AK stellt zu Miet-Wertsicherung klar: Keine automatische Ungültigkeit von Wertsicherungsklauseln!

In den vergangenen Tagen wurde in den Medien berichtet, dass aufgrund eines Verfassungsgerichtshof-Erkenntnisses hunderttausende Wertsicherungsvereinbarungen in Mietverträgen rechtswidrig seien und Mieter:innen daher Erhöhungen zurückfordern könnten – insbesondere, wenn kein ausdrücklicher Hinweis auf eine zweimonatige Wartefrist enthalten sei. Das ist irreführend.

© Tirachard

Die AK stellt klar: Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat nicht über die generelle Zulässigkeit solcher Klauseln entschieden, sondern lediglich bestätigt, dass zwei Paragrafen im Konsumentenschutzgesetz bzw. Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) verfassungskonform sind. Diese Bestimmungen können daher Konsument:innen – auch Mieter:innen – weiterhin vor unzulässigen Vertragsbestimmungen und Preiserhöhungen schützen. Ob eine Wertsicherungsklausel gültig ist oder nicht, wird aber im Einzelfall wohl ein Gericht klären müssen. 

 Laut Konsumentenschutzgesetz ist beispielsweise eine Vereinbarung, die eine Preiserhöhung in den ersten zwei Monaten nach Vertragsabschluss nach sich ziehen kann, nur dann zulässig, wenn vermietende Unternehmer:innen sie mit dem/der Konsument:en/in im Einzelfall ausverhandeln. Das passiert jedoch in der Regel nicht. Aber es gibt auch Vereinbarungen, aus denen eine Anhebung innerhalb der ersten zwei Monate gar nicht möglich ist. Zu ihrer Wirksamkeit braucht es keinen „ausdrücklichen Hinweis“ im Vertrag, dass sie innerhalb der ersten beiden Monate nicht greift. 

 VfGH-Entscheidung nimmt Einzelfall-Entscheidungen nicht vorweg: Laut VfGH-Erkenntnis sind die relevanten Schutzbestimmungen vor unerwarteten Preiserhöhungen im Konsumentenschutzgesetz und ABGB nicht verfassungswidrig. Das bedeutet: Wie schon bisher dürfen die Zivilgerichte bei der Beurteilung von Verträgen – ob Wertsicherungsklauseln wirksam sind oder nicht – die gesetzlichen Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes und ABGB weiterhin anwenden. Es hat sich also für die anhängigen Gerichtsverfahren nichts geändert:

+ Die Zivilgerichte entscheiden weiterhin im Einzelfall, ob eine Klausel gültig ist oder nicht.
+ Ob Rückforderungen möglich sind, hängt vom individuellen Vertrag und laufenden Verfahren ab – nicht vom VfGH-Urteil.

 Die AK hat schon mehrere Verfahren gegen gewerbliche Vermieter:innen geführt, deren Mietverträge etwa tatsächlich eine Erhöhung bereits in den ersten beiden Monaten zuließen. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat der AK Recht gegeben und erstmals 2023 entschieden: Vereinbarungen, die eine Anhebung des Mietzinses tatsächlich bereits in den ersten beiden Monaten ermöglichen, verstoßen gegen das Konsumentenschutzgesetz. 

 Laut bisherigen Verbandsverfahren, in denen die AK Klägerin war, kann eine Klausel rechtswidrig sein, wenn

+ eine Mietanhebung bereits innerhalb der ersten zwei Monate möglich ist,

+ Erhöhungen vorgesehen, Senkungen aber ausgeschlossen werden,

+ der Wertsicherungsindex sachlich nicht gerechtfertigt ist oder

+ die Vereinbarung intransparent oder vordatiert ist.

 SERVICE: Details zur Wertsicherungsklausel auf der Homepage unter wien.arbeiterkammer.at/wertsicherungsklauseln. Für Fragen zur Wertsicherungsklausel – AK Wohnrechtshotline: +43 1 501 65 1345, Mo – Fr 8 – 12 Uhr, Die 15 – 18 Uhr: Bitte Mietvertrag bereithalten, besonders die Wertsicherungsklausel. 

Um zu klären, aufgrund welcher Vereinbarungen Mieter:innen bisher geleistete Mietzinsanhebungen zurückfordern können, führt die AK bereits mehrere Musterverfahren. Eine endgültige Klärung ist erst nach deren Abschluss zu erwarten – voraussichtlich erst 2026.

Arbeiterkammer Wien

Prinz-Eugen-Straße 20-22, 1040 Wien

Noch keine Beschreibung vorhanden.

Unternehmen

Produkt/Leistung

Jetzt Bewerten Pressemeldungen Öffentliche Seite

17.07.2025

Wien trifft Seoul – Sozialer Wohnbau als Vorbild

Der soziale Wohnbau in Wien gilt international als Referenzmodell und zieht regelmäßig Delegationen aus aller Welt an. Ein jüngstes Beispiel dieser Strahlkraft manifestierte sich im Besuch des Bürgermeisters von Seoul, der im Rahmen eines internationalen Bürgermeistertreffens besonderes Interesse am Wiener Modell bekundete. „Seoul ist eine Metropole mit fast 10 Millionen Einwohnern, mit Themen, die wir auch haben – knapper und leistbarer Wohnraum", erläutert Valerija Karsai, Vorstandsmitglied der STUWO, die Hintergründe des hochrangigen Besuchs.

16.07.2025

„Es gibt keinen Hausverstand mehr, wie man die Dinge lösen kann“

Georg Spiegelfeld, Geschäftsführer von Spiegelfeld Immobilien, macht sich so wie viele andere aus der Immobilienwirtschaft seine Gedanken zu der aktuellen Situation – und eigentlich wären viele Probleme mit ein wenig Fingerspitzengefühl und Hausverstand zu lösen. Beides fehlt aber leider den Verantwortlichen.

15.07.2025

E-Mobilität: Transformation und Zukunftsperspektiven

Die Elektromobilität ist mehr als nur eine technologische Innovation – sie ist eine umfassende gesellschaftliche und industrielle Transformation. Ihre Entwicklung gleicht einer strategisch geplanten Reise, die von komplexen Marktdynamiken und technologischen Durchbrüchen geprägt ist.

Dieser Inhalt:
  • Erschienen am:
    17.07.2025
  • um:
    09:00
  • Lesezeit:
    2 min
  • Bewertungen und Kommentare:
    0
  • Jetzt bewerten

Newsletter Abonnieren

Abonieren Sie unseren täglichen Newsletter und verpassen Sie keine unserer redaktionellen Inhalte, Pressemeldungen, Livestreams und Videos mehr.

Bitte geben Sie Ihren Vor- und Nachnamen ein, es sind exakt 2 Worte beginnend mit Großbuchstaben erlaubt.

Vielen Dank! Ihre Daten wurden gespeichert. Damit Ihre Anmeldung gültig wird klicken Sie bitte den Link in dem Bestätigungsmail das wir Ihnen gesendet haben.

Werbung

Das Immobilien-Redaktion Unternehmen der Woche 28/2025

Wir Gratulieren EHL Immobilien Gruppe zu erreichten 40 Punkten!

EHL Immobilien Gruppe

Prinz-Eugen-Straße 8-10, 1040 Wien

EHL Immobilien ist einer der führenden Immobiliendienstleister Österreichs und auf Gewerbe- und Wohnimmobilien sowie Investment spezialisiert. Das Spektrum reicht von Immobilienvermittlung über Immobilienbewertung, Asset- und Portfolio Management bis zu Market Research und Investmentberatung. Die exklusive Partnerschaft mit dem globalen Immobiliendienstleister BNP Paribas Real Estate sichert der EHL-Gruppe ein globales Netzwerk und Markt Know-how in 23Ländern.

Unternehmen

Produkt/Leistung

Profil News

Platz 2

AeroSurvey Solution Luftbildvermessung GmbH

Theresiengasse 47, 1180 Wien

AeroSurvey Solution – Ihr PropTech-Partner für professionelle Drohneninspektionen. Wir liefern technische Klarheit aus der Luft: schnell, sicher, datenbasiert. Fokus: Gebäudesubstanz-Bewertung via RGB-/Thermalbilder, KI-Schadensanalyse, strukturierte Berichte. Ideal für Ankaufsprüfungen, Sanierungen, ESG-Dokumentation & Beweissicherung. Zielgruppe: BauträgerInnen, HV, ArchitektInnen, ZT, SV, ESG-BeraterInnen.

Unternehmen

Produkt/Leistung

Profil News

Platz 3