Dass die Flächenwidmungskompetenz prinzipiell bei den Gemeinden liegt, hält Fügenschuh für sinnvoll und richtig. Raumplanung ist aber auch ein übergeordnetes Thema und muss langfristig auch bundesländerübergreifend gedacht werden. Mobilität, Luft und Lärm lassen sich ebenso wenig durch Bundesländergrenzen beschränken wie extreme Wetterkapriolen, deren Zunahme gerade heuer ein deutliches Warnsignal sein müssen.„Wie sollte also eine lokal begrenzte Raumordnungs-Politik dieser Herausforderung gerecht werden können?“, zeigt sich Fügenschuh besorgt. Prinzipiell müsse selbstverständlich den geografischen Besonderheiten Rechnung getragen werden: Der Alpenraum, der Donauraum, der pannonische oder auch der städtische Raum haben unterschiedliche Anforderungen, die lokal zweifelsohne besser verstanden werden.„Dennoch ist es aus unserer Sicht unerlässlich, dass Raumplanung auch österreichweit gedacht werden muss. Wenn sich dies nicht in einer gesamtheitlichen Raumordnungs-Kompetenz des Bundes umsetzen lässt, so muss es zumindest ein zukunftsorientiertes, abgestimmtes Vorgehen geben“, betont Fügenschuh.Auch der Entwurf eines Österreichischen Raumentwicklungskonzepts, „ÖREK 2030“, schlägt in diese Kerbe: „Die Kompetenzverteilung erschwert auch eine strategische überregionale Planung über größere bundesländerübergreifende Räume oder Raumtypen wie z.B. den Alpenraum, ländliche Räume oder Ballungsräumen“ (Seite 113, Quelle)
“Klimafreundliche und zukunftsfähige Raumordnung muss in Abstimmung zwischen den Bundesländern unter Einhaltung europäischer und österreichweiter raumpolitischer Ziele passieren. PolitikerInnen aller Ebenen tragen die Verantwortung zur Umsetzung dieser Ziele. Entsprechende Finanzausgleichzahlungen können hier als Anreiz dienen“ schlägt Fügenschuh vor.Abschließend ruft Fügenschuh zur Versachlichung der Debatte auf: „Man gewinnt den Eindruck, dass neue Vorschläge reflexartig abgewehrt werden. Umgekehrt muss es aber möglich sein, auch ohne gravierenden Kompetenz-Entzug, sachliche und vor allem nachhaltige überregionale Raumordnungspolitik zu betreiben. Das sind wir angesichts des evidenten Klimawandels den nachfolgenden Generationen schuldig.“