein, es sind exakt 2 Worte beginnend mit Großbuchstaben erlaubt.

Vielen Dank! Ihre Daten wurden gespeichert. Damit Ihre Anmeldung gültig wird klicken Sie bitte den Link in dem Bestätigungsmail das wir Ihnen gesendet haben.

Werbung

Das Immobilien-Redaktion Unternehmen der Woche 16/2025

Wir Gratulieren INFINA Credit Broker GmbH zu erreichten 20 Punkten!

INFINA Credit Broker GmbH

Brixner Straße 2, 6020 Innsbruck

Infina ist ein österreichweit tätiges, unabhängiges Beratungsunternehmen und der Wohnbau-Finanz-Experte für Immobilienfinanzierungen.

Unternehmen

Produkt/Leistung

Profil News

Platz 2

Platz 3

Bondi Consult GmbH

Rotenturmstraße 13, 1010 Wien

Bondi Consult bietet Fachwissen in allen Bereichen rund um Immobilien. Als ambitionierte Gewerbeimmobilienentwickler und Consultingexperte liegt uns die Integration von Arbeiten, Lifestyle und Leben an neuentwickelten, urbanen Hotspots am Herzen. Komplexe Projekte und die Realisierung von Gewerbequartieren am Puls der Zeit sind nur mit Hilfe von erfahrenen Experten möglich.

Unternehmen

Produkt/Leistung

Profil News