AK: „Verbandelt“ – Maklerin musste Maklerprovision an Mieter zurückzahlen

Herr S. und Frau F. suchten über eine Maklerin eine Mietwohnung. Gesucht – gefunden: Für die befristete Mietwohnung zahlten sie knapp 1.770 Euro Maklerprovision. Der Haken: Zwischen Vermieterin und Maklerfirma bestand ein wirtschaftliches Nahverhältnis. Die Maklerin hätte die beiden darauf inhaltlich ausreichend hinweisen müssen – tut sie das nicht, steht der Maklerin keine Provision zu, so die AK. Das Paar wandte sich an die AK Wohnrechtsberatung. Die AK führte ein Musterverfahren gegen die Maklerin – Herr S. und Frau F. bekamen die Provision zurück.

Zwischen Vermieterin und Maklerin bestand ein wirtschaftliches Nahverhältnis – AK half und führte erfolgreiches Musterverfahren.

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Mittlerweile stellt sich aber heraus, dass das erfolgreiche Musterverfahren gar keines war.

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Herr S. und Frau F. beauftragten die Maklerfirma ÖRAG Immobilien Vermittlungsges. m. b. H., eine Mietwohnung mit rund 73 Quadratmetern zu finden. Nach einiger Zeit fand die Maklerin eine passende Wohnung. Die UniCredit Bank vermietete die Wohnung. Die Hausverwaltung der Vermieterin war die ÖRAG Österreichische Realitäten AG – einzige Gesellschafterin der Maklerin. Da die Hausverwaltung der Vermieterin die einzige Gesell-schafterin der Immobilienmaklerin war, bestand zwischen Vermieterin und Maklerin ein wirtschaftliches Nahverhältnis.

Der Vermieterin zu nah„Werden Mieterinnen und Mieter inhaltlich nicht ausreichend auf ein wirtschaftliches Nahverhältnis hingewiesen, steht der Maklerfirma keine Maklerprovision zu“, weiß AK Wohnrechtsexpertin Susanne Peinbauer. „Die Maklerin hätte also Herrn S. und Frau F. darauf aufmerksam machen müssen, dass die Hausverwaltung der Vermieterin einzige Gesellschafterin der Maklerin ist.“

Herr S. und Frau F. suchten Hilfe bei der Wohnrechtsberatung der AK und ließen ihren Fall prüfen. Die AK befand, dass im Fall von Herrn S. und Frau F. ein wirtschaftliches Nahverhältnis zwischen Maklerin und Vermieterin vorlag und die Mieter inhaltlich nicht ausreichend konkret darüber informiert wurden. „Wir brachten einen Antrag bei der Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten in Wien ein und bekamen Recht“, erzählt Peinbauer. Die ÖRAG Immobilien Vermittlungsges. m. b. H. musste den beiden die volle Maklerprovision (zwei Bruttomonatsmieten) inklusive Zinsen in der Höhe von 1.975,56 Euro zurückzahlen.

SERVICE: Die AK Wohnrechtsberatung ist von Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr, Dienstag zusätzlich von 15.00 bis 18.00 Uhr unter +43 1 501 65 1345 erreichbar oder per E-Mail: wohnen@akwien.at

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  • Erschienen am:
    06.12.2019
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