Und wieder ist es passiert. Die Regierung kündigt etwas an, der Gesetzesentwurf dazu liegt aber nicht vor. Die Novelle zum Maklergesetz soll nun doch auf den Weg gebracht werden. Ein politisches Foul der Sonderklasse ist, dass die betroffene Branche seit einem Jahr überhaupt nicht mehr in Beratungen eingebunden war, empört sich Georg Flödl, Präsident des Österreichischen Verbandes der Immobilienwirtschaft – ÖVI.
Auch die polemische Argumentation der vermeintlichen Ungerechtigkeit ist mehr als verwunderlich, Schon bislang war eine Provisionszahlung nur zu zahlen, wenn es eine Beauftragung und Honorarvereinbarung gab. Die Regierungsparteien sehen endlich Gerechtigkeit verwirklicht, wenn der Mieter für Dienstleistungen, die er erhält, nicht mehr bezahlen soll. „Dieses Verständnis von Fairness ist nicht nachzuvollziehen, am Ende des Tages werden Mieter und Vermieter gleichermaßen verlieren,“ moniert ÖVI-Präsident Georg Flödl.
Aus den Erfahrungen in Deutschland hätte man lernen können: Der Markt wird intransparenter, weil viele Objekte nicht mehr professionell aufbereitet und angeboten werden. Das sichtbare Angebot wird deutlich sinken. Dass vor allem die Beratungs- und Serviceleistung des Maklers gegenüber dem Interessenten in Zukunft wegfallen wird, ist offenbar einer populistischen Politik auch gleichgültig.
Massenbesichtigungstermine werden zunehmen, individueller Service dem Kostendruck zum Opfer fallen. Der Vermieter kann die Maklerkosten – anders als in Deutschland – in die Miete zumeist nicht einrechnen, weil dies im preisgeregelten Vollanwendungsbereich des Mietrechts nicht zulässig ist.
Noch kennt die Branche den konkreten Gesetzesentwurf nicht. Eines scheint klar, so Anton Holzapfel, ÖVI-Geschäftsführer und Maklerrechtsexperte: „Der Makler wird sich auf seine Rolle als einseitiger Interessenvertreter des Vermieters zurückziehen“, wenn er nur noch vom Vermieter honoriert werden kann.
Robin Kalandra, Maklersprecher des ÖVI, ist bestürzt darüber, wie gleichgültig die Politik all jenen kleinen Maklerunternehmen im städtischen Bereich, die sich auf Vermietung spezialisiert haben, die wirtschaftliche Grundlage entzieht. Vor allem angestellte Makler von Betrieben in der Größenordnung von 1-9 Mitarbeitern werden mit Kündigungen zu rechnen haben, aber auch viele EPUs werden wohl schließen müssen.
„Fairness“ schaut anders aus, so Georg Flödl abschließend zu dieser politischen Vorgangsweise.