Was macht eine Hausverwaltung wenn eine Wohnung frei wird?
Ein Kapitel aus dem IMMOLIVE Kommt das große Maklersterben? vom 20.06.2023.
Das Makeln ist in Österreich ein „reglementiertes Gewerbe“. Um als ImmobilienmaklerIn tätig zu werden, bedarf es einer entsprechenden Ausbildung. Diese ist in Österreich eine der strengsten und besten in Europa. Von den Studierenden werden umfassende Kenntnisse erworben über Immobilienbewertung, den Markt und Vergleichsobjekte sowie förderungsrechtliche Möglichkeiten. Außerdem stehen neben Grundbegriffen des bürgerlichen Rechtes, Handelsrechtes, Grundbuchsrechtes auch Widmungs- und Bebauungsbestimmungen auf dem Lehrplan - und vieles mehr.
Verstoßen Makler gegen das neue Bestellerprinzip, drohen Verwaltungsstrafen bis zu 3.600 Euro oder sogar der Verlust der Maklerzulassung.
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Ein kurzer Überblick über das Bestellerprinzip
Aus dem IMMOLIVE Kommt das große Maklersterben? vom 20.06.2023
Wie oft wurde nicht das Ende der Maklerinnen und Makler prophezeit. Und jedes Mal haben diese Vorhersagen nicht gestimmt. Gott sei Dank, muss man sagen. Das Makeln ist in Österreich ein „reglementiertes Gewerbe“. Um als ImmobilienmaklerIn tätig zu werden, bedarf es einer entsprechenden Ausbildung. Diese ist in Österreich eine der strengsten und besten in Europa. Von den Studierenden werden umfassende Kenntnisse erworben über Immobilienbewertung, den Markt und Vergleichsobjekte sowie förderungsrechtliche Möglichkeiten. Außerdem stehen neben Grundbegriffen des bürgerlichen Rechtes, Handelsrechtes, Grundbuchsrechtes auch Widmungs- und Bebauungsbestimmungen auf dem Lehrplan - und vieles mehr. Ab dem 1.Juli 2023 tritt in Österreich das Bestellerprinzip in Kraft, betrifft jedoch nur Immobilien, die gemietet werden! Künftig zahlt nur noch der, der anschafft – sprich: Vermieter oder Eigentümer, die eine Wohnung vermieten wollen oder Wohnungssuchende, die MaklerInnen im Zuge eines Suchauftrags betrauen. Bei Eigentumswohnungen oder -häusern sind die KäuferInnen auch nach dem 1. Juli weiterhin zu einer Provisionszahlung verpflichtet. Die von der Gesetzesänderung betroffenen Mietobjekte umfassen alle Räumlichkeiten, die zu Wohnzwecken geeignet sind. Darunter können auch Reihen- und Einfamilienhäuser oder auch ein angemieteter Zweitwohnsitz fallen. Ob der Mietvertrag unter das Mietrechtsgesetz (MRG) oder das Konsumentenschutzgesetz (KSCHG) fällt, ist dabei unerheblich. Kauf- und Pachtverträge sowie Mietverträge von Geschäftsräumlichkeiten sind vom Bestellerprinzip ausgeschlossen. Verstoßen Makler gegen das neue Bestellerprinzip, drohen Verwaltungsstrafen bis zu 3.600 Euro oder sogar der Verlust der Maklerzulassung. Wie bereiten sich diese auf die neue Situation vor. Ist das jetzt das Ende der Maklerunternehmen? Nein, vermutlich nicht. Das Wort „Wohnungsnot“ dürfte bald schon in aller Munde sein. In den Städten – und nicht nur den großen – wird bezahlbarer Wohnraum zur neuen sozialen Frage. Für die Verteuerung sorgt die EZB durch ihre Zinserhöhungen, für die Verknappung sind die Projektentwickler verantwortlich, die aufgrund gestiegener Baupreise und deutlich erhöhter Finanzierungskosten nicht anders können, als ihre Aktivitäten zurückzunehmen. Um das Unglück komplett zu machen, zögern auch Gutverdiener und Vermögende beim Immobilienkauf und drängen stattdessen vermehrt auf den Mietmarkt. Wie wird sich der sinkende Mietwohnungsmarkt auf das Szenario auswirken? Werden nicht Maklerinnen und Makler dringender gebraucht denn je?
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Wie hat sich die Zahl der Maklerinnen und Makler in den Bundesländern entwickelt?
Aus dem IMMOLIVE Kommt das große Maklersterben? vom 20.06.2023
Wie oft wurde nicht das Ende der Maklerinnen und Makler prophezeit. Und jedes Mal haben diese Vorhersagen nicht gestimmt. Gott sei Dank, muss man sagen. Das Makeln ist in Österreich ein „reglementiertes Gewerbe“. Um als ImmobilienmaklerIn tätig zu werden, bedarf es einer entsprechenden Ausbildung. Diese ist in Österreich eine der strengsten und besten in Europa. Von den Studierenden werden umfassende Kenntnisse erworben über Immobilienbewertung, den Markt und Vergleichsobjekte sowie förderungsrechtliche Möglichkeiten. Außerdem stehen neben Grundbegriffen des bürgerlichen Rechtes, Handelsrechtes, Grundbuchsrechtes auch Widmungs- und Bebauungsbestimmungen auf dem Lehrplan - und vieles mehr. Ab dem 1.Juli 2023 tritt in Österreich das Bestellerprinzip in Kraft, betrifft jedoch nur Immobilien, die gemietet werden! Künftig zahlt nur noch der, der anschafft – sprich: Vermieter oder Eigentümer, die eine Wohnung vermieten wollen oder Wohnungssuchende, die MaklerInnen im Zuge eines Suchauftrags betrauen. Bei Eigentumswohnungen oder -häusern sind die KäuferInnen auch nach dem 1. Juli weiterhin zu einer Provisionszahlung verpflichtet. Die von der Gesetzesänderung betroffenen Mietobjekte umfassen alle Räumlichkeiten, die zu Wohnzwecken geeignet sind. Darunter können auch Reihen- und Einfamilienhäuser oder auch ein angemieteter Zweitwohnsitz fallen. Ob der Mietvertrag unter das Mietrechtsgesetz (MRG) oder das Konsumentenschutzgesetz (KSCHG) fällt, ist dabei unerheblich. Kauf- und Pachtverträge sowie Mietverträge von Geschäftsräumlichkeiten sind vom Bestellerprinzip ausgeschlossen. Verstoßen Makler gegen das neue Bestellerprinzip, drohen Verwaltungsstrafen bis zu 3.600 Euro oder sogar der Verlust der Maklerzulassung. Wie bereiten sich diese auf die neue Situation vor. Ist das jetzt das Ende der Maklerunternehmen? Nein, vermutlich nicht. Das Wort „Wohnungsnot“ dürfte bald schon in aller Munde sein. In den Städten – und nicht nur den großen – wird bezahlbarer Wohnraum zur neuen sozialen Frage. Für die Verteuerung sorgt die EZB durch ihre Zinserhöhungen, für die Verknappung sind die Projektentwickler verantwortlich, die aufgrund gestiegener Baupreise und deutlich erhöhter Finanzierungskosten nicht anders können, als ihre Aktivitäten zurückzunehmen. Um das Unglück komplett zu machen, zögern auch Gutverdiener und Vermögende beim Immobilienkauf und drängen stattdessen vermehrt auf den Mietmarkt. Wie wird sich der sinkende Mietwohnungsmarkt auf das Szenario auswirken? Werden nicht Maklerinnen und Makler dringender gebraucht denn je?
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Geschäftsführerin Raiffeisen Immobilien Vorarlberg bei
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Unterscheide zwischen Tirol und Vorarlberg im Vergleich zu Wien
Aus dem IMMOLIVE Kommt das große Maklersterben? vom 20.06.2023
Wie oft wurde nicht das Ende der Maklerinnen und Makler prophezeit. Und jedes Mal haben diese Vorhersagen nicht gestimmt. Gott sei Dank, muss man sagen. Das Makeln ist in Österreich ein „reglementiertes Gewerbe“. Um als ImmobilienmaklerIn tätig zu werden, bedarf es einer entsprechenden Ausbildung. Diese ist in Österreich eine der strengsten und besten in Europa. Von den Studierenden werden umfassende Kenntnisse erworben über Immobilienbewertung, den Markt und Vergleichsobjekte sowie förderungsrechtliche Möglichkeiten. Außerdem stehen neben Grundbegriffen des bürgerlichen Rechtes, Handelsrechtes, Grundbuchsrechtes auch Widmungs- und Bebauungsbestimmungen auf dem Lehrplan - und vieles mehr. Ab dem 1.Juli 2023 tritt in Österreich das Bestellerprinzip in Kraft, betrifft jedoch nur Immobilien, die gemietet werden! Künftig zahlt nur noch der, der anschafft – sprich: Vermieter oder Eigentümer, die eine Wohnung vermieten wollen oder Wohnungssuchende, die MaklerInnen im Zuge eines Suchauftrags betrauen. Bei Eigentumswohnungen oder -häusern sind die KäuferInnen auch nach dem 1. Juli weiterhin zu einer Provisionszahlung verpflichtet. Die von der Gesetzesänderung betroffenen Mietobjekte umfassen alle Räumlichkeiten, die zu Wohnzwecken geeignet sind. Darunter können auch Reihen- und Einfamilienhäuser oder auch ein angemieteter Zweitwohnsitz fallen. Ob der Mietvertrag unter das Mietrechtsgesetz (MRG) oder das Konsumentenschutzgesetz (KSCHG) fällt, ist dabei unerheblich. Kauf- und Pachtverträge sowie Mietverträge von Geschäftsräumlichkeiten sind vom Bestellerprinzip ausgeschlossen. Verstoßen Makler gegen das neue Bestellerprinzip, drohen Verwaltungsstrafen bis zu 3.600 Euro oder sogar der Verlust der Maklerzulassung. Wie bereiten sich diese auf die neue Situation vor. Ist das jetzt das Ende der Maklerunternehmen? Nein, vermutlich nicht. Das Wort „Wohnungsnot“ dürfte bald schon in aller Munde sein. In den Städten – und nicht nur den großen – wird bezahlbarer Wohnraum zur neuen sozialen Frage. Für die Verteuerung sorgt die EZB durch ihre Zinserhöhungen, für die Verknappung sind die Projektentwickler verantwortlich, die aufgrund gestiegener Baupreise und deutlich erhöhter Finanzierungskosten nicht anders können, als ihre Aktivitäten zurückzunehmen. Um das Unglück komplett zu machen, zögern auch Gutverdiener und Vermögende beim Immobilienkauf und drängen stattdessen vermehrt auf den Mietmarkt. Wie wird sich der sinkende Mietwohnungsmarkt auf das Szenario auswirken? Werden nicht Maklerinnen und Makler dringender gebraucht denn je?
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Maklerunternehmen in anderen Ländern. Wo liegen die Unterschiede zu Österreich?
Aus dem IMMOLIVE Kommt das große Maklersterben? vom 20.06.2023
Wie oft wurde nicht das Ende der Maklerinnen und Makler prophezeit. Und jedes Mal haben diese Vorhersagen nicht gestimmt. Gott sei Dank, muss man sagen. Das Makeln ist in Österreich ein „reglementiertes Gewerbe“. Um als ImmobilienmaklerIn tätig zu werden, bedarf es einer entsprechenden Ausbildung. Diese ist in Österreich eine der strengsten und besten in Europa. Von den Studierenden werden umfassende Kenntnisse erworben über Immobilienbewertung, den Markt und Vergleichsobjekte sowie förderungsrechtliche Möglichkeiten. Außerdem stehen neben Grundbegriffen des bürgerlichen Rechtes, Handelsrechtes, Grundbuchsrechtes auch Widmungs- und Bebauungsbestimmungen auf dem Lehrplan - und vieles mehr. Ab dem 1.Juli 2023 tritt in Österreich das Bestellerprinzip in Kraft, betrifft jedoch nur Immobilien, die gemietet werden! Künftig zahlt nur noch der, der anschafft – sprich: Vermieter oder Eigentümer, die eine Wohnung vermieten wollen oder Wohnungssuchende, die MaklerInnen im Zuge eines Suchauftrags betrauen. Bei Eigentumswohnungen oder -häusern sind die KäuferInnen auch nach dem 1. Juli weiterhin zu einer Provisionszahlung verpflichtet. Die von der Gesetzesänderung betroffenen Mietobjekte umfassen alle Räumlichkeiten, die zu Wohnzwecken geeignet sind. Darunter können auch Reihen- und Einfamilienhäuser oder auch ein angemieteter Zweitwohnsitz fallen. Ob der Mietvertrag unter das Mietrechtsgesetz (MRG) oder das Konsumentenschutzgesetz (KSCHG) fällt, ist dabei unerheblich. Kauf- und Pachtverträge sowie Mietverträge von Geschäftsräumlichkeiten sind vom Bestellerprinzip ausgeschlossen. Verstoßen Makler gegen das neue Bestellerprinzip, drohen Verwaltungsstrafen bis zu 3.600 Euro oder sogar der Verlust der Maklerzulassung. Wie bereiten sich diese auf die neue Situation vor. Ist das jetzt das Ende der Maklerunternehmen? Nein, vermutlich nicht. Das Wort „Wohnungsnot“ dürfte bald schon in aller Munde sein. In den Städten – und nicht nur den großen – wird bezahlbarer Wohnraum zur neuen sozialen Frage. Für die Verteuerung sorgt die EZB durch ihre Zinserhöhungen, für die Verknappung sind die Projektentwickler verantwortlich, die aufgrund gestiegener Baupreise und deutlich erhöhter Finanzierungskosten nicht anders können, als ihre Aktivitäten zurückzunehmen. Um das Unglück komplett zu machen, zögern auch Gutverdiener und Vermögende beim Immobilienkauf und drängen stattdessen vermehrt auf den Mietmarkt. Wie wird sich der sinkende Mietwohnungsmarkt auf das Szenario auswirken? Werden nicht Maklerinnen und Makler dringender gebraucht denn je?
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Geschäftsführer Raiffeisen Immobilien Salzburg bei
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Wissen die Kunden Bescheid über das Bestellerprinzip?
Aus dem IMMOLIVE Kommt das große Maklersterben? vom 20.06.2023
Wie oft wurde nicht das Ende der Maklerinnen und Makler prophezeit. Und jedes Mal haben diese Vorhersagen nicht gestimmt. Gott sei Dank, muss man sagen. Das Makeln ist in Österreich ein „reglementiertes Gewerbe“. Um als ImmobilienmaklerIn tätig zu werden, bedarf es einer entsprechenden Ausbildung. Diese ist in Österreich eine der strengsten und besten in Europa. Von den Studierenden werden umfassende Kenntnisse erworben über Immobilienbewertung, den Markt und Vergleichsobjekte sowie förderungsrechtliche Möglichkeiten. Außerdem stehen neben Grundbegriffen des bürgerlichen Rechtes, Handelsrechtes, Grundbuchsrechtes auch Widmungs- und Bebauungsbestimmungen auf dem Lehrplan - und vieles mehr. Ab dem 1.Juli 2023 tritt in Österreich das Bestellerprinzip in Kraft, betrifft jedoch nur Immobilien, die gemietet werden! Künftig zahlt nur noch der, der anschafft – sprich: Vermieter oder Eigentümer, die eine Wohnung vermieten wollen oder Wohnungssuchende, die MaklerInnen im Zuge eines Suchauftrags betrauen. Bei Eigentumswohnungen oder -häusern sind die KäuferInnen auch nach dem 1. Juli weiterhin zu einer Provisionszahlung verpflichtet. Die von der Gesetzesänderung betroffenen Mietobjekte umfassen alle Räumlichkeiten, die zu Wohnzwecken geeignet sind. Darunter können auch Reihen- und Einfamilienhäuser oder auch ein angemieteter Zweitwohnsitz fallen. Ob der Mietvertrag unter das Mietrechtsgesetz (MRG) oder das Konsumentenschutzgesetz (KSCHG) fällt, ist dabei unerheblich. Kauf- und Pachtverträge sowie Mietverträge von Geschäftsräumlichkeiten sind vom Bestellerprinzip ausgeschlossen. Verstoßen Makler gegen das neue Bestellerprinzip, drohen Verwaltungsstrafen bis zu 3.600 Euro oder sogar der Verlust der Maklerzulassung. Wie bereiten sich diese auf die neue Situation vor. Ist das jetzt das Ende der Maklerunternehmen? Nein, vermutlich nicht. Das Wort „Wohnungsnot“ dürfte bald schon in aller Munde sein. In den Städten – und nicht nur den großen – wird bezahlbarer Wohnraum zur neuen sozialen Frage. Für die Verteuerung sorgt die EZB durch ihre Zinserhöhungen, für die Verknappung sind die Projektentwickler verantwortlich, die aufgrund gestiegener Baupreise und deutlich erhöhter Finanzierungskosten nicht anders können, als ihre Aktivitäten zurückzunehmen. Um das Unglück komplett zu machen, zögern auch Gutverdiener und Vermögende beim Immobilienkauf und drängen stattdessen vermehrt auf den Mietmarkt. Wie wird sich der sinkende Mietwohnungsmarkt auf das Szenario auswirken? Werden nicht Maklerinnen und Makler dringender gebraucht denn je?
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Welche Alternativen zum Bestellerprinzip hätte es gegeben?
Aus dem IMMOLIVE Kommt das große Maklersterben? vom 20.06.2023
Wie oft wurde nicht das Ende der Maklerinnen und Makler prophezeit. Und jedes Mal haben diese Vorhersagen nicht gestimmt. Gott sei Dank, muss man sagen. Das Makeln ist in Österreich ein „reglementiertes Gewerbe“. Um als ImmobilienmaklerIn tätig zu werden, bedarf es einer entsprechenden Ausbildung. Diese ist in Österreich eine der strengsten und besten in Europa. Von den Studierenden werden umfassende Kenntnisse erworben über Immobilienbewertung, den Markt und Vergleichsobjekte sowie förderungsrechtliche Möglichkeiten. Außerdem stehen neben Grundbegriffen des bürgerlichen Rechtes, Handelsrechtes, Grundbuchsrechtes auch Widmungs- und Bebauungsbestimmungen auf dem Lehrplan - und vieles mehr. Ab dem 1.Juli 2023 tritt in Österreich das Bestellerprinzip in Kraft, betrifft jedoch nur Immobilien, die gemietet werden! Künftig zahlt nur noch der, der anschafft – sprich: Vermieter oder Eigentümer, die eine Wohnung vermieten wollen oder Wohnungssuchende, die MaklerInnen im Zuge eines Suchauftrags betrauen. Bei Eigentumswohnungen oder -häusern sind die KäuferInnen auch nach dem 1. Juli weiterhin zu einer Provisionszahlung verpflichtet. Die von der Gesetzesänderung betroffenen Mietobjekte umfassen alle Räumlichkeiten, die zu Wohnzwecken geeignet sind. Darunter können auch Reihen- und Einfamilienhäuser oder auch ein angemieteter Zweitwohnsitz fallen. Ob der Mietvertrag unter das Mietrechtsgesetz (MRG) oder das Konsumentenschutzgesetz (KSCHG) fällt, ist dabei unerheblich. Kauf- und Pachtverträge sowie Mietverträge von Geschäftsräumlichkeiten sind vom Bestellerprinzip ausgeschlossen. Verstoßen Makler gegen das neue Bestellerprinzip, drohen Verwaltungsstrafen bis zu 3.600 Euro oder sogar der Verlust der Maklerzulassung. Wie bereiten sich diese auf die neue Situation vor. Ist das jetzt das Ende der Maklerunternehmen? Nein, vermutlich nicht. Das Wort „Wohnungsnot“ dürfte bald schon in aller Munde sein. In den Städten – und nicht nur den großen – wird bezahlbarer Wohnraum zur neuen sozialen Frage. Für die Verteuerung sorgt die EZB durch ihre Zinserhöhungen, für die Verknappung sind die Projektentwickler verantwortlich, die aufgrund gestiegener Baupreise und deutlich erhöhter Finanzierungskosten nicht anders können, als ihre Aktivitäten zurückzunehmen. Um das Unglück komplett zu machen, zögern auch Gutverdiener und Vermögende beim Immobilienkauf und drängen stattdessen vermehrt auf den Mietmarkt. Wie wird sich der sinkende Mietwohnungsmarkt auf das Szenario auswirken? Werden nicht Maklerinnen und Makler dringender gebraucht denn je?
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Mieterinnen und Mieter sind schutzlos dem Markt ausgeliefert - die Miete wird außerdem nicht günstiger
Aus dem IMMOLIVE Kommt das große Maklersterben? vom 20.06.2023
Wie oft wurde nicht das Ende der Maklerinnen und Makler prophezeit. Und jedes Mal haben diese Vorhersagen nicht gestimmt. Gott sei Dank, muss man sagen. Das Makeln ist in Österreich ein „reglementiertes Gewerbe“. Um als ImmobilienmaklerIn tätig zu werden, bedarf es einer entsprechenden Ausbildung. Diese ist in Österreich eine der strengsten und besten in Europa. Von den Studierenden werden umfassende Kenntnisse erworben über Immobilienbewertung, den Markt und Vergleichsobjekte sowie förderungsrechtliche Möglichkeiten. Außerdem stehen neben Grundbegriffen des bürgerlichen Rechtes, Handelsrechtes, Grundbuchsrechtes auch Widmungs- und Bebauungsbestimmungen auf dem Lehrplan - und vieles mehr. Ab dem 1.Juli 2023 tritt in Österreich das Bestellerprinzip in Kraft, betrifft jedoch nur Immobilien, die gemietet werden! Künftig zahlt nur noch der, der anschafft – sprich: Vermieter oder Eigentümer, die eine Wohnung vermieten wollen oder Wohnungssuchende, die MaklerInnen im Zuge eines Suchauftrags betrauen. Bei Eigentumswohnungen oder -häusern sind die KäuferInnen auch nach dem 1. Juli weiterhin zu einer Provisionszahlung verpflichtet. Die von der Gesetzesänderung betroffenen Mietobjekte umfassen alle Räumlichkeiten, die zu Wohnzwecken geeignet sind. Darunter können auch Reihen- und Einfamilienhäuser oder auch ein angemieteter Zweitwohnsitz fallen. Ob der Mietvertrag unter das Mietrechtsgesetz (MRG) oder das Konsumentenschutzgesetz (KSCHG) fällt, ist dabei unerheblich. Kauf- und Pachtverträge sowie Mietverträge von Geschäftsräumlichkeiten sind vom Bestellerprinzip ausgeschlossen. Verstoßen Makler gegen das neue Bestellerprinzip, drohen Verwaltungsstrafen bis zu 3.600 Euro oder sogar der Verlust der Maklerzulassung. Wie bereiten sich diese auf die neue Situation vor. Ist das jetzt das Ende der Maklerunternehmen? Nein, vermutlich nicht. Das Wort „Wohnungsnot“ dürfte bald schon in aller Munde sein. In den Städten – und nicht nur den großen – wird bezahlbarer Wohnraum zur neuen sozialen Frage. Für die Verteuerung sorgt die EZB durch ihre Zinserhöhungen, für die Verknappung sind die Projektentwickler verantwortlich, die aufgrund gestiegener Baupreise und deutlich erhöhter Finanzierungskosten nicht anders können, als ihre Aktivitäten zurückzunehmen. Um das Unglück komplett zu machen, zögern auch Gutverdiener und Vermögende beim Immobilienkauf und drängen stattdessen vermehrt auf den Mietmarkt. Wie wird sich der sinkende Mietwohnungsmarkt auf das Szenario auswirken? Werden nicht Maklerinnen und Makler dringender gebraucht denn je?
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Geschäftsführerin Raiffeisen Immobilien Vorarlberg bei
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Es wird zu mehr Streitigkeiten kommen
Aus dem IMMOLIVE Kommt das große Maklersterben? vom 20.06.2023
Wie oft wurde nicht das Ende der Maklerinnen und Makler prophezeit. Und jedes Mal haben diese Vorhersagen nicht gestimmt. Gott sei Dank, muss man sagen. Das Makeln ist in Österreich ein „reglementiertes Gewerbe“. Um als ImmobilienmaklerIn tätig zu werden, bedarf es einer entsprechenden Ausbildung. Diese ist in Österreich eine der strengsten und besten in Europa. Von den Studierenden werden umfassende Kenntnisse erworben über Immobilienbewertung, den Markt und Vergleichsobjekte sowie förderungsrechtliche Möglichkeiten. Außerdem stehen neben Grundbegriffen des bürgerlichen Rechtes, Handelsrechtes, Grundbuchsrechtes auch Widmungs- und Bebauungsbestimmungen auf dem Lehrplan - und vieles mehr. Ab dem 1.Juli 2023 tritt in Österreich das Bestellerprinzip in Kraft, betrifft jedoch nur Immobilien, die gemietet werden! Künftig zahlt nur noch der, der anschafft – sprich: Vermieter oder Eigentümer, die eine Wohnung vermieten wollen oder Wohnungssuchende, die MaklerInnen im Zuge eines Suchauftrags betrauen. Bei Eigentumswohnungen oder -häusern sind die KäuferInnen auch nach dem 1. Juli weiterhin zu einer Provisionszahlung verpflichtet. Die von der Gesetzesänderung betroffenen Mietobjekte umfassen alle Räumlichkeiten, die zu Wohnzwecken geeignet sind. Darunter können auch Reihen- und Einfamilienhäuser oder auch ein angemieteter Zweitwohnsitz fallen. Ob der Mietvertrag unter das Mietrechtsgesetz (MRG) oder das Konsumentenschutzgesetz (KSCHG) fällt, ist dabei unerheblich. Kauf- und Pachtverträge sowie Mietverträge von Geschäftsräumlichkeiten sind vom Bestellerprinzip ausgeschlossen. Verstoßen Makler gegen das neue Bestellerprinzip, drohen Verwaltungsstrafen bis zu 3.600 Euro oder sogar der Verlust der Maklerzulassung. Wie bereiten sich diese auf die neue Situation vor. Ist das jetzt das Ende der Maklerunternehmen? Nein, vermutlich nicht. Das Wort „Wohnungsnot“ dürfte bald schon in aller Munde sein. In den Städten – und nicht nur den großen – wird bezahlbarer Wohnraum zur neuen sozialen Frage. Für die Verteuerung sorgt die EZB durch ihre Zinserhöhungen, für die Verknappung sind die Projektentwickler verantwortlich, die aufgrund gestiegener Baupreise und deutlich erhöhter Finanzierungskosten nicht anders können, als ihre Aktivitäten zurückzunehmen. Um das Unglück komplett zu machen, zögern auch Gutverdiener und Vermögende beim Immobilienkauf und drängen stattdessen vermehrt auf den Mietmarkt. Wie wird sich der sinkende Mietwohnungsmarkt auf das Szenario auswirken? Werden nicht Maklerinnen und Makler dringender gebraucht denn je?
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Informations– und Aufklärungspflichten für den Mieter fallen weg
Aus dem IMMOLIVE Kommt das große Maklersterben? vom 20.06.2023
Wie oft wurde nicht das Ende der Maklerinnen und Makler prophezeit. Und jedes Mal haben diese Vorhersagen nicht gestimmt. Gott sei Dank, muss man sagen. Das Makeln ist in Österreich ein „reglementiertes Gewerbe“. Um als ImmobilienmaklerIn tätig zu werden, bedarf es einer entsprechenden Ausbildung. Diese ist in Österreich eine der strengsten und besten in Europa. Von den Studierenden werden umfassende Kenntnisse erworben über Immobilienbewertung, den Markt und Vergleichsobjekte sowie förderungsrechtliche Möglichkeiten. Außerdem stehen neben Grundbegriffen des bürgerlichen Rechtes, Handelsrechtes, Grundbuchsrechtes auch Widmungs- und Bebauungsbestimmungen auf dem Lehrplan - und vieles mehr. Ab dem 1.Juli 2023 tritt in Österreich das Bestellerprinzip in Kraft, betrifft jedoch nur Immobilien, die gemietet werden! Künftig zahlt nur noch der, der anschafft – sprich: Vermieter oder Eigentümer, die eine Wohnung vermieten wollen oder Wohnungssuchende, die MaklerInnen im Zuge eines Suchauftrags betrauen. Bei Eigentumswohnungen oder -häusern sind die KäuferInnen auch nach dem 1. Juli weiterhin zu einer Provisionszahlung verpflichtet. Die von der Gesetzesänderung betroffenen Mietobjekte umfassen alle Räumlichkeiten, die zu Wohnzwecken geeignet sind. Darunter können auch Reihen- und Einfamilienhäuser oder auch ein angemieteter Zweitwohnsitz fallen. Ob der Mietvertrag unter das Mietrechtsgesetz (MRG) oder das Konsumentenschutzgesetz (KSCHG) fällt, ist dabei unerheblich. Kauf- und Pachtverträge sowie Mietverträge von Geschäftsräumlichkeiten sind vom Bestellerprinzip ausgeschlossen. Verstoßen Makler gegen das neue Bestellerprinzip, drohen Verwaltungsstrafen bis zu 3.600 Euro oder sogar der Verlust der Maklerzulassung. Wie bereiten sich diese auf die neue Situation vor. Ist das jetzt das Ende der Maklerunternehmen? Nein, vermutlich nicht. Das Wort „Wohnungsnot“ dürfte bald schon in aller Munde sein. In den Städten – und nicht nur den großen – wird bezahlbarer Wohnraum zur neuen sozialen Frage. Für die Verteuerung sorgt die EZB durch ihre Zinserhöhungen, für die Verknappung sind die Projektentwickler verantwortlich, die aufgrund gestiegener Baupreise und deutlich erhöhter Finanzierungskosten nicht anders können, als ihre Aktivitäten zurückzunehmen. Um das Unglück komplett zu machen, zögern auch Gutverdiener und Vermögende beim Immobilienkauf und drängen stattdessen vermehrt auf den Mietmarkt. Wie wird sich der sinkende Mietwohnungsmarkt auf das Szenario auswirken? Werden nicht Maklerinnen und Makler dringender gebraucht denn je?
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Viel Unruhe im Markt – die Kunden sind verunsichert
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Wie oft wurde nicht das Ende der Maklerinnen und Makler prophezeit. Und jedes Mal haben diese Vorhersagen nicht gestimmt. Gott sei Dank, muss man sagen. Das Makeln ist in Österreich ein „reglementiertes Gewerbe“. Um als ImmobilienmaklerIn tätig zu werden, bedarf es einer entsprechenden Ausbildung. Diese ist in Österreich eine der strengsten und besten in Europa. Von den Studierenden werden umfassende Kenntnisse erworben über Immobilienbewertung, den Markt und Vergleichsobjekte sowie förderungsrechtliche Möglichkeiten. Außerdem stehen neben Grundbegriffen des bürgerlichen Rechtes, Handelsrechtes, Grundbuchsrechtes auch Widmungs- und Bebauungsbestimmungen auf dem Lehrplan - und vieles mehr. Ab dem 1.Juli 2023 tritt in Österreich das Bestellerprinzip in Kraft, betrifft jedoch nur Immobilien, die gemietet werden! Künftig zahlt nur noch der, der anschafft – sprich: Vermieter oder Eigentümer, die eine Wohnung vermieten wollen oder Wohnungssuchende, die MaklerInnen im Zuge eines Suchauftrags betrauen. Bei Eigentumswohnungen oder -häusern sind die KäuferInnen auch nach dem 1. Juli weiterhin zu einer Provisionszahlung verpflichtet. Die von der Gesetzesänderung betroffenen Mietobjekte umfassen alle Räumlichkeiten, die zu Wohnzwecken geeignet sind. Darunter können auch Reihen- und Einfamilienhäuser oder auch ein angemieteter Zweitwohnsitz fallen. Ob der Mietvertrag unter das Mietrechtsgesetz (MRG) oder das Konsumentenschutzgesetz (KSCHG) fällt, ist dabei unerheblich. Kauf- und Pachtverträge sowie Mietverträge von Geschäftsräumlichkeiten sind vom Bestellerprinzip ausgeschlossen. Verstoßen Makler gegen das neue Bestellerprinzip, drohen Verwaltungsstrafen bis zu 3.600 Euro oder sogar der Verlust der Maklerzulassung. Wie bereiten sich diese auf die neue Situation vor. Ist das jetzt das Ende der Maklerunternehmen? Nein, vermutlich nicht. Das Wort „Wohnungsnot“ dürfte bald schon in aller Munde sein. In den Städten – und nicht nur den großen – wird bezahlbarer Wohnraum zur neuen sozialen Frage. Für die Verteuerung sorgt die EZB durch ihre Zinserhöhungen, für die Verknappung sind die Projektentwickler verantwortlich, die aufgrund gestiegener Baupreise und deutlich erhöhter Finanzierungskosten nicht anders können, als ihre Aktivitäten zurückzunehmen. Um das Unglück komplett zu machen, zögern auch Gutverdiener und Vermögende beim Immobilienkauf und drängen stattdessen vermehrt auf den Mietmarkt. Wie wird sich der sinkende Mietwohnungsmarkt auf das Szenario auswirken? Werden nicht Maklerinnen und Makler dringender gebraucht denn je?
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Es gab und gibt in den letzten Jahren laufend Diskussionen rund um Immobilien
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Wie oft wurde nicht das Ende der Maklerinnen und Makler prophezeit. Und jedes Mal haben diese Vorhersagen nicht gestimmt. Gott sei Dank, muss man sagen. Das Makeln ist in Österreich ein „reglementiertes Gewerbe“. Um als ImmobilienmaklerIn tätig zu werden, bedarf es einer entsprechenden Ausbildung. Diese ist in Österreich eine der strengsten und besten in Europa. Von den Studierenden werden umfassende Kenntnisse erworben über Immobilienbewertung, den Markt und Vergleichsobjekte sowie förderungsrechtliche Möglichkeiten. Außerdem stehen neben Grundbegriffen des bürgerlichen Rechtes, Handelsrechtes, Grundbuchsrechtes auch Widmungs- und Bebauungsbestimmungen auf dem Lehrplan - und vieles mehr. Ab dem 1.Juli 2023 tritt in Österreich das Bestellerprinzip in Kraft, betrifft jedoch nur Immobilien, die gemietet werden! Künftig zahlt nur noch der, der anschafft – sprich: Vermieter oder Eigentümer, die eine Wohnung vermieten wollen oder Wohnungssuchende, die MaklerInnen im Zuge eines Suchauftrags betrauen. Bei Eigentumswohnungen oder -häusern sind die KäuferInnen auch nach dem 1. Juli weiterhin zu einer Provisionszahlung verpflichtet. Die von der Gesetzesänderung betroffenen Mietobjekte umfassen alle Räumlichkeiten, die zu Wohnzwecken geeignet sind. Darunter können auch Reihen- und Einfamilienhäuser oder auch ein angemieteter Zweitwohnsitz fallen. Ob der Mietvertrag unter das Mietrechtsgesetz (MRG) oder das Konsumentenschutzgesetz (KSCHG) fällt, ist dabei unerheblich. Kauf- und Pachtverträge sowie Mietverträge von Geschäftsräumlichkeiten sind vom Bestellerprinzip ausgeschlossen. Verstoßen Makler gegen das neue Bestellerprinzip, drohen Verwaltungsstrafen bis zu 3.600 Euro oder sogar der Verlust der Maklerzulassung. Wie bereiten sich diese auf die neue Situation vor. Ist das jetzt das Ende der Maklerunternehmen? Nein, vermutlich nicht. Das Wort „Wohnungsnot“ dürfte bald schon in aller Munde sein. In den Städten – und nicht nur den großen – wird bezahlbarer Wohnraum zur neuen sozialen Frage. Für die Verteuerung sorgt die EZB durch ihre Zinserhöhungen, für die Verknappung sind die Projektentwickler verantwortlich, die aufgrund gestiegener Baupreise und deutlich erhöhter Finanzierungskosten nicht anders können, als ihre Aktivitäten zurückzunehmen. Um das Unglück komplett zu machen, zögern auch Gutverdiener und Vermögende beim Immobilienkauf und drängen stattdessen vermehrt auf den Mietmarkt. Wie wird sich der sinkende Mietwohnungsmarkt auf das Szenario auswirken? Werden nicht Maklerinnen und Makler dringender gebraucht denn je?
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Wie können / sollen sich die Maklerunternehmen jetzt positionieren?
Aus dem IMMOLIVE Kommt das große Maklersterben? vom 20.06.2023
Wie oft wurde nicht das Ende der Maklerinnen und Makler prophezeit. Und jedes Mal haben diese Vorhersagen nicht gestimmt. Gott sei Dank, muss man sagen. Das Makeln ist in Österreich ein „reglementiertes Gewerbe“. Um als ImmobilienmaklerIn tätig zu werden, bedarf es einer entsprechenden Ausbildung. Diese ist in Österreich eine der strengsten und besten in Europa. Von den Studierenden werden umfassende Kenntnisse erworben über Immobilienbewertung, den Markt und Vergleichsobjekte sowie förderungsrechtliche Möglichkeiten. Außerdem stehen neben Grundbegriffen des bürgerlichen Rechtes, Handelsrechtes, Grundbuchsrechtes auch Widmungs- und Bebauungsbestimmungen auf dem Lehrplan - und vieles mehr. Ab dem 1.Juli 2023 tritt in Österreich das Bestellerprinzip in Kraft, betrifft jedoch nur Immobilien, die gemietet werden! Künftig zahlt nur noch der, der anschafft – sprich: Vermieter oder Eigentümer, die eine Wohnung vermieten wollen oder Wohnungssuchende, die MaklerInnen im Zuge eines Suchauftrags betrauen. Bei Eigentumswohnungen oder -häusern sind die KäuferInnen auch nach dem 1. Juli weiterhin zu einer Provisionszahlung verpflichtet. Die von der Gesetzesänderung betroffenen Mietobjekte umfassen alle Räumlichkeiten, die zu Wohnzwecken geeignet sind. Darunter können auch Reihen- und Einfamilienhäuser oder auch ein angemieteter Zweitwohnsitz fallen. Ob der Mietvertrag unter das Mietrechtsgesetz (MRG) oder das Konsumentenschutzgesetz (KSCHG) fällt, ist dabei unerheblich. Kauf- und Pachtverträge sowie Mietverträge von Geschäftsräumlichkeiten sind vom Bestellerprinzip ausgeschlossen. Verstoßen Makler gegen das neue Bestellerprinzip, drohen Verwaltungsstrafen bis zu 3.600 Euro oder sogar der Verlust der Maklerzulassung. Wie bereiten sich diese auf die neue Situation vor. Ist das jetzt das Ende der Maklerunternehmen? Nein, vermutlich nicht. Das Wort „Wohnungsnot“ dürfte bald schon in aller Munde sein. In den Städten – und nicht nur den großen – wird bezahlbarer Wohnraum zur neuen sozialen Frage. Für die Verteuerung sorgt die EZB durch ihre Zinserhöhungen, für die Verknappung sind die Projektentwickler verantwortlich, die aufgrund gestiegener Baupreise und deutlich erhöhter Finanzierungskosten nicht anders können, als ihre Aktivitäten zurückzunehmen. Um das Unglück komplett zu machen, zögern auch Gutverdiener und Vermögende beim Immobilienkauf und drängen stattdessen vermehrt auf den Mietmarkt. Wie wird sich der sinkende Mietwohnungsmarkt auf das Szenario auswirken? Werden nicht Maklerinnen und Makler dringender gebraucht denn je?
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Werden wir mehr Gemeinschaftsgeschäfte sehen?
Aus dem IMMOLIVE Kommt das große Maklersterben? vom 20.06.2023
Wie oft wurde nicht das Ende der Maklerinnen und Makler prophezeit. Und jedes Mal haben diese Vorhersagen nicht gestimmt. Gott sei Dank, muss man sagen. Das Makeln ist in Österreich ein „reglementiertes Gewerbe“. Um als ImmobilienmaklerIn tätig zu werden, bedarf es einer entsprechenden Ausbildung. Diese ist in Österreich eine der strengsten und besten in Europa. Von den Studierenden werden umfassende Kenntnisse erworben über Immobilienbewertung, den Markt und Vergleichsobjekte sowie förderungsrechtliche Möglichkeiten. Außerdem stehen neben Grundbegriffen des bürgerlichen Rechtes, Handelsrechtes, Grundbuchsrechtes auch Widmungs- und Bebauungsbestimmungen auf dem Lehrplan - und vieles mehr. Ab dem 1.Juli 2023 tritt in Österreich das Bestellerprinzip in Kraft, betrifft jedoch nur Immobilien, die gemietet werden! Künftig zahlt nur noch der, der anschafft – sprich: Vermieter oder Eigentümer, die eine Wohnung vermieten wollen oder Wohnungssuchende, die MaklerInnen im Zuge eines Suchauftrags betrauen. Bei Eigentumswohnungen oder -häusern sind die KäuferInnen auch nach dem 1. Juli weiterhin zu einer Provisionszahlung verpflichtet. Die von der Gesetzesänderung betroffenen Mietobjekte umfassen alle Räumlichkeiten, die zu Wohnzwecken geeignet sind. Darunter können auch Reihen- und Einfamilienhäuser oder auch ein angemieteter Zweitwohnsitz fallen. Ob der Mietvertrag unter das Mietrechtsgesetz (MRG) oder das Konsumentenschutzgesetz (KSCHG) fällt, ist dabei unerheblich. Kauf- und Pachtverträge sowie Mietverträge von Geschäftsräumlichkeiten sind vom Bestellerprinzip ausgeschlossen. Verstoßen Makler gegen das neue Bestellerprinzip, drohen Verwaltungsstrafen bis zu 3.600 Euro oder sogar der Verlust der Maklerzulassung. Wie bereiten sich diese auf die neue Situation vor. Ist das jetzt das Ende der Maklerunternehmen? Nein, vermutlich nicht. Das Wort „Wohnungsnot“ dürfte bald schon in aller Munde sein. In den Städten – und nicht nur den großen – wird bezahlbarer Wohnraum zur neuen sozialen Frage. Für die Verteuerung sorgt die EZB durch ihre Zinserhöhungen, für die Verknappung sind die Projektentwickler verantwortlich, die aufgrund gestiegener Baupreise und deutlich erhöhter Finanzierungskosten nicht anders können, als ihre Aktivitäten zurückzunehmen. Um das Unglück komplett zu machen, zögern auch Gutverdiener und Vermögende beim Immobilienkauf und drängen stattdessen vermehrt auf den Mietmarkt. Wie wird sich der sinkende Mietwohnungsmarkt auf das Szenario auswirken? Werden nicht Maklerinnen und Makler dringender gebraucht denn je?
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Geschäftsführer Raiffeisen Immobilien Salzburg bei
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Welche Unternehmen werden sich in Zukunft leichter tun?
Aus dem IMMOLIVE Kommt das große Maklersterben? vom 20.06.2023
Wie oft wurde nicht das Ende der Maklerinnen und Makler prophezeit. Und jedes Mal haben diese Vorhersagen nicht gestimmt. Gott sei Dank, muss man sagen. Das Makeln ist in Österreich ein „reglementiertes Gewerbe“. Um als ImmobilienmaklerIn tätig zu werden, bedarf es einer entsprechenden Ausbildung. Diese ist in Österreich eine der strengsten und besten in Europa. Von den Studierenden werden umfassende Kenntnisse erworben über Immobilienbewertung, den Markt und Vergleichsobjekte sowie förderungsrechtliche Möglichkeiten. Außerdem stehen neben Grundbegriffen des bürgerlichen Rechtes, Handelsrechtes, Grundbuchsrechtes auch Widmungs- und Bebauungsbestimmungen auf dem Lehrplan - und vieles mehr. Ab dem 1.Juli 2023 tritt in Österreich das Bestellerprinzip in Kraft, betrifft jedoch nur Immobilien, die gemietet werden! Künftig zahlt nur noch der, der anschafft – sprich: Vermieter oder Eigentümer, die eine Wohnung vermieten wollen oder Wohnungssuchende, die MaklerInnen im Zuge eines Suchauftrags betrauen. Bei Eigentumswohnungen oder -häusern sind die KäuferInnen auch nach dem 1. Juli weiterhin zu einer Provisionszahlung verpflichtet. Die von der Gesetzesänderung betroffenen Mietobjekte umfassen alle Räumlichkeiten, die zu Wohnzwecken geeignet sind. Darunter können auch Reihen- und Einfamilienhäuser oder auch ein angemieteter Zweitwohnsitz fallen. Ob der Mietvertrag unter das Mietrechtsgesetz (MRG) oder das Konsumentenschutzgesetz (KSCHG) fällt, ist dabei unerheblich. Kauf- und Pachtverträge sowie Mietverträge von Geschäftsräumlichkeiten sind vom Bestellerprinzip ausgeschlossen. Verstoßen Makler gegen das neue Bestellerprinzip, drohen Verwaltungsstrafen bis zu 3.600 Euro oder sogar der Verlust der Maklerzulassung. Wie bereiten sich diese auf die neue Situation vor. Ist das jetzt das Ende der Maklerunternehmen? Nein, vermutlich nicht. Das Wort „Wohnungsnot“ dürfte bald schon in aller Munde sein. In den Städten – und nicht nur den großen – wird bezahlbarer Wohnraum zur neuen sozialen Frage. Für die Verteuerung sorgt die EZB durch ihre Zinserhöhungen, für die Verknappung sind die Projektentwickler verantwortlich, die aufgrund gestiegener Baupreise und deutlich erhöhter Finanzierungskosten nicht anders können, als ihre Aktivitäten zurückzunehmen. Um das Unglück komplett zu machen, zögern auch Gutverdiener und Vermögende beim Immobilienkauf und drängen stattdessen vermehrt auf den Mietmarkt. Wie wird sich der sinkende Mietwohnungsmarkt auf das Szenario auswirken? Werden nicht Maklerinnen und Makler dringender gebraucht denn je?
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Digitalisierung ist schnelllebig und kostenintensiv und damit für kleinere Unternehmen teurer
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Struktur und Effizienz werden für die Unternehmen entscheidend sein
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Datenbanken sind für die Maklerunternehmen unerlässlich
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Wie oft wurde nicht das Ende der Maklerinnen und Makler prophezeit. Und jedes Mal haben diese Vorhersagen nicht gestimmt. Gott sei Dank, muss man sagen. Das Makeln ist in Österreich ein „reglementiertes Gewerbe“. Um als ImmobilienmaklerIn tätig zu werden, bedarf es einer entsprechenden Ausbildung. Diese ist in Österreich eine der strengsten und besten in Europa. Von den Studierenden werden umfassende Kenntnisse erworben über Immobilienbewertung, den Markt und Vergleichsobjekte sowie förderungsrechtliche Möglichkeiten. Außerdem stehen neben Grundbegriffen des bürgerlichen Rechtes, Handelsrechtes, Grundbuchsrechtes auch Widmungs- und Bebauungsbestimmungen auf dem Lehrplan - und vieles mehr. Ab dem 1.Juli 2023 tritt in Österreich das Bestellerprinzip in Kraft, betrifft jedoch nur Immobilien, die gemietet werden! Künftig zahlt nur noch der, der anschafft – sprich: Vermieter oder Eigentümer, die eine Wohnung vermieten wollen oder Wohnungssuchende, die MaklerInnen im Zuge eines Suchauftrags betrauen. Bei Eigentumswohnungen oder -häusern sind die KäuferInnen auch nach dem 1. Juli weiterhin zu einer Provisionszahlung verpflichtet. Die von der Gesetzesänderung betroffenen Mietobjekte umfassen alle Räumlichkeiten, die zu Wohnzwecken geeignet sind. Darunter können auch Reihen- und Einfamilienhäuser oder auch ein angemieteter Zweitwohnsitz fallen. Ob der Mietvertrag unter das Mietrechtsgesetz (MRG) oder das Konsumentenschutzgesetz (KSCHG) fällt, ist dabei unerheblich. Kauf- und Pachtverträge sowie Mietverträge von Geschäftsräumlichkeiten sind vom Bestellerprinzip ausgeschlossen. Verstoßen Makler gegen das neue Bestellerprinzip, drohen Verwaltungsstrafen bis zu 3.600 Euro oder sogar der Verlust der Maklerzulassung. Wie bereiten sich diese auf die neue Situation vor. Ist das jetzt das Ende der Maklerunternehmen? Nein, vermutlich nicht. Das Wort „Wohnungsnot“ dürfte bald schon in aller Munde sein. In den Städten – und nicht nur den großen – wird bezahlbarer Wohnraum zur neuen sozialen Frage. Für die Verteuerung sorgt die EZB durch ihre Zinserhöhungen, für die Verknappung sind die Projektentwickler verantwortlich, die aufgrund gestiegener Baupreise und deutlich erhöhter Finanzierungskosten nicht anders können, als ihre Aktivitäten zurückzunehmen. Um das Unglück komplett zu machen, zögern auch Gutverdiener und Vermögende beim Immobilienkauf und drängen stattdessen vermehrt auf den Mietmarkt. Wie wird sich der sinkende Mietwohnungsmarkt auf das Szenario auswirken? Werden nicht Maklerinnen und Makler dringender gebraucht denn je?
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Erfahrene Unternehmerinnen und Unternehmen tun sich in der kommenden Zeit leichter
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Wie oft wurde nicht das Ende der Maklerinnen und Makler prophezeit. Und jedes Mal haben diese Vorhersagen nicht gestimmt. Gott sei Dank, muss man sagen. Das Makeln ist in Österreich ein „reglementiertes Gewerbe“. Um als ImmobilienmaklerIn tätig zu werden, bedarf es einer entsprechenden Ausbildung. Diese ist in Österreich eine der strengsten und besten in Europa. Von den Studierenden werden umfassende Kenntnisse erworben über Immobilienbewertung, den Markt und Vergleichsobjekte sowie förderungsrechtliche Möglichkeiten. Außerdem stehen neben Grundbegriffen des bürgerlichen Rechtes, Handelsrechtes, Grundbuchsrechtes auch Widmungs- und Bebauungsbestimmungen auf dem Lehrplan - und vieles mehr. Ab dem 1.Juli 2023 tritt in Österreich das Bestellerprinzip in Kraft, betrifft jedoch nur Immobilien, die gemietet werden! Künftig zahlt nur noch der, der anschafft – sprich: Vermieter oder Eigentümer, die eine Wohnung vermieten wollen oder Wohnungssuchende, die MaklerInnen im Zuge eines Suchauftrags betrauen. Bei Eigentumswohnungen oder -häusern sind die KäuferInnen auch nach dem 1. Juli weiterhin zu einer Provisionszahlung verpflichtet. Die von der Gesetzesänderung betroffenen Mietobjekte umfassen alle Räumlichkeiten, die zu Wohnzwecken geeignet sind. Darunter können auch Reihen- und Einfamilienhäuser oder auch ein angemieteter Zweitwohnsitz fallen. Ob der Mietvertrag unter das Mietrechtsgesetz (MRG) oder das Konsumentenschutzgesetz (KSCHG) fällt, ist dabei unerheblich. Kauf- und Pachtverträge sowie Mietverträge von Geschäftsräumlichkeiten sind vom Bestellerprinzip ausgeschlossen. Verstoßen Makler gegen das neue Bestellerprinzip, drohen Verwaltungsstrafen bis zu 3.600 Euro oder sogar der Verlust der Maklerzulassung. Wie bereiten sich diese auf die neue Situation vor. Ist das jetzt das Ende der Maklerunternehmen? Nein, vermutlich nicht. Das Wort „Wohnungsnot“ dürfte bald schon in aller Munde sein. In den Städten – und nicht nur den großen – wird bezahlbarer Wohnraum zur neuen sozialen Frage. Für die Verteuerung sorgt die EZB durch ihre Zinserhöhungen, für die Verknappung sind die Projektentwickler verantwortlich, die aufgrund gestiegener Baupreise und deutlich erhöhter Finanzierungskosten nicht anders können, als ihre Aktivitäten zurückzunehmen. Um das Unglück komplett zu machen, zögern auch Gutverdiener und Vermögende beim Immobilienkauf und drängen stattdessen vermehrt auf den Mietmarkt. Wie wird sich der sinkende Mietwohnungsmarkt auf das Szenario auswirken? Werden nicht Maklerinnen und Makler dringender gebraucht denn je?
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Immobilien müssen richtig eingepreist werden
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Wie oft wurde nicht das Ende der Maklerinnen und Makler prophezeit. Und jedes Mal haben diese Vorhersagen nicht gestimmt. Gott sei Dank, muss man sagen. Das Makeln ist in Österreich ein „reglementiertes Gewerbe“. Um als ImmobilienmaklerIn tätig zu werden, bedarf es einer entsprechenden Ausbildung. Diese ist in Österreich eine der strengsten und besten in Europa. Von den Studierenden werden umfassende Kenntnisse erworben über Immobilienbewertung, den Markt und Vergleichsobjekte sowie förderungsrechtliche Möglichkeiten. Außerdem stehen neben Grundbegriffen des bürgerlichen Rechtes, Handelsrechtes, Grundbuchsrechtes auch Widmungs- und Bebauungsbestimmungen auf dem Lehrplan - und vieles mehr. Ab dem 1.Juli 2023 tritt in Österreich das Bestellerprinzip in Kraft, betrifft jedoch nur Immobilien, die gemietet werden! Künftig zahlt nur noch der, der anschafft – sprich: Vermieter oder Eigentümer, die eine Wohnung vermieten wollen oder Wohnungssuchende, die MaklerInnen im Zuge eines Suchauftrags betrauen. Bei Eigentumswohnungen oder -häusern sind die KäuferInnen auch nach dem 1. Juli weiterhin zu einer Provisionszahlung verpflichtet. Die von der Gesetzesänderung betroffenen Mietobjekte umfassen alle Räumlichkeiten, die zu Wohnzwecken geeignet sind. Darunter können auch Reihen- und Einfamilienhäuser oder auch ein angemieteter Zweitwohnsitz fallen. Ob der Mietvertrag unter das Mietrechtsgesetz (MRG) oder das Konsumentenschutzgesetz (KSCHG) fällt, ist dabei unerheblich. Kauf- und Pachtverträge sowie Mietverträge von Geschäftsräumlichkeiten sind vom Bestellerprinzip ausgeschlossen. Verstoßen Makler gegen das neue Bestellerprinzip, drohen Verwaltungsstrafen bis zu 3.600 Euro oder sogar der Verlust der Maklerzulassung. Wie bereiten sich diese auf die neue Situation vor. Ist das jetzt das Ende der Maklerunternehmen? Nein, vermutlich nicht. Das Wort „Wohnungsnot“ dürfte bald schon in aller Munde sein. In den Städten – und nicht nur den großen – wird bezahlbarer Wohnraum zur neuen sozialen Frage. Für die Verteuerung sorgt die EZB durch ihre Zinserhöhungen, für die Verknappung sind die Projektentwickler verantwortlich, die aufgrund gestiegener Baupreise und deutlich erhöhter Finanzierungskosten nicht anders können, als ihre Aktivitäten zurückzunehmen. Um das Unglück komplett zu machen, zögern auch Gutverdiener und Vermögende beim Immobilienkauf und drängen stattdessen vermehrt auf den Mietmarkt. Wie wird sich der sinkende Mietwohnungsmarkt auf das Szenario auswirken? Werden nicht Maklerinnen und Makler dringender gebraucht denn je?
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Geschäftsführer Raiffeisen Immobilien Salzburg bei
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Wie werden Eigentümer reagieren? Bei den Kunden wird ein Lerneffekt eintreten
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Vermietung ist eine umfangreiche Dienstleistung
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Wie oft wurde nicht das Ende der Maklerinnen und Makler prophezeit. Und jedes Mal haben diese Vorhersagen nicht gestimmt. Gott sei Dank, muss man sagen. Das Makeln ist in Österreich ein „reglementiertes Gewerbe“. Um als ImmobilienmaklerIn tätig zu werden, bedarf es einer entsprechenden Ausbildung. Diese ist in Österreich eine der strengsten und besten in Europa. Von den Studierenden werden umfassende Kenntnisse erworben über Immobilienbewertung, den Markt und Vergleichsobjekte sowie förderungsrechtliche Möglichkeiten. Außerdem stehen neben Grundbegriffen des bürgerlichen Rechtes, Handelsrechtes, Grundbuchsrechtes auch Widmungs- und Bebauungsbestimmungen auf dem Lehrplan - und vieles mehr. Ab dem 1.Juli 2023 tritt in Österreich das Bestellerprinzip in Kraft, betrifft jedoch nur Immobilien, die gemietet werden! Künftig zahlt nur noch der, der anschafft – sprich: Vermieter oder Eigentümer, die eine Wohnung vermieten wollen oder Wohnungssuchende, die MaklerInnen im Zuge eines Suchauftrags betrauen. Bei Eigentumswohnungen oder -häusern sind die KäuferInnen auch nach dem 1. Juli weiterhin zu einer Provisionszahlung verpflichtet. Die von der Gesetzesänderung betroffenen Mietobjekte umfassen alle Räumlichkeiten, die zu Wohnzwecken geeignet sind. Darunter können auch Reihen- und Einfamilienhäuser oder auch ein angemieteter Zweitwohnsitz fallen. Ob der Mietvertrag unter das Mietrechtsgesetz (MRG) oder das Konsumentenschutzgesetz (KSCHG) fällt, ist dabei unerheblich. Kauf- und Pachtverträge sowie Mietverträge von Geschäftsräumlichkeiten sind vom Bestellerprinzip ausgeschlossen. Verstoßen Makler gegen das neue Bestellerprinzip, drohen Verwaltungsstrafen bis zu 3.600 Euro oder sogar der Verlust der Maklerzulassung. Wie bereiten sich diese auf die neue Situation vor. Ist das jetzt das Ende der Maklerunternehmen? Nein, vermutlich nicht. Das Wort „Wohnungsnot“ dürfte bald schon in aller Munde sein. In den Städten – und nicht nur den großen – wird bezahlbarer Wohnraum zur neuen sozialen Frage. Für die Verteuerung sorgt die EZB durch ihre Zinserhöhungen, für die Verknappung sind die Projektentwickler verantwortlich, die aufgrund gestiegener Baupreise und deutlich erhöhter Finanzierungskosten nicht anders können, als ihre Aktivitäten zurückzunehmen. Um das Unglück komplett zu machen, zögern auch Gutverdiener und Vermögende beim Immobilienkauf und drängen stattdessen vermehrt auf den Mietmarkt. Wie wird sich der sinkende Mietwohnungsmarkt auf das Szenario auswirken? Werden nicht Maklerinnen und Makler dringender gebraucht denn je?
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Die Expertise der Maklerinnen und Makler ist viel wert - kommen neue Dienstleistungen?
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Wie oft wurde nicht das Ende der Maklerinnen und Makler prophezeit. Und jedes Mal haben diese Vorhersagen nicht gestimmt. Gott sei Dank, muss man sagen. Das Makeln ist in Österreich ein „reglementiertes Gewerbe“. Um als ImmobilienmaklerIn tätig zu werden, bedarf es einer entsprechenden Ausbildung. Diese ist in Österreich eine der strengsten und besten in Europa. Von den Studierenden werden umfassende Kenntnisse erworben über Immobilienbewertung, den Markt und Vergleichsobjekte sowie förderungsrechtliche Möglichkeiten. Außerdem stehen neben Grundbegriffen des bürgerlichen Rechtes, Handelsrechtes, Grundbuchsrechtes auch Widmungs- und Bebauungsbestimmungen auf dem Lehrplan - und vieles mehr. Ab dem 1.Juli 2023 tritt in Österreich das Bestellerprinzip in Kraft, betrifft jedoch nur Immobilien, die gemietet werden! Künftig zahlt nur noch der, der anschafft – sprich: Vermieter oder Eigentümer, die eine Wohnung vermieten wollen oder Wohnungssuchende, die MaklerInnen im Zuge eines Suchauftrags betrauen. Bei Eigentumswohnungen oder -häusern sind die KäuferInnen auch nach dem 1. Juli weiterhin zu einer Provisionszahlung verpflichtet. Die von der Gesetzesänderung betroffenen Mietobjekte umfassen alle Räumlichkeiten, die zu Wohnzwecken geeignet sind. Darunter können auch Reihen- und Einfamilienhäuser oder auch ein angemieteter Zweitwohnsitz fallen. Ob der Mietvertrag unter das Mietrechtsgesetz (MRG) oder das Konsumentenschutzgesetz (KSCHG) fällt, ist dabei unerheblich. Kauf- und Pachtverträge sowie Mietverträge von Geschäftsräumlichkeiten sind vom Bestellerprinzip ausgeschlossen. Verstoßen Makler gegen das neue Bestellerprinzip, drohen Verwaltungsstrafen bis zu 3.600 Euro oder sogar der Verlust der Maklerzulassung. Wie bereiten sich diese auf die neue Situation vor. Ist das jetzt das Ende der Maklerunternehmen? Nein, vermutlich nicht. Das Wort „Wohnungsnot“ dürfte bald schon in aller Munde sein. In den Städten – und nicht nur den großen – wird bezahlbarer Wohnraum zur neuen sozialen Frage. Für die Verteuerung sorgt die EZB durch ihre Zinserhöhungen, für die Verknappung sind die Projektentwickler verantwortlich, die aufgrund gestiegener Baupreise und deutlich erhöhter Finanzierungskosten nicht anders können, als ihre Aktivitäten zurückzunehmen. Um das Unglück komplett zu machen, zögern auch Gutverdiener und Vermögende beim Immobilienkauf und drängen stattdessen vermehrt auf den Mietmarkt. Wie wird sich der sinkende Mietwohnungsmarkt auf das Szenario auswirken? Werden nicht Maklerinnen und Makler dringender gebraucht denn je?
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Was macht eine Hausverwaltung wenn eine Wohnung frei wird?
Aus dem IMMOLIVE Kommt das große Maklersterben? vom 20.06.2023
Wie oft wurde nicht das Ende der Maklerinnen und Makler prophezeit. Und jedes Mal haben diese Vorhersagen nicht gestimmt. Gott sei Dank, muss man sagen. Das Makeln ist in Österreich ein „reglementiertes Gewerbe“. Um als ImmobilienmaklerIn tätig zu werden, bedarf es einer entsprechenden Ausbildung. Diese ist in Österreich eine der strengsten und besten in Europa. Von den Studierenden werden umfassende Kenntnisse erworben über Immobilienbewertung, den Markt und Vergleichsobjekte sowie förderungsrechtliche Möglichkeiten. Außerdem stehen neben Grundbegriffen des bürgerlichen Rechtes, Handelsrechtes, Grundbuchsrechtes auch Widmungs- und Bebauungsbestimmungen auf dem Lehrplan - und vieles mehr. Ab dem 1.Juli 2023 tritt in Österreich das Bestellerprinzip in Kraft, betrifft jedoch nur Immobilien, die gemietet werden! Künftig zahlt nur noch der, der anschafft – sprich: Vermieter oder Eigentümer, die eine Wohnung vermieten wollen oder Wohnungssuchende, die MaklerInnen im Zuge eines Suchauftrags betrauen. Bei Eigentumswohnungen oder -häusern sind die KäuferInnen auch nach dem 1. Juli weiterhin zu einer Provisionszahlung verpflichtet. Die von der Gesetzesänderung betroffenen Mietobjekte umfassen alle Räumlichkeiten, die zu Wohnzwecken geeignet sind. Darunter können auch Reihen- und Einfamilienhäuser oder auch ein angemieteter Zweitwohnsitz fallen. Ob der Mietvertrag unter das Mietrechtsgesetz (MRG) oder das Konsumentenschutzgesetz (KSCHG) fällt, ist dabei unerheblich. Kauf- und Pachtverträge sowie Mietverträge von Geschäftsräumlichkeiten sind vom Bestellerprinzip ausgeschlossen. Verstoßen Makler gegen das neue Bestellerprinzip, drohen Verwaltungsstrafen bis zu 3.600 Euro oder sogar der Verlust der Maklerzulassung. Wie bereiten sich diese auf die neue Situation vor. Ist das jetzt das Ende der Maklerunternehmen? Nein, vermutlich nicht. Das Wort „Wohnungsnot“ dürfte bald schon in aller Munde sein. In den Städten – und nicht nur den großen – wird bezahlbarer Wohnraum zur neuen sozialen Frage. Für die Verteuerung sorgt die EZB durch ihre Zinserhöhungen, für die Verknappung sind die Projektentwickler verantwortlich, die aufgrund gestiegener Baupreise und deutlich erhöhter Finanzierungskosten nicht anders können, als ihre Aktivitäten zurückzunehmen. Um das Unglück komplett zu machen, zögern auch Gutverdiener und Vermögende beim Immobilienkauf und drängen stattdessen vermehrt auf den Mietmarkt. Wie wird sich der sinkende Mietwohnungsmarkt auf das Szenario auswirken? Werden nicht Maklerinnen und Makler dringender gebraucht denn je?
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Die Ausgangslage ist in Wien anders als in den Bundesländern - das könnte zu mehr Problemen führen
Aus dem IMMOLIVE Kommt das große Maklersterben? vom 20.06.2023
Wie oft wurde nicht das Ende der Maklerinnen und Makler prophezeit. Und jedes Mal haben diese Vorhersagen nicht gestimmt. Gott sei Dank, muss man sagen. Das Makeln ist in Österreich ein „reglementiertes Gewerbe“. Um als ImmobilienmaklerIn tätig zu werden, bedarf es einer entsprechenden Ausbildung. Diese ist in Österreich eine der strengsten und besten in Europa. Von den Studierenden werden umfassende Kenntnisse erworben über Immobilienbewertung, den Markt und Vergleichsobjekte sowie förderungsrechtliche Möglichkeiten. Außerdem stehen neben Grundbegriffen des bürgerlichen Rechtes, Handelsrechtes, Grundbuchsrechtes auch Widmungs- und Bebauungsbestimmungen auf dem Lehrplan - und vieles mehr. Ab dem 1.Juli 2023 tritt in Österreich das Bestellerprinzip in Kraft, betrifft jedoch nur Immobilien, die gemietet werden! Künftig zahlt nur noch der, der anschafft – sprich: Vermieter oder Eigentümer, die eine Wohnung vermieten wollen oder Wohnungssuchende, die MaklerInnen im Zuge eines Suchauftrags betrauen. Bei Eigentumswohnungen oder -häusern sind die KäuferInnen auch nach dem 1. Juli weiterhin zu einer Provisionszahlung verpflichtet. Die von der Gesetzesänderung betroffenen Mietobjekte umfassen alle Räumlichkeiten, die zu Wohnzwecken geeignet sind. Darunter können auch Reihen- und Einfamilienhäuser oder auch ein angemieteter Zweitwohnsitz fallen. Ob der Mietvertrag unter das Mietrechtsgesetz (MRG) oder das Konsumentenschutzgesetz (KSCHG) fällt, ist dabei unerheblich. Kauf- und Pachtverträge sowie Mietverträge von Geschäftsräumlichkeiten sind vom Bestellerprinzip ausgeschlossen. Verstoßen Makler gegen das neue Bestellerprinzip, drohen Verwaltungsstrafen bis zu 3.600 Euro oder sogar der Verlust der Maklerzulassung. Wie bereiten sich diese auf die neue Situation vor. Ist das jetzt das Ende der Maklerunternehmen? Nein, vermutlich nicht. Das Wort „Wohnungsnot“ dürfte bald schon in aller Munde sein. In den Städten – und nicht nur den großen – wird bezahlbarer Wohnraum zur neuen sozialen Frage. Für die Verteuerung sorgt die EZB durch ihre Zinserhöhungen, für die Verknappung sind die Projektentwickler verantwortlich, die aufgrund gestiegener Baupreise und deutlich erhöhter Finanzierungskosten nicht anders können, als ihre Aktivitäten zurückzunehmen. Um das Unglück komplett zu machen, zögern auch Gutverdiener und Vermögende beim Immobilienkauf und drängen stattdessen vermehrt auf den Mietmarkt. Wie wird sich der sinkende Mietwohnungsmarkt auf das Szenario auswirken? Werden nicht Maklerinnen und Makler dringender gebraucht denn je?
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Wer gut durch diese Zeit kommt, wird gestärkt daraus hervorgehen
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Wie oft wurde nicht das Ende der Maklerinnen und Makler prophezeit. Und jedes Mal haben diese Vorhersagen nicht gestimmt. Gott sei Dank, muss man sagen. Das Makeln ist in Österreich ein „reglementiertes Gewerbe“. Um als ImmobilienmaklerIn tätig zu werden, bedarf es einer entsprechenden Ausbildung. Diese ist in Österreich eine der strengsten und besten in Europa. Von den Studierenden werden umfassende Kenntnisse erworben über Immobilienbewertung, den Markt und Vergleichsobjekte sowie förderungsrechtliche Möglichkeiten. Außerdem stehen neben Grundbegriffen des bürgerlichen Rechtes, Handelsrechtes, Grundbuchsrechtes auch Widmungs- und Bebauungsbestimmungen auf dem Lehrplan - und vieles mehr. Ab dem 1.Juli 2023 tritt in Österreich das Bestellerprinzip in Kraft, betrifft jedoch nur Immobilien, die gemietet werden! Künftig zahlt nur noch der, der anschafft – sprich: Vermieter oder Eigentümer, die eine Wohnung vermieten wollen oder Wohnungssuchende, die MaklerInnen im Zuge eines Suchauftrags betrauen. Bei Eigentumswohnungen oder -häusern sind die KäuferInnen auch nach dem 1. Juli weiterhin zu einer Provisionszahlung verpflichtet. Die von der Gesetzesänderung betroffenen Mietobjekte umfassen alle Räumlichkeiten, die zu Wohnzwecken geeignet sind. Darunter können auch Reihen- und Einfamilienhäuser oder auch ein angemieteter Zweitwohnsitz fallen. Ob der Mietvertrag unter das Mietrechtsgesetz (MRG) oder das Konsumentenschutzgesetz (KSCHG) fällt, ist dabei unerheblich. Kauf- und Pachtverträge sowie Mietverträge von Geschäftsräumlichkeiten sind vom Bestellerprinzip ausgeschlossen. Verstoßen Makler gegen das neue Bestellerprinzip, drohen Verwaltungsstrafen bis zu 3.600 Euro oder sogar der Verlust der Maklerzulassung. Wie bereiten sich diese auf die neue Situation vor. Ist das jetzt das Ende der Maklerunternehmen? Nein, vermutlich nicht. Das Wort „Wohnungsnot“ dürfte bald schon in aller Munde sein. In den Städten – und nicht nur den großen – wird bezahlbarer Wohnraum zur neuen sozialen Frage. Für die Verteuerung sorgt die EZB durch ihre Zinserhöhungen, für die Verknappung sind die Projektentwickler verantwortlich, die aufgrund gestiegener Baupreise und deutlich erhöhter Finanzierungskosten nicht anders können, als ihre Aktivitäten zurückzunehmen. Um das Unglück komplett zu machen, zögern auch Gutverdiener und Vermögende beim Immobilienkauf und drängen stattdessen vermehrt auf den Mietmarkt. Wie wird sich der sinkende Mietwohnungsmarkt auf das Szenario auswirken? Werden nicht Maklerinnen und Makler dringender gebraucht denn je?
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Geschäftsführerin Raiffeisen Immobilien Vorarlberg bei
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Raiffeisen Immobilien Österreich
Wie könnte ein neues Package aussehen, das Maklerunternehmen anbieten können?
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Der Markt wird sich umstrukturieren
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Geschäftsführer Raiffeisen Immobilien Salzburg bei
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Raiffeisen Immobilien Österreich
Unser Beruf und unsere Dienstleistung wird wieder eine Wertigkeit bekommen
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Kooperationen verbessern auch die Qualität der Dienstleistungen
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20.06.2023 14:00
bis
20.06.2023 15:30
Kommt das große Maklersterben?
Wie oft wurde nicht das Ende der Maklerinnen und Makler prophezeit. Und jedes Mal haben diese Vorhersagen nicht gestimmt. Gott sei Dank, muss man sagen. Das Makeln ist in Österreich ein „reglementiertes Gewerbe“. Um als ImmobilienmaklerIn tätig zu werden, bedarf es einer entsprechenden Ausbildung. Diese ist in Österreich eine der strengsten und besten in Europa. Von den Studierenden werden umfassende Kenntnisse erworben über Immobilienbewertung, den Markt und Vergleichsobjekte sowie förderungsrechtliche Möglichkeiten. Außerdem stehen neben Grundbegriffen des bürgerlichen Rechtes, Handelsrechtes, Grundbuchsrechtes auch Widmungs- und Bebauungsbestimmungen auf dem Lehrplan - und vieles mehr. Ab dem 1.Juli 2023 tritt in Österreich das Bestellerprinzip in Kraft, betrifft jedoch nur Immobilien, die gemietet werden! Künftig zahlt nur noch der, der anschafft – sprich: Vermieter oder Eigentümer, die eine Wohnung vermieten wollen oder Wohnungssuchende, die MaklerInnen im Zuge eines Suchauftrags betrauen. Bei Eigentumswohnungen oder -häusern sind die KäuferInnen auch nach dem 1. Juli weiterhin zu einer Provisionszahlung verpflichtet. Die von der Gesetzesänderung betroffenen Mietobjekte umfassen alle Räumlichkeiten, die zu Wohnzwecken geeignet sind. Darunter können auch Reihen- und Einfamilienhäuser oder auch ein angemieteter Zweitwohnsitz fallen. Ob der Mietvertrag unter das Mietrechtsgesetz (MRG) oder das Konsumentenschutzgesetz (KSCHG) fällt, ist dabei unerheblich. Kauf- und Pachtverträge sowie Mietverträge von Geschäftsräumlichkeiten sind vom Bestellerprinzip ausgeschlossen. Verstoßen Makler gegen das neue Bestellerprinzip, drohen Verwaltungsstrafen bis zu 3.600 Euro oder sogar der Verlust der Maklerzulassung. Wie bereiten sich diese auf die neue Situation vor. Ist das jetzt das Ende der Maklerunternehmen? Nein, vermutlich nicht. Das Wort „Wohnungsnot“ dürfte bald schon in aller Munde sein. In den Städten – und nicht nur den großen – wird bezahlbarer Wohnraum zur neuen sozialen Frage. Für die Verteuerung sorgt die EZB durch ihre Zinserhöhungen, für die Verknappung sind die Projektentwickler verantwortlich, die aufgrund gestiegener Baupreise und deutlich erhöhter Finanzierungskosten nicht anders können, als ihre Aktivitäten zurückzunehmen. Um das Unglück komplett zu machen, zögern auch Gutverdiener und Vermögende beim Immobilienkauf und drängen stattdessen vermehrt auf den Mietmarkt. Wie wird sich der sinkende Mietwohnungsmarkt auf das Szenario auswirken? Werden nicht Maklerinnen und Makler dringender gebraucht denn je?
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20.06.2023
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01.02.2022 16:00
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Besonderheiten und Trends am österreichischen Zinshausmarkt
Zinshaus kaufen – Zinshaus verkaufen? Wie stellt sich derzeit der Markt dar? Wien wird weiter Hauptfokus am Zinshausmarkt bleiben, aber Graz, Linz und Salzburg gewinnen immer stärker an Bedeutung. Für den Immobilienmarkt generell und den Zinshausmarkt im Besonderen sind Preissteigerungen zu erwarten. Für besonders attraktive, etwa infrastrukturell sehr gut erschlossene Liegenschaften können auch im laufenden Jahr Bestpreise erzielt werden.
25.01.2022 16:00
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25.01.2022 17:30
Innovative Immobilien und Green Buildings, wie ESG zum Umdenken anregt
Der Grüne Deal der EU ist Realität und bis 2050 will die EU klimaneutral sein. Der Zeitplan bringt die Immobilienbranche nun unter Zugzwang. Neben der Tatsache, dass ESG viele in der Immobilienwirtschaft zum Umdenken zwingt: Es gibt auch darüber hinaus viele engagierte Entscheidungsträger, die mit der nachhaltigen Konzeption der Projekte einen wichtigen Teil für den Schutz des Klimas beitragen wollen. Wir haben 5 Experten für das Podium gewonnen, um mit Ihnen über “Best Practice” Beispiele und ihre Erfahrungen im Umgang mit umweltfreundlichen Maßnahmen zu diskutieren. Heute geht es nicht mehr nur um die Umwelt, also ökologische Themen wie die Energie-Effizienz eines Bürogebäudes oder die verwendeten Materialien, sondern auch um soziale Aspekte, beispielsweise ob sich die Mitarbeitenden an ihren Arbeitsplätzen wohlfühlen. Und natürlich auch um die Verbindung von Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit.
18.01.2022 16:00
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18.01.2022 17:30
Immobilien-Experten werfen einen Blick auf 2022
2022 wurde mit Spannung erwartet und wir werfen mit Expertinnen und Experten einen Blick auf die kommenden 12 Monate. In unserer Podiumsdiskussion werden wir über die kommenden Entwicklungen sprechen. Dabei werden wir nicht nur die Ergebnisse unserer Umfrage diskutieren, sondern auch zu den Statements dazu Stellung nehmen!
15.12.2021 08:30
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Profi-Webinar mit ImmoScout24 – Rechtsfragen für Immo-Profis
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Profi-Webinar mit ImmoScout24: Online-Vermarktung für Immobilien-Profis
Vor vielen Jahren waren die Zeitungsinserate das Non-Plus Ultra bei der Immobilienvermarktung. Das ist aber lange vorbei. Das Internet hat in seinen vielfältigen Ausprägungen diese Funktion übernommen und eröffnet natürlich für Maklerinnen und Makler enorme Möglichkeiten, aber man muss sie auch zu nützen wissen. Eine Expertin und zwei Experten stellen in 15-minütigen Vorträgen und Interviews, Tipps und Leitfäden vor für erfolgreiches Marketing im Internet. Anschließend haben Sie als Zuseherinnen und Zuseher im Rahmen einer Podiumsdiskussion die Möglichkeit, Fragen zu stellen und mitzudiskutieren. Zu Gast sind: Jennifer Gnant (Ads Consultant bei otago). Sie gibt einen Leitfaden und Tipps zum Google Marketing. Manuel Überreich (Head of Sales ImmoScout24) spricht über neue Möglichkeiten mit ImmoScout24. Hannes Derflinger (ImmoVerkauf24 Country Manager Österreich / Schweiz) Er diskutiert mit mir über das Thema „Leads generieren im Internet“
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Das Immobilien-Redaktion Unternehmen der Woche 46/2024
Wir Gratulieren Korte Immobilien Fröndenberg zu erreichten 22 Punkten!
Korte Immobilien Fröndenberg
Winschotener Straße 12, 58730 Fröndenberg/Ruhr
Immobilienmakler Fröndenberg. Mehr als nur ein Makler. Erfolgreich seit 1975! Familienunternehmen in zweiter Generation. Verkauf von Häusern, Wohnungen und Baugrundstücken. Persönliche Beratung. Individueller Service. Tätig in Fröndenberg, Menden, Unna und Umgebung.