Was im Wahlkampf 2017 als Ablenkungsmanöver der türkisen Spin-Doktoren begonnen hat, wird jetzt in einer Allianz der Regierungsparteien umgesetzt. Bezahlen soll nur mehr der, der eine Dienstleistung bestellt hat. Als wäre das nicht schon bisher der Grundsatz im Maklergesetz gewesen, dass mit beiden Vertragsparteien eine Vereinbarung getroffen worden wäre, und der Makler die Interessen beider Seiten zu wahren hatte.
Die Regierungsparteien sehen endlich Gerechtigkeit verwirklicht, wenn der Mieter für Dienstleistungen, die er erhält, nicht mehr bezahlen soll. „Dieses Verständnis von Fairness ist nicht nachzuvollziehen, am Ende des Tages werden Mieter und Vermieter gleichermaßen verlieren,“ moniert Georg Flödl, Präsident des Österreichischen Verbandes der Immobilienwirtschaft – ÖVI. „Die österreichische Politik hat offenbar eine rosarote Brille auf, wenn sie sich den deutschen Immobilienmarkt ansieht, auf dem das Bestellerprinzip seit mehreren Jahren umgesetzt ist“, so Flödl weiter. „Der Vormieter wird zum neuen Makler, weil er sich auf Suche nach einem Nachmieter begibt, um selbst eine Ablöse zu lukrieren. Der Markt wird intransparenter, weil all diese Objekte nicht mehr professionell aufbereitet und angeboten werden. Das sichtbare Angebot wird deutlich sinken.“
Dass vor allem die Beratungsleistung des Maklers gegenüber dem Interessenten in Zukunft wegfallen wird, ist offenbar einer populistischen Politik auch gleichgültig. Der Makler könne ja weiterhin einen kostenfreien Maklervertrag mit dem Interessenten abschließen und als Doppelmakler tätig sein, wird argumentiert. Anton Holzapfel, ÖVI Geschäftsführer und Maklerrechtsexperte hält eine solche Vorgangsweise für nicht realistisch: „Der Makler wird sich auf seine Rolle als einseitiger Interessenvertreter des Vermieters zurückziehen“, wenn er nur noch vom Vermieter beauftragt wird.
Zurechtzurücken sind wohl auch die Dimensionen dieses weiteren Entlastungspakets, das die Regierung da auf den Weg bringen will. Nicht einmal ein Fünftel aller österreichischen Haushalte könnte überhaupt von so einer Neuregelung betroffen sein. Alle anderen Haushalte sind entweder im Eigentum oder in Genossenschafts- und Gemeindewohnungen.
Robin Kalandra, Maklersprecher des ÖVI, ist bestürzt darüber, wie kaltschnäuzig die Politik all jenen kleinen Maklerunternehmen im städtischen Bereich, die sich auf Vermietung spezialisiert haben, die wirtschaftliche Grundlage entzieht. Etliche tausend Betriebe in der Größenordnung von 1-9 Mitarbeitern werden mit den Auswirkungen massiv zu kämpfen haben, oder – wie in Deutschland auch oft geschehen – gezwungen sein, ihre Tätigkeit einzustellen.
Unter den aktuellen Vorzeichen hat die Branche keine große Zuversicht, dass es im Rahmen des Begutachtungsverfahrens noch zu Verbesserungen für alle Beteiligten kommt. Erstaunlich, dass in derselben Pressekonferenz die Marktkompetenz des Maklers als wichtiges Bindeglied zwischen den Parteien anerkannt wurde, der aufgrund seiner vielseitigen Kompetenz von Plattformen nicht ersetzt werden kann, hingegen aber der Entwurf, den die Branche im vergangenen Herbst vorgeschlagen hat, nicht einmal ignoriert wurde und die Branche in der Folge auch nicht mehr in die Beratungen eingebunden war, so Georg Flödl abschließend.